Beamtenbeleidigung / Beleidigung

vom 24.06.2008, 15:14 Uhr

Ich habe gerade wieder in einem Thread gelesen, dass etwas nur unter Beleidigung fällt, wenn man sagen würde: "das gelb-lila-blassblaue-Männchen ist ein Arsch" und nicht unter Beleidigung fällt, wenn man sagt: "das gelb-lila-blassblaue-Männchen ist, meiner Meinung nach, ein Arsch". Stimmt das so, oder wurde ich da "unklar" informiert.

Eine Klassenkameradin von mir meinte, dass es auch bei der Beamtenbeleidigung so ist. Können mir vielleicht Leute helfe, die vielleicht Jura studieren, oder sich da sicher sind. Ich fände es schade, wenn so Antworten kommen, wie "Probiers doch mal aus" oder so.

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» yani2593 » Beiträge: 355 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Dann lies mal richtig und nicht nur oberflächlich! Natürlich ist das eine Beleidigung und das wurde auch schon ausführlich in anderen Threads angesprochen!

Beleidigungen - und was sie kosten können

oder kurz (ebenda):

Midgaardslang hat geschrieben:Verharmlosende Formulierungen wie „Ich glaube, Du bist ein Idiot“ bringen dabei übrigens nichts, denn entscheidend ist nicht die direkte Beschimpfung, sondern was ein außenstehender Dritter darin erkennen kann, der die Wortwahl als Beleidigung verstehen kann.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Im übrigen gibt es, entgegen dem irrglauben vieler Leute, gar keine Beamtenbeleidigung. Es gibt lediglich ein paar Punkte, in denen sich die Beleidigung gegen einen Beamten, von der gegen eines "normalen" Bürgers unterscheidet. Und das ist im Prinzip nur, das auch der vorgesetzte des beleidigten Beamten eine Anzeige deswegen stellen kann. Unterschiede in der Bestrafung sollte es aber eigentlich nicht geben, wobei ich natürlich kein ausgebildeter Jurist bin, und das deswegen nur gefährliches Halbwissen ist.

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» efze » Beiträge: 69 » Talkpoints: 0,26 »



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