Seit wann zahlt man bei Rückgabe die Portogebühren?

vom 16.07.2008, 21:52 Uhr

Ich habe neulich bei dem Versandhaus Schwab etwas bestellt, da es mir nicht gefallen hat habe ich es gleich wieder zurück geschickt. Paar Wochen später haben ich eine Zahlungserinnerung erhalten über 5,95 EUR Portogebühren. Ich habe bei der Servicestelle von Schwab angerufen und habe von einer unhöflichen Dame nur zu hören bekommen, das das schon immer so gewesen wäre.

Ich habe schon öfters online bei verschiedenen Versandhäusern etwas bestellt und bisher musste ich das Porto bei Rückgabe nicht bezahlen. Ich habe mir die Bedingungen bei Schwab durchgelesen und habe da keinen Hinweis gefunden das das Porto gezahlt werden muss. Ich habe den Betrag zwar überwiesen, aber mich würde interessieren ob ihr diese Erfahrungen bei diesem oder anderen Versandhäusern auch schon mal gemacht habt?

» Sunny0810 » Beiträge: 62 » Talkpoints: 0,77 »



Im Regelfall musst man die Portokosten tragen, wenn der Warenwert unter 40 Euro beträgt. War das bei Dir so?
Dies ist gesetzlich so geregelt und nur wenige sind noch so kulant, trotzdem die anfallenden Portokosten für Rücksendungen bei Waren mit kleineren Beträgen zu übernehmen. Bei Ebay findet man eigentlich in jeder gewerblichen Auktion einen Hinweis daruf.

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kenne das eigentlich aus meiner BGB-Vorlesung auch so. Nach §357 II 2 BGB hat zwar der Unternehmer grundsätzlich Kosten und Gefahr der Rücksendung bei einem Widerruf beim Fernabsatzgeschäft nach §312 d I 1 BGB zu tragen, aber nach §357 II 3 BGB können die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der Sache unter 40 Euro liegt. Es stellt sich jetzt jedoch die Frage, ob in dem Kaufvertrag festgelegt wurde, dass dies der Fall sein soll. Das kann natürlich auch in den AGBs stehen, die man deshalb immer durchlesen sollte. Aber wenn du sagst, dort steht auch nichts darüber drin, würde ich mir das nächste Mal vielleicht überlegen, ob ich einfach so das Geld überweisen würde. :roll:

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» Katara » Beiträge: 1295 » Talkpoints: 5,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also ich lese mir sowas sowieso vorher durch, um dann nicht böse überrascht zu werden ;) Und bei fast jedem Shop, der mir einfällt, gilt folgendes: Wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt und die Ware der bestellten entspricht und auch keine Beschädigungen aufweist (denn die letzten beiden Punkte wären ja Fehler des Versandhauses und nicht deine), dann hat man die Rücksendungskosten zu tragen.

Das finde ich ehrlich gesagt auch relativ fair - denn sonst könnte ja jeder immer wieder ein Einzelteil bestellen, sagen "gefällt mir nicht" und wieder zurückschicken, und jedes Mal müsste das Versandhaus dafür mehrfache Portokosten tragen (einmal für's Losschicken und einmal für die Rücksendung).

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich lese mir auch immer alles ganz genau zu, vor allem welcher Lieferant eingesetzt wird (wg. Packstation) und wie die Rueckgabebedingungen lauten. Bei richtig guten Shops kann man die Ware kostenlos zurueckschicken, idealerweise liegt dann ein Retourenschein dabei. Den muss man bloss auf das Paket geben, bei der Post abgeben und fertig.

Die meisten Shops geben aber die uebliche 40 Euro Regelung an. Gerade bei Kleidung und Schuhen ist das fuer mich ein Argument, woanders zu shoppen oder es doch bleiben zu lassen, da es hier ja doch oefters passiert dass einem etwas nicht passt oder in natura doch nicht mehr so gut gefaellt.

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn ich irgendetwas zurückzusenden habe, dann rufe ich immer bei der Firma an und frage nach. Dann kann ich am Telefon schon meine Meinung dazu äußern. Bisher ist es so gewesen, dass ich das Porto entweder bezahlt habe und es dann gutgeschrieben bekommen habe (Denn das Porto im nachhinein bezahlen, wenn man unfrei schickt ist wohl teurer) oder ich habe es unfrei zurückgeschickt.

Wenn es aber nicht die Schuld von mir gewesen ist, wenn ich was zurückschicken musste, weil es defekt war, dann habe ich immer auf Portoerstattung bestanden und habe es auch bekommen. Was kann ich dafür, wenn bei mir ein kaputtes Teil ankommt und ich es nicht brauchen kann.

Ich denke, dass es von Firma zu Firma verschieden ist, wie es gehandhabt wird. Aber eine bestimmte Regelung gibt es da bestimmt nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn doch bei der Bestellung kein Retourenschein dabei liegt, dann muss man dass doch immer bezahlen.
Ich habe auch vor drei Tagen einige Artikel von pollin.de zurückgeschickt. Da war bei der Lieferung auch gleich ein Retourenschein dabei und den konnte ich dann benutzen und die zurückgeschickten Waren hatten einen Wert von ungefähr 10 Euro.

Aber ich denke, dass hängt vom Händler ab und wie kullant dieser ist . Bis jetzt habe ich bei allen Waren die ich zurückgeschickt habe noch nie Porto bezahlt.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe mir das schon überlegt ob ich den Betrag überweise oder nicht, aber das ich wegen 5,95 EUR einen riesigen Ärger vom Zaun breche und nachher am besten noch im Mahnverfahren lande, ist mir das ganze auch nicht wert! Aber für die Zukunft weiß ich darüber bescheid! Um die Frage zu beantworten, der Bestellwert lag bei 150,- EUR.

Ich werde mich auf jeden Fall nochmal schriftlich an das Versandhaus wenden. Ich bin mal gespannt was ich da für eine Stellungnahme bekomme.

» Sunny0810 » Beiträge: 62 » Talkpoints: 0,77 »


Ich kenne dies auch nur so, das "manche" Versandhäuser bei einem Warenwert "unter" 40 € die Rücksendegebühren, sprich das Porto verlangen. Dies handhaben sie so, das nicht jedermann/frau seine Waren wieder zurück sendet.

Aber bei 150 € hätte ich es schon für selbstverständlich gefunden das sie das Porto für eine eventuelle Rücksendung tragen. Naja, man sieht eben daran das nicht alle Versandhäuser dazu bereit sind.

Aber man lernt ja nie aus und nun weißt du wie dieses Versandhaus dies handhabt und kannst ggf. auf ein anderes Versandhaus umsteigen oder eben weiterhin dort bestellen und die Rücksendekosten, falls es zu einer Rücksendung kommt selbst tragen. Vielleicht hast du ja Glück und erreichst etwas mit deinem Brief/E-Mail an das Versandhaus. Ich würde es dir wünschen!

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich musste die Rücksendekosten noch nie zahlen, wenn der Wert über 40 € lag. Wenn der Wert darunter lag, muss man die allerdings doch bezahlen, sofern man die Artikel bekommen hat, die auch bestellt wurden und keine Beschädigungen vorhanden sind. Lag denn der Wert der Rücksendung bei dir über 40 €?

Und waren es überhaupt die 5,95 € Rücksendekosten, die du an das Versandhaus Schwab bezahlen solltest? Ich könnte mir vorstellen, dass das einfach die normalen Portokosten der Bestellung waren. Diese muss man selbstverständlich auch dann bezahlen, wenn man alles wieder zurückschickt. Das ist mir zwar noch nie passiert, denn ich bestelle entweder mit Gutscheinen, die die Versandkosten decken oder in generell portofreien Shops.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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