Führerschein - Erste Hilfe Kurs

vom 20.07.2008, 05:49 Uhr

Hallo ihr Lieben,
ich glaube ich hatte es ja schon erwähnt, ich mache gerade meinen Führerschein. Nächste Woche fang ich an zu fahren *freu*. Nunja, auf jeden Fall gehört ja auch der Erste-Hilfe-Schein dazu. Meine Frage ist nun, wie lange ist so ein Schein denn gültig, ich hab ja erst vor einem Jahr einen gemacht.

Trotzdem sagte man mir, ich sollte nochmal einen machen, da der nächste Kurs nächste Woche ist,wollte ich mich nun nochmal schlau machen.
Wer kann mir denn da helfen?

Benutzeravatar

» Stern2812 » Beiträge: 421 » Talkpoints: -0,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ob es beim Führerschein genauso ist kann ich Dir nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, aber ich habe vor kurzem auch einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht und man sagte mir, ich sollte ihn spätestens alle 5 Jahre wiederholen. Eine Pflicht gibt es zwar nicht, aber ich denke, man sollte ihn wiederholen. Frag doch Deinen Fahrlehrer oder den, der den Erste-Hilfe-Kurs macht mal danach. Da bekommst Du bestimmt eine sichere Auskunft.

Benutzeravatar

» peruanerhm » Beiträge: 373 » Talkpoints: 41,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe einen Erste-Hilfe Kurs für meinen Führerschein gemacht, dabei handelt es sich aber nicht um einen gewöhnlichen Erste-Hilfe Kurs, sondern um den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort. So viel ich weiß, stand auf meinem Zettel, den ich nachher bekommen habe nur, dass man eine weitere Bestätigung des Kurses für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen nur innerhalb eines Jahres beantragen kann, deshalb gehe ich davon aus, das dieser Kurs entweder ein, oder zwei Jahre seine Gültigkeit behält.

Benutzeravatar

» You » Beiträge: 548 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Mein Fahrlehrer hatte mal gesagt, dass man auch frühere Erste Hilfe Kurse einbeziehen kann. Man braucht nur die schriftliche Bestätigung, dass man an so einem Test teilgenommen hat. Das „Verfallsdatum“ hatte er auch gesagt, aber ich weiß nicht mehr ganz genau. Aber mit einem Jahr bewegst du dich ziemlich sicher noch im Rahmen. Denke aber mal, dass dir dein Fahrlehrer oder die Leute von der Zulassungsstelle genaueres sagen können.

» runlas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallöchen,

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist 1 Jahr gültig :) und zwar genau ein Jahr, wenn du Glück hast kannst du deinen also geradeso noch nehmen,wenn er bereits abgelaufen ist, geht das nicht mehr und du musst einen neuen machen.

Wenn du wirklich am großen Erste-Hilfe-Kurs und nicht nur an dieser lebensrettenden Sofortmaßnahme (kleiner EHK) teilgenommen hast, kannst du einen Auffrischungskurs besuchen, der geht dann nicht 2 Tage,sondern nur einen. also die Hälfte der Stunden. Du wirst unter keinen Umständen einfach einen Schriebs bekomemn ohne was dafür zu machen. Das ist Unsinn, eine Auffrischung musst du in jedem Falle dann machen und da auch anwesend sein ;)

Liebe Grüße
winny

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Wenn du so einen Bestätigung über den Besuch eines Kurses schon hast, kannst du die nehmen. Mein Fahrlehrer hat gesagt, sowas verliert die Gültigkeit nie.

Ich habe damals als ich meine Erweiterung auf BE gemacht habe, eine Kopie des mehr als 1 Jahr alten Scheines vorgelegt, die mir vom Roten Kreuz vorsorglich mitgegeben wurde. War alles gar kein Problem. Für meinen LKW Schein musste ich dann nur einen neuen machen, weil da der große Erste Hilfe Schein gefragt ist, sonst hätte ich theoretisch nochmal mit dem alten hingehen können.

Wenn dein/e Fahrlehrer/in gesagt hat, du solltest einen neuen machen, dann mach es. Kann ja sein, dass das je nach Region unterschiedlich gehandhabt wird. Darüber hinaus würde ich dir auch empfehlen etwa alle 5 Jahre wieder hinzugehen. Da ändert sich teilweise sehr schnell sehr viel.

» Morrighan » Beiträge: 199 » Talkpoints: 7,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich hatte meinen Erste-Hilfe-Kurs 3 Jahre bevor ich meinen Führerschein gemacht habe gemacht weil ich das für mein Studium brauchte. Und mein Fahrlehrer hat das anstandslos akzeptiert und auch nichts von einem Verfallsdatum oder Ähnlichem erzählt. Aber es kann natürlich sein, dass es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.

Abgesehen davon kann es natürlich nie schaden, wenn gerade Leute, die im täglichen Leben nicht so viel mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu tun haben, diesen Kurs regelmäßig auffrischen. Aber jedes Jahr halte ich für übertrieben, alle 5 Jahre fände ich da schon angebrachter.

Benutzeravatar

» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich weiß ja nicht was ihr alles für Antworten bekommt, aber ein Schein für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist in der regel unbegrenzt gültig wenn der Kurs nach dem 1. Januar 2002 besucht wurde. Das ganze ändert sich nur, wenn man das ganze als betrieblicher Ersthelfer machen möchte, dort gilt die Bescheinigung dann nur zwei Jahre und muss regelmäßig aufgefrischt werden. Und das ist nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da es sich um die selben Formulare und Vorschriften handelt - egal ob ich nun in Hessen, in Sachsen oder in Bayern meinen Führerschein erwerben möchte.

@paruanerhm man sollte einen Erste Hilfe Kurs nicht erst alle 5 Jahre wiederholen, sondern am besten wie es auch inzwischen einige Betriebe vor machen, alle zwei Jahre. Die ersten Defizite fallen bereits wenige Wochen nach dem Kurs auf, und nach zwei Jahren ist nur noch ein grobes Muster vorhanden. Bereits nach einer Dauer von 5 Jahren ist gar nichts mehr vorhanden, und da sich auch immer wieder die Richtlinien für die Laienhilfe ändern (alle 2-5 Jahre, momentan sehr zügig) sollte man sich dann schon einmal im Jahr oder alle zwei Jahre freiwillig dort hin begeben. Macht nur keiner ...

@You viele beschreiben den Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" als Erste Hilfe. Für den Führerschein ist das was du gesagt hast allerdings die korrekte bezeichnung, aber das ist genauso wie mit den Begriffen "Sanitäter" und "Rettungsassistent" die Leute wissen es nicht besser (bzw. wollen es sich auch nicht erklären lassen die Unterschiede) und schreiben in 95 % von dem Erste Hilfe Kurs für den Führerschein, meinen aber eigentlich die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Das wird die Menschheit aber nie lernen ...

@winny woher beziehst du bitte deine Informationen mit einem Jahr ?! Ich stelle diese Scheine selbst aus, und werde wohl wissen von was ich rede im übrigen kann man das auch im Internet nachlesen oder auf den Seiten der Behörden, bei denen man die Fahrerlaubnis beantragen kann/muss.

@Groovegirl, ich weiß ja nicht was die Fahrschule mit dem Schein zu tun haben soll - um seine Unterlagen die bei den Behörden eingereicht werden müssen damit dieser beantragt wird, kümmern sie sie normalerweise nicht.

Ich weiß, dass es jetzt schon eher in die Richtung OT geht. Wenn aber jemand bereits fertiger Arzt, Rettungsassistent oder Rettungssanitäter oder gar Krankenschwester ist dann kann die Urkunde, Approbation oder auch ein Schreiben der Ausbildungsstätte als "Ersatz" für den Kurs der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen hergenommen werden, da davon ausgegangen wird, dass diese medizinisichen Fachgruppen im Umgang mit solchen Fällen geschult sind.

Liebe Grüße
Sorae

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^