Aufpassen bei Souvenirs aus dem Ausland - sonst wirds teuer!

vom 22.06.2007, 04:36 Uhr

Bevor man eine Reise tut, sollte man sich auch mit den Einfuhrbestimmungen Deutschlands bzw. den Ausfuhrbestimmungen seines gewünschten Reiselandes auseinandersetzen. So können unerlaubte Importe und Exporte mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

So gibt es z. B. Freimengen für bestimmte Güter (Alkohol Zigaretten...) oder auch Einfuhrverbote, darunter fallen natürlich fast alle Sachen, die auch in Deutschland ohne einen Import verboten wären, aber im Ausland durchaus noch gehandelt werden. Darunter fallen z. B. verbotene Waffen (welche das sind, darüber gibt z. B. die Polizei Auskunft) oder gefälschte Waren.

Die Einfuhr von lebenden TIeren oder Pflanzen ist ebenfalls verboten - vor allem wenn die eingeführten Arten unter Artenschutz stehen oder vom Internationalen Artenschutzabkommen erfasst werden, kann es schnell teuer werden und sogar zu empfindlichen Haftstrafen kommen. So werden vielfach in der Karibik z. B. sog. "Konga Muscheln" (eig. Schnecken, stehen unter strengem Artenschutz), die von den Einheimischen gefischt oder ertaucht werden und deren prächtige Gehäuse (meistens mit Messereinstich) zu Hunderten auf Basaren, oft für 1$ das Stück, verkauft werden angeboten - doch davon sollte man sich nicht täuschen lassen, den spätestens bei der Ausreise oder Einreise kann es beim Zoll schnell unangenehm werden. Das vermeintlich günstige Souvenir wird dann schnell teuer.

Auch Souvenirs anderer Art haben schon zu unangenehmen Folgen geführt, so sollte man es tunlichst unterlassen, aus der Türkei Steine oder andere geologische Stücke mitzunehmen, oder etwa nur Sand aus Ägypten, da die Behörden das dort unter anderem als "Antiquitätenschmuggel" werten könnten - und dann wird es schnell unangenehm. Für uns mag das lächerlich sein und erscheinen, doch dort wird das todernst gehandhabt.

Natürlich steht die Einfuhr von anderen Dingen, die in Deutschland bekanntermaßen verboten sind, aber in anderen Ländern durchaus offen gehandelt werden, oft ebenfalls unter Strafe, möglicherweise sogar Haftstrafe - z. B. nationalsozialistische Medien, Bildträger usw. oder verbotene Filme und Tonträger oder Cannabis. Der Import von Cannabis, obwohl im Herkunftsland legal erworben, wird bei Grenzübertritt z. B. nicht nur als Verstoß gegen das BtMG, sondern auch als Drogenschmuggel gewertet.

Ab dem 15. Juni müssen ebenfalls mitgeführte Bargeldbeträge ab 10.000 € bei Ein- und Ausreise aus bzw. in die EU ohne vorherige Aufforderung schriftlich angemeldet werden

Weitere Informationen findet Ihr, falls ihr Fragen habt, unter www.zoll.de

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Auch aufpassen bei Lebensmittel. Ich weiß, als meine Schwester damals nach Australien ist, durfte sie auch keine Schokolade oder Gummibärchen (weiß nicht mehr genau welches von dem beiden es war) mitnehmen. Es enthält Stoffe die in Australien nicht zugelassen sind.

Am besten informiert man sich immer vor einreise in das jeweilige Land unter zoll.de was denn erlaubt ist und was verboten ist. auch umgekehrt kann man vorher schon schauen was man denn wieder mitbringen darf und was man dann besser sein lassen sollte.

Vor zwei Jahren oder so war doch mal ein deutscher Vater wegen einem Stein aus der Türkei für mehrere Wochen im Gefängnis gesessen. Wenn man sich so was überlegt, das man wegen einem Stein im Gefängnis sitzt, dann war das sicherlich kein angenehmer Urlaub, außer man möchte ein Knastbuch schreiben, ob man da aber vorher schon berühmt sein sollte um das zu verkaufen, das weiß ich nicht.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Man sollte sich bei Auslandsreisen immer ganz genau nach den Zollbestimmungen erkundigen und vor allen Dingen nach den Sachen, die man ein-, bzw. ausführen darf. Diese Bestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Wenn man zum Beispiel nach Griechenland oder in die Türkei an historische Stätten fährt und als Andenken ein kleines Steinchen einsteckt, kann sich strafbar machen. Auch ist Vorsicht beim Sammeln von Pflanzen geboten, hier kann man unter Umständen gegen den Artenschutz verstoßen, was auch empfindliche Strafen nach sich zieht. Wenn man ein Pflänzchen sieht, das man gerne als Urlaubserinnerung zu Hause im Garten hätte, sollte man sich also zurückhalten.

Am besten nimmt man gar nichts aus dem Urlaubsland mit und führt auch nichts ein. Es kann teuer werden, nicht nur wegen der Strafen, sondern auch wegen der Steuernachzahlungen beim Zoll.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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