Neue Regelungen für Wohnungsbauprämie
Jeder hat zumindest schon mal davon gehört, vielen haben ihn: einen Bausparvertrag. Damit sich das Sparen auch für möglichst viele lohnt unterstützt der Staat die Bausparer mit der Wohnungsbauprämie, wenn Sparer denn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bisher war es so, dass die Bausparer nach siebenjähriger Sparzeit frei über Sparguthaben und auch die Wohnungsbauprämie verfügen konnten. Innerhalb dieser Sperrfrist dürfen zumindest die Wohnungsbauprämie nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.
Diese Sperrfrist wird für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge verschärft. Wer Wohnungsbauprämien kassiert, der darf diese Prämien nur noch zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwenden. Tut er das nicht, so müssen die Wohnungsbauprämien zurückgezahlt werden. Ausnahmen bilden dann lediglich Bausparer unter 25. Für die gilt weiterhin: wer sieben Jahre fleißig gespart hat, darf auch in Zukunft die Wohnungsbauprämie nach Gutdünken ausgeben.
Aber keine Angst unter wohnungswirtschaftliche Maßnahmen fällt vieles aus den Bereichen Bau, Kauf, Umbau/Modernisierung und deren Nebenkosten, aber auch finanzielle Angelegenheit rund um die Immobilie fallen unter wohnungswirtschaftliche Zwecke.
Vor einigen Jahren hatte ich mich auch mal für das Thema Wohnungsbauprämie interessiert und so wirklich durchgeblickt habe ich damals schon nicht. Auch heutzutage hört man da noch widersprüchliche Meinungen, die da sagen ja, es gibt noch was oder nein, es gibt gar nichts mehr. Zu geben scheint es ja aber immer noch etwas, wenn man sich nur mal das aktuelle Wohnungsbau-Prämiengesetz anschaut.
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