Entschädigung für Bahnkunden bei Verspätung
Was Verspätungen angeht hatten Bahnkunden ja noch nie ein leichtes Los - nun wird auf die Bahn aber auch seitens der Politik ausgeübt mal etwas pünktlicher zu sein.
Jeder der länger als 1 Stunde Verspätung im Fernverkehr in Kauf nehmen muss soll einen Anspruch von 25 %, jeder der länger als 2 Stunden Verspätung aushalten muss 50 % des Fahrpreises erstattet bekommen. Im Nahverkehr wird diese Spanne auf 20 Minuten reduziert - ab dann kann man auch auf einen kostenfrei auf einen Fernverkehrszug umsteigen. Wer nachts im Nahverkehr länger als 1 Stunde warten muss kann der Bahn dann auch die Kosten eines Taxis in Rechnung stellen.
Bislang gab es nur 20 % des Fahrpreises seitens der Bahn bei Verspätungen ab einer Stunde - und das auch nur als Gutschein.
Damit folgt ein Fachausschuss den Forderungen einer EU Verordnung die spätestens Ende 2009 EU weit gelten soll - in Deutschland soll sie jedoch weitaus früher umgesetzt werden.
Na das sind wirklich einmal gute Nachrichten. Mich haben die ständigen Vespätungen der Bahn, die manchmal deutlich über eine halbe Stunde hinausgingen, in der Vergangenheit viele Nerven gekostet.
Ich bin zwar sonst nicht generell für das Eingreifen des Staates, aber die Verspätungen, die fast schon Normalität waren, waren schon lange nicht mehr tragbar und so bin ich froh, dass die Bahn sich nun genötigt sehen wird, ihre Politik gegenüber ihren Kunden zu überdenken.
Das ist wirklich eine gute Nachricht.
Eine Frage hätte ich jedoch noch dazu: Gelten solche Beschlüsse nur für die Deutsche Bahn AG, oder auch für andere Verkehrsbetriebe?
Ich habe mich das schon häufiger gefragt, denn auch regionale Verkehrsbetriebe können manchmal sehr unzuverlässig sein. In Berlin beispielsweise kommt eigentlich kaum eine Bahn wirklich pünktlich! Dasselbe gilt für die Busse hier. Es wäre schön, wenn man dafür entschädigt werden würde, denn wenn man mal berechnet, wieviel Lebenszeit einen das Warten auf verspätete Busse und Bahnen kostet, wenn man täglich auch "nur" zehn Minuten zusätzlich auf die öffentlichen Verkehrsmittel warten muss, dann ist das schon eine ziemliche Menge an Zeit.
Oder wird soetwas über die Geschäftsbedingungen der Verkehrsgesellschaft geregelt? Da steht, zumindest sofern mir bekannt ist, zumindest in Berlin überhaupt nichts über Verspätungen.
Und wie sieht es eigentlich mit der Erstattung der Fahrkartenpreise aus, wenn man ohnehin eine Zeitkarte benutzt, beispielsweise eine Monatskarte?
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