Die Mietkaution anlegen

vom 17.07.2008, 14:43 Uhr

Mir ist schon klar das mein Vermieter die Kaution die ich hinterlegt habe anlegen muss. Dabei muss er jedoch ja nicht darauf achten ob diese gut oder schlecht angelegt ist, sondern es muss einfach Zinsen dafür geben.

Gibt es denn für mich als Mieter die Möglichkeit eine Bank zu suchen bei der es dann bessere Zinsen gibt, als bei der Bank bei der mein Vermieter die Kaution hinterlegt hat? Muss ich dann einfach meinen Vermieter darauf ansprechen? Muss er das Angebot annehmen oder nicht?

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Nein, dein Vermieter muss kein Angebot, was du eingeholt hast auch annehmen. Es ist komplett ihm überlassen, wo er die Mietkaution anlegt. Ob auf Sparbuch, oder Tagesgeldkonto oder sonst wo.

Wenn du ihm einen Vorschlag machst, dann könnte er den Vorschlag annehmen. Aber im Prinzip ist das ganz alleine seine Sache. Er braucht sich auf gar nichts einzulassen. Die Hauptsache ist, dass dieses Geld nicht auf seinem Privatkonto landet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Der Vermieter kann deine Kaution da anlegen, wo es ihm paßt. Hauptsache er legt sie zinsbringen an. Was er nicht darf, wenn ich mich richtig erinnere, ist das Kautionsgeld in Fonds anzulegen. Also "kritische" Anlagen sind da ausgeschlossen.

Das einzige, was ich auch schon erlebt habe, war dass ich das Geld auf ein Kautionssparbuch gezahlt habe, was ich bei meiner Bank extra dafür gemacht hatte und das dem Vermieter gegeben habe. Sollte der Vermieter sowas anbieten, dann kannst du dir natürlich aussuchen, zu welchen Konditionen du die Kaution anlegst. Allerdings ist es ja sehr oft der Fall, dass man dem Vermieter die Kaution überweist und er sie dann anlegt.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:nein, dein Vermieter muss kein Angebot, was du eingeholt hast auch annehmen. Es ist komplett ihm überlassen, wo er die Mietkaution anlegt. Ob auf Sparbuch, oder Tagesgeldkonto oder sonstwo.

Teilweise richtig - nach § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) muss der Vermieter die Kaution anlegen und darf sie keinesfalls seinem eigenem Vermögen zuordnen, die Kaution muss also auf einem separaten Konto angelegt werden. Aber: Die Kaution muss nach § 551 Abs. 3 S. 1 BGB zinsgünstig angelegt werden sowie bei einer Anlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Der Vermieter kann sich also nicht aussuchen wo er die Kaution anlegt da die Anlage eben nach 3 Monaten kündbar sein muss und der Zinssatz marktüblich sein muss - alles andere ist nicht zulässig.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich weiß auch nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mietkaution zu legen. Ich denke auch, dass sich der Vermieter aussuchen kann, wo er das Geld anlegt. Es muss eben nur Zinsenbringend angelegt werden.

Unser alter Vermieter hat das nicht gemacht und musste uns dann die Zinsen nachzahlen. Denke, dass er das aus seiner eigenen Tasche zahlen musste. Er meinte dazu nur, dass er ja angeblich versäumt hätte, die Kaution anzulegen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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