Kleintiere: haushaltsübliche Menge?!
Hallo!
Ich habe neulich in einer Zeitschrift gelesen, dass Kleintiere, sprich Käfigtiere, in Mietwohnungen nur in "haushaltsüblichen Mengen" erlaubt sind, wenn ncihts anderes mit dem Vermieter abgesprochen ist. Wenn man mehr Kleintiere mit in die Wohnung nimmt, dann kann es bis zur Kündigung kommen.
Meine Frage an euch ist nun: Was ist eine haushaltsübliche Menge an Kleintieren?
Ich habe schon eine Suchmaschine b etätigt, aber keine Angaben gefunden, wie hoch die Menge an Kleintieren sein darf, damit man keine Schwierigkeiten bekommt. I
Ich denke dies ist eine relative Angabe, so wie z.B. "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen".
Eine klare Linie zu ziehen fällt hier schwer, aber gegen beispielsweise 5 Mäuse ist nichts zu sagen, gegen 15 schon eher und bei 50 Mäusen in einem Haushalt würde ich als Vermieter schon stopp sagen.
Wichtig ist welche Art von Kleintier - für Katzen, Mäuse oder Chinchillas gelten je nach Urteil andere Obergrenzen. Die Haltung von Kleintieren kann bei bestimmten Tieren auch untersagt werden, z. B. Ratten.
Folglich wäre es, bevor hier spekuliert wird, gut zu wissen welches Kleintier, welche Wohnung, welche Mietsituation.
Gute Frage. In dem Zusammenhang ist mir der Ausdruck noch nie untergekommen.
Ich denke mal das ist Ansichtssache und liegt im Ermessen des Vermieters. Es kommt natürlich auch darauf an, um welche Tierart es sich genau handelt. Bei Papageien könnte ich mir denken, dass die Grenze etwa bei 3 Stück liegt, denn die können ganz schönen Lärm machen. Bei Hamstern, Meerschweinchen und Co. wären bestimmt mehr möglich.
Haushaltsüblich bedeutet für mich eigentlich nur, dass du die Tiere nicht züchtest. Die Menge müsste also gering genug sein, dass niemand auf den Gedanken kommt, du würdest züchten. Wieviel das genau ist, ist wie schon gesagt Ansichtssache. Darum sollte man vorher genau mit dem Vermieter darüber sprechen was für ihn okay ist.
Ein gutes Forum für solche Fragen ist http://www.meerschweinforum.de, aber ich vemrute stark, dass kennst Du eh schon. Dort gab es schon oft Diskussionen zu diesem Thema.
Die Rechtssprechung pendelt zwischen 3 und 9 Meerschweinchen hin und her nach meinen aktuellen Informationen. Am wichtigsten ist natürlich, dass keine Zucht vorliegt, sonst sind unter Umständen schon 5 Meerschweinchen zu viel, denn bei einer Zucht muss von einer stetigen Steigerung der Tiermenge ausgegangen werden.
Nach meinem Empfinden sind 2-6 Meerschweinchen haushaltsüblich.
Hallöchen,
So hab ich das auch noch nie gelesen. Aber ich denke unter haushaltüblich sind bei bestimmten Tierarten zum Beispiel 2 zu verstehen. Bei Fischen ist das wieder was anderes, ebenso bei exotischen Tieren und größeren Tieren. Wobei man die Haltung von beispielsweise Hunden ja generell untersagen kann.
Doch, bei den "üblich" beliebten Tieren wie Meerschweinchen, Wellensittich und Kaninchen sind "haushaltüblich" vermutlich 2-3. 5-6 Meerschweinchen sind ja, wenn man zur Miete wohnt, schon eher ungewöhnlich und da verstehe ich es auch,wenn ein Vermieter das nicht will, wohingehen gegen 2 Meerschweinchen ja nichts einzuwenden ist.
Liebe Grüße
winny
Subbotnik hat geschrieben:Wichtig ist welche Art von Kleintier - für Katzen, Mäuse oder Chinchillas gelten je nach Urteil andere Obergrenzen. Die Haltung von Kleintieren kann bei bestimmten Tieren auch untersagt werden, z. B. Ratten.
Folglich wäre es, bevor hier spekuliert wird, gut zu wissen welches Kleintier, welche Wohnung, welche Mietsituation.
Hallo Subbotnik!
Hierbei handelte es sich nicht um Katzen, sondern um Käfigtiere. Also Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Mäuse, Degus oder auch Vögel. Also alles kleine Tiere, die im Käfig gehalten werden. Und in dem Artikel handelte es sich um normale Mietwohnungen. Es wurden1, 2, 3, 4 und 5 Zimmerwohnungen erwähnt. Also Singelwohnungen, Paarwohnungen und auch Familienwohnungen.
Wieso können eigentlich Ratten untersagt werden? Das sind doch auch Nagetiere, die extra als Haustiere (Farbratten) gezüchtet wurden.
Also Kleintiere dürfen fast immer gehalten werden, siehe BGH Urteil Az VIII ZR 10/92, aber die Haltung von Ratten kann untersagt werden wenn die Nachbarn daran Anstoß nehmen, z. B. aufgrund von Ekelgefühlen, siehe LG Essen Urteil Az 1 S 497/90. Gleiches gilt z. B. für bestimmte Schlangen und wenn die Schlangen unsachgemäß gehalten werden allgemein (z. B. wenn sie ausbrechen und sich in der Mietwohnung / Miethaus bewegen.
Ansonsten kann man sagen, ausgehend von der Maus zum Kaninchen: Je größer das Tier desto geringer die haushalsübliche Menge. Bei Mäusen kann diese noch 15 betragen, bei Meerschweinchen wie erwähnt um die 9, bei Chinchillas nur noch 5 und bei Kaninchen schwanken die Angaben aber auch hier sind 4 - 6 das Maximum im Mittel.
Grundsätzlich gilt hier immer dass sobald eine nachweisliche Belästigung der Nachbarn entsteht kann die Haltung untersagt werden. Wer also 10 Kaninchen im Griff hat ohne dass die Nachbarn beeinträchtigt werden hat andere Chancen vor Gericht (wenn es soweit kommen würde) als jemand der vielleicht nur 1 Meerschwein hat welches er aber nicht unter Kontrolle hat (weil er z. B. den Stall nicht regelmäßig nicht reinigt) und so eine Belästigung (Geruch) für die Nachbarn entsteht. Wichtig ist halt hier dass die Belästigung auch wirklich real existiert - es kann also nicht jemand nur einfach so behaupten dass die Meerschweinchen / Kaninchen stinken würden oder dass er Angst vor der Schlange des Nachbarn hat nur weil diese nebenan wohnt.
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