Beratung: Basis Geschäftsbedingungen von eteleon

vom 30.06.2008, 19:51 Uhr

Hallo,

gibt es hier vielleicht jemanden, der sich mir Geschäftsbedingungen auskennt? Habe mir die von eteleon gerade durchgelesen und bin leider genauso schlau wie vorher.

Würde gerne wissen, ob irgendwo ein versteckter Haken dadrin steckt oder ob man darauf ohne sich Sorgen machen zu müssen eingehen kann. Dadurch, dass es ein ganz schön langer Text ist, weiß ich nicht, ob ich das hier posten darf (wenn auch nur als Zitat natürlich). Das sind immerhin neun DIN A4 Seiten.

Also würde ich sagen, wenn es jemanden gibt, der ein bisschen Ahnung hat und so nett wäre mir zu helfen, soll der jenige sich doch bitte bei mir melden und ich schicke das ganze evtl per e-Mail. Die darauf folgende Antwort kann natürlich dann wieder hier gepostet werden.

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» Tigerw2405 » Beiträge: 55 » Talkpoints: 1,35 »



Die Klausel 2.1.1 ist sehr schwammig formuliert, da im schlimmsten Fall gute 50 EUR an Zusatzkosten auf einen zukommen, wenn die Anschlussgebühr (AG) vom Netzbetreiber erhoben wird und wenn der Kunde seinen Gutschein nicht binnen 4 Wochen aktiviert (dann wird 25 EUR Handlingpauschale berechnet).

Dies wird in 2.1.2 geregelt. 2.1.3. und 2.1.4 befassen sich weiterhin mit dem Thema. 4.4 ist ebenso problematisch, da der Kunde wählen kann, welchen Weg er geht, solange das ganze dokumentiert wird. 5.1.1 ist so nicht zumutbar. Wird das ganze per Post versendet, sollte das ganze kein Problem sein, da man die Sache auf der Post abholen kann. 5.1.2 ist nicht zulässig, wenn das ganze per Postident geliefert wird (bei Simkarten ist dies immer der Fall)

5.2.1 und 5.2.2 dürften unwirksam sein, da eine Bonität durch den Kunden nicht beeinflußbar ist und eine Ablehnung aus Gründen bestehen kann, die nicht vorhersehbar ist. 5.2.2 dürfte sich aber wohl nur auf ein Handy beziehen, das vorab zugeschickt worden ist (was nicht der Praxis entspricht). 6.2 dürfte nicht wirksam sein, da es Eteleon nichts angeht und kein Finanzierungsverhältnis eingegangen wird. 9 (der zweite Absatz) dürfte nicht zutreffend sein, da auch ein Mobilfunkvertrag gegenüber der Firma wiederrufen werden muss, da sie als Anbieter fungiert. Anders sieht das aus, wenn man einen Vertrag kündigen möchte. 11.3 finde ich sehr bedenklich, da der Datenschutz nicht gewährleistet wird und sich ein solcher Passus in sonst keiner mir bekannten AGB vorfindet.

Kurzum, wer dort bestellt, dem ist nicht zu helfen. Ich habe das ganze so beschrieben, das es keine rechtliche Beratung ist, sondern nur den gesunden Menschenverstand erfordert, um die Fallstricke zu erkennen ;).

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