Falsche Summe Geld von der Bank erhalten

vom 15.07.2008, 11:17 Uhr

Hallo,

Um Missverständnisse zu vermeiden hole Ich mal ein bisschen weiter aus.

Mein Erzeuger schuldet meiner Schwester und Mir noch Unterhalt, die er bevor Ich 18Jahre alt geworden bin nicht zahlte. Mittlerweile zahlt er dies in monatlichen Raten ab, so wie er kann. Nun hat die Bank letzten Monat anstatt die von ihnen 72,00€ doppelt überwiesen nähmlich 2mal 72,00€.

Ich bekam dann ein Brief von meiner Bank das seine Bank mich auffördert die zuviel gezahlte Summe in Höhe von 72,00€ zurück zu überweisen. Tja pech würde Ich mal sagen, denn habe 72,00€ meiner Schwester überwiesen die ihr ja auch zustehn und 72,00€ gehören mir. Und wir haben beide das Geld bereits ausgeben. Das liegt aber daran weil wir beide dachten das dies so richtig sei weil er schon des öfteren 2 Beträge überwiesen hat.

Ich habe den Zettel dann ausgefüllt das ich, nicht damit einverstanden bin das die Bank das Geld zurück überweist. Denn 1) wäre ich sonst in den Miesen und 2) kann doch seine Bank nicht den Fehler den sie gemacht hat von mir verlangen das ich den gerade Biege.

Wie würdet ihr in meiner Situation handeln? Bin schon beim Überlegen ob ich da mal bei der Bank anrufe, und mal fragen was die sich dabei denken. Woher soll Ich wissen das die falsch überwiesen haben und das nicht richtig ist.

Ach so, ich habe mit meinem Erzeuger so gut wie kein Kontakt nur so sporadisch.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Das ist eine schwierige Situation. Was stand denn im Verwendungszweck. Wenn es 2 Buchungen waren, dann steht der Bank eigentlich das zuviel gezahlte auch zu. Denn dein Erzeuger hätte es ja zusammen auf einen Überweisungsträger überweisen können. 2x 72 Euro zu überweisen wäre ja ein wenig ungewöhnlich, wenn man eine Buchung machen könnte mit 144 Euro.

Ich würde an deiner Stelle zur Bank gehen und ihnen das schildern, dass du geglaubt hast, dass es richtig war und den Unterhalt dann halt aufgeteilt hast. Aber ich denke, dass es wenig Sinn haben wird. Denn die Berechtigung, dass sie es bei deinem Erzeuger wiederholen haben sie nicht.

Dann kannst du noch mit deinem Erzeuger reden, dass er dir die 72 Euro bar geben soll, dann hat er eine Rate mehr gezahlt und du gibst das der Bank.

Die Bank aber ist im Recht und da kann man nicht sagen, dass sie eben Pech gehabt hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Leider ist es bei meinem Erzeuger nicht ungewöhnlich. Wenn du dir mein Kontoauszug angucken könntest, dann wüsstest du was ich meine. Da sind manchmal 20 Überweisungen drauf von 2€ nur von ihm.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also ich weiß nicht wie es juristisch aussieht, aber von meinem Empfinden her, sehe ich den Fehler auch bei der Bank. Ich habe mal etwas ähnliches erlebt, da hab ich einfach am Geldautomaten nachgeprüft ob mein Geld schon da war und habe auf "auszahlen" gedrückt. Der Automat rasselte und spuckte mein Geld aus. Also bin ich davon ausgegangen, dass mein Geld eingegangen ist, da ich keinen Dispo hatte. Gemerkt habe ich das ganze Dilemma erst, als mein damaliger Arbeitgeber uns ausgerechnet in diesem Monat "Lohntütchen" geben musste, da die Buchhaltung gesponnen hat.

Ich hab dann nen Auszug gezogen und gesehen, das ich 50 Euro in den Miesen bin und zwei Tage später war auch der Brief von der Bank da mit sofortigem Ausgleich, Zinsen und bla bla. Aber ich bin hin gegangen und hab gesagt: Ich zahle erstens keinerlei Zinsen, weil es nicht meine Schuld ist, wenn der Automat Geld auszahlt, obwohl kein Limit da ist und zweitens können sie es mit dem nächsten Geldeingang ausgleichen. Und oh Wunder, die haben mir keine Zinsen berechnet und der Ausgleich im nächsten Monat war auch okay. Also ich kann Dir nur raten mit der Bank zu reden, in deinem Fall würde ich mir nicht gefallen lassen, dass die Bank mich in die Miesen setzt, nur weil die falsch buchen.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo Jess0708!

Hier geht es ja darum, dass die Bank die zuviel gebuchten 72 Euro wiederhaben will und nciht, weil Verzugszinsen angefallen sind und die Bank diese wiederhaben will. Und in dem Fall hat die Bank zwar bockmist gebaut, indem sie zuviel gebucht hat, ist aber vollkommen im Recht, wenn sie das Geld wiederhaben will. Es ist ja schliesslich ihr Geld.

Béi evt. entstandenen Verzugszinsen ist es wahrscheinlich der Bank überlassen, ob sie dir Servicemäßig die Zinsen nicht berechnen. Aber das zuviel überwiesene Geld ist nun mal von der Bank.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke, alles lässt sich in einem Gespräch klären. Grundsätzlich gehört das Geld der Bank, Pflichten des Erzeugers hin oder her. Daher kannst du der Bank mit dieser Argumentation nicht kommen.

Aber als Erklärung ist sie natürlich schon plausibel. Ich würde der Bank die Situation sachlich darlegen und mich darauf einigen, dass du den Betrag abzahlst. Vielleicht hast du ja schon einen Dispo und man kann den Betrag einfach mit hineinrechnen oder die Bank richtet dir vorübergehend einen ein. Da die Bank ja auch Mist gebaut hat, denke ich, solltest du auch noch mal die Zinsen ansprechen, eigentlich sollten die in so einem Fall aus Kulanz auf Zinsen für einen bestimmten Zeitraum verzichten. Schließlich war es nicht dein Versehen, sondern das der Bank.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,


Aso hätte ich vielleicht erwähnen sollen, wir sind bei unterschiedlichen Banken. Und da ich kein Dispo habe und mir deswegen auch kein machen werde, haben sie pech.

Habe mich aber mal Schlau gemacht, denn ich habe ja ein Zettel bekommen von meiner Bank auf dem ich der Rücküberweisung zustimmen sollte, und da habe Ich (nein) angekreuzt. Denn die könnten das wieso nicht zurück buchen da mein Konto nicht gedeckt ist. Außerdem dürfen sie auch nicht ohne meine Zustimmung Geld von meinem Konto abheben den das ist Diebstahl und ist Strafbar.

Meine Bank meinte das ich erstmal Abwarten soll, denn von mein Erzeuger die Bank kann mich eigentlich nicht für ihren Schaden haftbar machen.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo Sissi!

Die Bank hat dich informiert, dass es eine falsche Buchung war. Wenn du das Geld einfach behälst ist das auch strafbar. Nämlich Unterschlagung. Du wirst das Geld wohl oder übel zurückzahlen müssen, auch wenn du dich unberechtigt behandelt fühlst. Die Bank hat in dem Fall den längeren Arm und kann auch eine Kontopfändung vornehmen, wenn du auf ihre Schreiben nicht antwortest, dass du auch gewillt bist, das Geld zurückzuzahlen.

Wenn die Bank deines Erzeugers den Fehler gemacht hat, dann muss sich dein Erzeuger wohl mit seiner Bank auseinandersetzen. Dann ist es so, dass ihm das Geld ja eigentlich zusteht, was zuviel von seinem Konto gebucht wurde.

Allerdings, gibt die Bank deinem Erzeuger das Geld wieder, was sie zuviel gebucht haben, werden sie sich auch in diesem Falle an dich wenden, damit du ihnen die Fehlbuchung dann ausgleichst. Denn du hast ja das Geld, was zuviel gebucht wurde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hi Sissi!

Zu deinem Problem:

Zunächst zu einer möglichen Strafbarkeit deiner Person wegen Unterschlagung, weil du den zu viel überwiesenen Betrag wiederum an deine Schwester überwiesen hast:

Eine Strafbarkeit gem. § 246 I StGB setzt zunächst mal voraus, dass es sich beim Tatobjekt um eine fremde bewegliche Sache handelt. Da du das Geld ja lediglich überwiesen hast, wurde ja nie ein körperlicher Gegenstand daraus, sodass bereits das taugliche Tatobjekt des § 246 I StGB fehlt, womit dieser ausscheidet. Auch, dass du 72 € abgehoben und für dich verbraucht hast, kann eine Strafbarkeit nach § 246 I StGB nicht begründen, da das Geld keine für dich fremde Sache darstellt, da das Geld durch die Transaktion am Geldautomaten wirksam auf dich übereignet wurde. Auch eine Betrugsstrafbarkeit kann hier nicht angenommen werden, da keine Täuschungshandlung vorliegt, mangels Aufklärungspflicht auch nicht durch Unterlassen.

Zur zivilrechtlichen Seite:
Grds. hat dein Vater gegen dich auch keine Ansprüche auf Rückübereignung des Geldes, da sich dieser wegen des internen Buchungsfehlers der Bank gem. § 675 u S. 2 BGB auch an diese halten kann, die dann den Betrag ausgleichen muss. Bzgl. Ansprüche der Bank gegen dich kommt nur eine Leistungskondiktion gem. § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Dessen Umfang bestimmt sich nach § 818 BGB. Hier kannst du, da du das Geld ja, wie du sagst, bereits ausgegeben hast, auf § 818 III BGB (Entreicherung) berufen. Da du ja gutgläubig darauf vertraut hast, dass die Überweisung schon ihre Richtigkeit hat, da dein Vater ja nicht gerade der organisierteste Überweiser ist, kommt auch keine verschärfte Haftung wegen Kenntnis des Mangels im Rechtsgrund gem. § 819 BGB in Betracht, womit die Bank meines Erachtens keinerlei Regressansprüche gegen dich geltend machen kann. (Immerhin hats ja auch die Bank verbockt!)

Ich bin dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass obige Ausführungen lediglich eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung darstellen sollen. Wenn du sichergehen willst, würde ich mal bei einem Anwalt anfragen.

Lieben Gruß

ND

» ND87 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 1,23 »


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