Pendlerpauschale bzw. Lohnabgaben
Folgender Fall: Jemand wechselt direkt nach seiner Schulzeit in die Arbeitswelt und hat die Möglichkeit einen Job wahrzunehmen der von seinem Wohnort 50 km entfernt liegen sollte.
Kann er dann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Gibt es diese nur für Vollzeitjobs? Welche Mindestanforderungen müssen bestehen falls welche bestehen sollten, z.B. Mindestgehalt, Mindestanzahl an Stunden? Wie verhält es sich mit den Steuern? Muss derjenige 600 - 800 € Lohnabgaben leisten?
Es ist egal, ob ein Pendler Vollzeit arbeitet oder Teilzeit. Die Pendlerpauschale kann in beiden Fällen anerkannt werden. Wer jeden Tag mit dem Auto 50 Kilometer hin zur Arbeit fährt und zurück, kann die einfache Fahrstrecke geltend machen. Er erhält pro Kilometer 30 Cent an Steuervergünstigung pro Arbeitstag im Jahr. Diese errechneten Kosten werden berücksichtigt bei der Steuererklärung.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-31191.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3140mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4211mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5659mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen