Frage zu einer Vorladung

vom 26.06.2008, 07:20 Uhr

Huhu,
hab da mal eine Frage und ich hoffe ich bin hier richtig damit. Ich habe nun eine Vorladung bekommen ( ich soll als Zeuge aussagen / Familiensache meiner früheren Tageskinder). Nunja, die Mutter ist nun aber in Dülmen und dort wird auch die Verhandlung stattfinden.Ich wohne aber in Wolfsburg und das sind 3 Stunden Zugfahrt. Die Verhandlung ist um 9.30 uhr, ich muss hier um 5.30Uhr losfahren. Vorher müsste ich aber auch noch mein Kind zur Tagesmutter bringen, da sonst keine Betreuung gewährleistet ist.

Jetzt ist meine Frage, was ist eigentlich zumutbar? Wieviel Umstämde kann man denn von mir verlangen? Zumal ich dann ja auch noch Verdienstausfall habe. Ich bin echt tierisch genervt von der ganzen Angelegenheit. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung in solchen Dingen.

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» Stern2812 » Beiträge: 421 » Talkpoints: -0,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Was zumutbar ist, kann ich dir nicht sagen, aber von meiner Zeit als Schöffe kann ich dir sagen, dass du den Verdienstausfall gelten machen kannst und ich meine die Zugfahrt auch. Das bekommst du dann alles erstattet.
Guck mal auf deine Vorladung, da müsste ja auch ein Büro angegeben sein, die den Fall bearbeiten, da einfach mal anrufen und fragen, wie das läuft und was du alles vorlegen mußt, wenn du die Auslagen zurück erstattet haben möchtest. Auch in wie weit du wirklich kommen mußt, weil du ja ein kleines Kind zu betreuen hast, würde ich da erfragen.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das mit der Rückerstattung stimmt. In der Theorie jedenfalls. Ich habe da allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Gerichte sich da gerne unglaublich lange Zeit lassen und auch schon mal versuchen den Antrag abzulehnen. Eine Freundin von mir hat im April gegen einen Mann ausgesagt, der sie bedroht hatte, die Verhandlung fand da statt, wo er wohnt, 300km von uns entfernt. Dafür hatte sie sich mein Auto ausgeliehen, weil sie selber keines besitzt, die Spritkosten sollten ihr erstattet werden, so wurde das vorher zugesagt. Nachdem ewig gar nichts kam und sie dann mal dort angerufen hat um nachzufragen, kam nun vorgestern ein Schreiben, dass das Geld ihr nicht erstattet werden könne. Begründung: Keine. Nur diese Mitteilung. Natürlich wird sie dagegen Einspruch einlegen, aber das wird auch wieder dauern.

Wenn du also auf dein Geld angewiesen bist, lass es lieber, falls du nicht dahin fahren musst. Es wird ewig dauern, bis du es wieder siehst, falls das überhaupt jemals passiert. Die einfachste Methode wäre vielleicht deine Aussage schriftlich einzureichen. So wie du das schreibst, scheinst du ja für eine Seite aussagen zu müssen, da könntest du dich doch mit der Person und deren Anwalt in Verbindung setzen und absprechen zu welchen Aspekten du dich äußern sollst. Das schreibst du dann auf, formulierst eine eidestattliche Versicherung, dass du nach bestem Wissen und Gewissen aussagst und so Kram, und schickst es hin. Natürlich muss das mit dem Gericht abgesprochen werden, aber möglich sein sollte es.

Hier in der Gegend hat ein Stalker zwei minderjährige Mädchen belästigt und die beiden durften ihre Aussage auch schriftlich einreichen und mussten nicht zur Verhandlung erscheinen. Dies geschah zwar um den beiden das Zusammentreffen zu ersparen, aber deine Gründe sind meiner Meinung nach auch gut, und deine Aussage ändert sich ja nicht, ob du sie nun schriftlich einreichst oder da hockst, für sagenhafte 10 Minuten. Probier das doch einfach mal! Der Anwalt der Seite für die du aussagst, kennt sich da sicherlich aus.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo Stern, ich kann Dich gut verstehen. Ich war mal in einer ähnlichen Situation, da hat mein Bruder ein Verfahren von seiner Ex "angehängt" bekommen. Ich sollte damals auch aussagen, der Termin der Verhandlung lag aber 7 Tage vor dem errechneten Geburtstermin. Daher habe ich bei Gericht angerufen, eine Kontaktadresse samt Telefonnummer steht ja drauf, und meine Situation erklärt. Da wurde mir dann auch schriftlich bestätigt, dass ich nicht als Zeuge aussagen muss. Meine Eltern übrigens waren auch als Zeugen geladen, die durften eine Weile warten und wurden gar nicht gehört, da auch so genügend Beweise vorlagen :?

Vielleicht kannst Du ja auch Kontakt zum Gericht aufnehmen und erklären, dass es für Dich eine Zumutung ist, als Zeugin auszusagen. Einfach so fernbleiben würde ich aber nicht, das kann unangenehme Folgen für Dich haben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo!

Du musst auf alle Fälle Bescheid geben, wenn du verhindert bist, weil du sonst sogar als Zeuge abgeholt werden kanst und das ist nicht grade angenehm, wenn du vorgeführt wirst. Wenn du hingehst, solltest du die Bahnfahrkarte bereit halten und vom Arbeitgeber einen Verdienstausfall. Auch die Mehrkosten der Tagesmutter, wenn du die Kinder früher hinbringen musst.

Generell wird das an der Gerichtskasse sofort und in bar ausgezahlt. Einen extra Antrag braucht man da gar nicht zu stellen. Du bekommst vom Richter eine Bescheinigung, dass du ausgesagt hast und mit deinen Unterlagen zusammen gehst du zur Gerichtskasse und bekommst dann das Geld. So war es jedenfalls bei meinem Mann und auch bei einer Freundin von mir.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Stern2812 hat geschrieben:Jetzt ist meine Frage, was ist eigentlich zumutbar? Wieviel Umstämde kann man denn von mir verlangen?

Zumutbar ist alles woraus Dir keine allzu großen Nachteile entstehen - zu große Nachteile wären z. B.:
- Du bist selbstständig und Dir würde durch die Ladung ein wichtiges Geschäft entgehen da es terminlich beieinander liegt.
- Du würdest deswegen den Job verlieren.
- Man hat Angst um Leib und Leben bzw. die Gefahr wäre exorbitant hoch.
- Man müsste damit rechnen im Fall des Erscheinens verhaftet zu werden (->Selbststellen kann nicht verlangt werden).
- Naturkatastrophen, unvorhersehbare Ereignisse usw. fallen auch darunter
Alles was nicht in diesen sehr hohen Grenzen liegt fällt unter zumutbar.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Ich habe nun heute einmal beim Gericht angerufen und die hat gesagt ich solle das alles einmal schriftlich machen. das hab ich nun gemacht und jetzt heißt es erstmal abwarten.Sie meinte vielleicht entscheidet die Richterin ja, dass ich nicht kommen muss, schön wär es auf jeden Fall.

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» Stern2812 » Beiträge: 421 » Talkpoints: -0,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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