Probleme bei Douglas mit einem Gutschein
Hallo,
ich habe zu Weihnachten einen Douglas Gutschein in Höhe von 15 Euro bekommen. Gestern überkam es mich dann und ich bin in die Stadt gedackelt um mir wieder was nettes an Kosmetika zu kaufen.
Ich habe mich nach ein wenig überlegen dann für einen Mascara dür 12,99 Euro entschieden, und bin zur Kasse. Als ich dann bezahlen sollte, gab ich der Kassiererin meinen Gutschein, sie machte ihn auf, und sagte zu mir, dass sie ihn nicht abnehmen könnte, weil er über ein halbes Jahr alt sei. Ich fing an mit ihr zu diskutieren, dass laut Gesetz Gutscheine 2 Jahre angenommen werden müssen, aber die weigerte sich beharlich.
Dann wurde es mir zu bunt und ich habe nach der Filialleitung verlangt, die mir dann letztendlich den Gutschein eingelöst gat.
Gut, dachte ich, alles geklärt. Da ich ja für 12,99 Euro eingekauft hatte, hab ich damit gerechnet, die restlichen 2,01 Euro in bar ausgezahlt zu kriegen. An statt dessen habe ich einen neuen Gutschein bekommen. Aber auch auf meinen Protest wollte die Filialleitung mir das Geld nicht ausbezahlen!
Hallo,
na das finde ich ja mal richtig frech. Was meinen die denn was du mit 2 Euro noch kaufen kannst? Die hoffen wohl, das du es nicht einlöst und denen das Geld damit geschenkt hast. Das ein Gutschein nur noch 6 Monate gültig ist, ist mir neu. Aber die Filialleitung hat es ja dann soweit in Ordnung gebracht. In den laden würde ich nicht mehr gehen.
Hallo!
Gutscheine sind auf alle Fälle viel länger gültig als meist draufsteht. Da hast du auf alle Fälle richtig gehandelt und das gleiche ist mir auch schon mal im Kaufhof passiert. Da stand auch 1/2 Jahr drauf und sie wollten mir den Gutschein deswegen nicht einlösen.
Was das Restgeld betrifft, sind die bei Douglas wohl im Recht gewesen. Bei Gutscheinen sind sie nicht verpflichtet, Bargeld als Wechselgeld zu geben. Die meisten machen es aber, weil es einfacher ist. Ich habe meiner Tochter mal einen Gutschein von Deichmann in Höhe von 50 Euro geschenkt. Sie hat sich bei Deichmann was für 19,95 Euro gekauft und dachte, dass sie nun für den Rest wieder einen Gutschein zurückbekommt. Sie hat aber anstandslos den Rest in Bargeld bekommen.
Im Kaufhof habe ich einen Gutschein von 30 Euro gehabt und 29,90 Euro bezahlt und habe selbst für die 10 Cent eine Gutschrift bekommen. Das kommt also auf die Kullanz des Geschäftes an, was sie machen.
Hallo,
also für 2 Euro einen Gutschein auszustellen finde ich soch etwas lächerlich, da ist ja die Pappe wo zwei Euro draufsteht mehr Wert als die 2 Euro. Beim Kaufhof bekommt man sein Geld wieder, aber nur wenn es unter 5 Euro sind, glaube ich. Aber beim Kaufhof findet man ja immer etwas, auch zu kleineren Preisen.
Das man bei einem Deichmann Gutschein von 50 Euro tatsächlich 30 Euro wiederbekommt, das finde ich schon unglaublich. Da hätte ich durchaus verstanden, wenn sie einen neuen Gutschein über 30 Euro ausgestellt hätten. Alles unter 10 oder mindestens 5 Euro sollte dann doch besser ausbezahlt werden, alles andere ist ziemlich lächerlich. Ich hätte vermutlich noch nach einer kleinigkeit gesucht die 2 Euro kostet, und wenn es nur ein Stück Seife gewesen wäre.
Hm, da scheint Douglas das ja sehr unterschiedlich zu handhaben. Ich habe dort nämlich vor kurzer Zeit auch einen Gutschein eingelöst, den ich geschenkt bekommen habe. Eigentlich wollte ich da auch nicht wirklich was kaufen, aber es war immerhin ein 20-Euro Gutschein. Als ich mir dann für 15 Euro ein Parfum ausgesucht habe und an der Kasse mit dem Gutschein bezahlt habe, hat die Kassiererin mir ohne jeglichen Kommentar das Restguthaben des Gutscheins in bar ausgezahlt. Da war ich doch positiv überrascht!
Finde ich ja ziemlich merkwürdig dass die Geschäftspolitik von Douglas in den verschiedenen Filialen so unterschiedlich ist.
Über das Thema Gutscheine und Rechte gibts übrigens schon was hier im Forum, siehe Gutscheine verfallen nicht - Geld muss ausgezahlt werden!
Hallo!
Ich habe mal gehört, dass Gutscheine nur 2 ( oder sogar 3?!) Jahre gültig sind, wenn von dem Unternehmen nichts genaues festgelegt wurde. Grundsätzlich muss das aber glaube ich auf dem Gutschein stehen, wie lange er gültig ist- wenn das nicht der Fall ist, ist er auf jeden Fall mehrere Jahre gültig.
Bei dem Restguthaben habe ich es auch schon sehr unterschiedlich erlebt. Ich hatte einmal einen Einkaufsgutschein für ein Einkaufscenter in unserer Stadt bekommen, in dem viele verschiedene Läden sind. Der Gutschein war über 10 Euro und ich hatte mir bei H&M ein Shirt für 6 Euro ausgesucht. Die Verkäuferin sagte mir hier aber auch, dass ich das Restgeld nicht ausbezahlt bekommen könnte- aber von einem Gutschein hat sie irgendwie auch nichts gesagt. Kurzerhand habe ich mir daher noch ein Top geschnappt, musste aber ein oder zwei Euro draufzahlen. Meine Schwester dagegen hat mit genau so einem Gutschein in dem selben Laden ihr Restgeld ohne Probleme ausgezahlt bekommen.
Ich weiß wirklich nicht, nach welchem Prinzip die Kassiererinnen da gehen - wahrscheinlich hat jede ihr eigenes System, wie sie mit Gutscheinen umgeht, aber korrekt ist das auf keinen Fall!
Hallöchen,
ich habe mir mal eine Hose gekauft beim Kaufhof. Hatte einen Gutschein dabei und dieser galt laut dem Gutschein nur 6 Monate. Ich war aber erst nach 10 Monaten dort und wollte eben diese Hose mit dem Gutschein kaufen.
Zuerst wollten sie ihn nicht annehmen, nachdem aber mein Freund ein wenig lauter geworden ist, von wegen : Gutscheine sind länger gültig und die 6 Monate die auf dem Gutschein stehen gelten nicht, haben die netten Damen ihre Filialleitung geholt und promt wurde von der Filialleitung der Gutschein angenommen. Habe aber leider die restlichen 5 € die noch übrig blieben wieder in einem Gutschein bekommen. Klar, man findet immer etwas im Kaufhof, doch wegen 5 € oder sogar 2 € einen neuen Gutschein zu eröffnen finde ich "lächerlich".
Leider haben aber die Geschäfte das Recht den Restbetrag in einen neuen Gutschein zu verwandeln, sodass eben der Kunde wieder etwas einkauft und das Geschäft wieder Umsätze mehr tätigt, ganz klar! Blöd ist der Kunde ja nicht.
Bei der Bahn gibt es ja auch "Genussgutschein", diese habe ich letztens mal genutzt und die Restsumme des Gutscheins behalten sie einfach ein, sozusagen können und dürfen sie nicht einmal auszahlen, d.h. wenn man eine Currywurst mit Brötchen und Getränk isst und trinkt und man sollte noch 10 Cent herausbekommen, sind diese sozusagen verloren gegangen, außer man kauft noch etwas und zahlt eben drauf. Ist soetwas rechtens ?!
lieben Gruß,
SybeX
Ich habe es schon in dem Thread, mit dem Karstadtgutschein erwähnt: Von diesen Gutscheinkarten wird immer nur der Betrag abgebucht, für den man eingekauft hat, der Rest wird nicht ausgezahlt, und seien es auch nur 5 Cent. Die wollen ja, dass man den gesamten Gutscheinwert ausgibt, ansonsten könnte man ja auch immer etwas billiges kaufen um sich den Rest auszahlen zu lassen.
Hatte übrigens gestern den 50 Euro Douglas Gutschein, den ich zu Wiehnachten von meinem Freund bekommen habe eingelöst, bzw, 34 Euro davon und man hat ihn dort ohne Probleme akzeptiert. Solche Gutscheinkarten verfallen doch garnicht mehr? Zumindets überlebt bei mit ein solcher Gutschein nicht solange, dass er verfallen könnte .
Das ist ja wirklich eine Unverschämtheit den Gutschein abzulehnen. Da hätte ich auch Terror gemacht. Gerade von Douglas hätte ich das nie erwartet. Mit denen habe ich was Gutscheine angeht bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Wenn ich bei einem 30 Euro Gutschein nur für 24 Euro einkaufe, bekomme ich das Restgeld sogar ungefragt in Bar ausgezahlt. Einen neuen Gutschein hat mir dafür noch nie jemand andrehen wollen.
Nach 6 Monaten einen Gutschein für ungültig zu erklären, ohne das irgendwo schriftlich auf dem Gutschein festgehalten zu haben, ist ein ganz dreister Abzock-Versuch. Das kann man eigentlich nicht mehr auf die mögliche Unwissenheit der Kassiererin schieben. Der Laden würde mich so schnell nicht wiedersehen.
Diamante hat geschrieben:Was das Restgeld betrifft, sind die bei Douglas wohl im Recht gewesen. Bei Gutscheinen sind sie nicht verpflichtet, Bargeld als Wechselgeld zu geben.
SybeX hat geschrieben:Leider haben aber die Geschäfte das Recht den Restbetrag in einen neuen Gutschein zu verwandeln, sodass eben der Kunde wieder etwas einkauft und das Geschäft wieder Umsätze mehr tätigt, ganz klar! Blöd ist der Kunde ja nicht.
Na wenn ihr euch so prima auskennt dann könnt ihr doch bestimmt eine Quelle stiften wo das so steht oder noch besser: konkret ein Urteil / Gesetz benennen wo das so geregelt ist.
Fakt ist: Man kann sich das Geld auszahlen lassen und die Händler müssen dies auch tun - alles andere ist ungerechtfertigte Bereicherung! Jedoch: Der Händler darf einen kleinen Teil des Wertes einbehalten für den entgangenen Gewinn.
Katara hat geschrieben:Ich habe mal gehört, dass Gutscheine nur 2 ( oder sogar 3?!) Jahre gültig sind, wenn von dem Unternehmen nichts genaues festgelegt wurde.
Es sind 3 Jahre, kürzere Fristen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
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