Horrorfilme in der Schule - erlaubt oder verboten?
Guten Tag!
Es geht nun ja wieder mal in Richtung Ferien und da wird nicht mehr so viel bei uns unterrichtet, da die Noten sowieso feststehen und ein neues Thema anfangen zu kurzfristig wäre! So gucken wir dann die letzten Tage fast nur noch Filme in der Schule! Oft haben die Lehrer die Filme ausgesucht, welche schon in der Schule waren! Doch manchmal dürfen wir auch als Schüler bestimmen, was wir gucken wollen!
Nun meine Frage: Dürfen die Lehrer eigentlich Horrorfilme ab 16 bzw. 18 Jahren im Unterricht zeigen? Können die Schüler dann einfach die Filme nach dem Einverständnis vom Lehrer sich anschauen? Sind diese Filme mit der Altersbeschränkung von 16 bzw. 18 Jahren für die Schule verboten, oder erlaubt? Gibt es ein Gesetz oder eine Anordnung, die dieses verbietet? Wenn nicht, dürfte man doch eigentlich solche Filme nach Einverständnis des Lehrers im Unterricht anschauen oder? Denn lehreiche Filme gibt es in den letzten Tagen kaum noch, da werden eher Komödien oder ähnliches angeschaut! Wie sieht es nun aus? Verboten oder Erlaubt?
MFG
Euer Extremefall
Erstmal bin ich der Meinung das in der Schule besser Dokumentationen, Reportagen oder Lehrfilme geschaut werden sollten. Und wenn man doch mal auf einen Film zurückgreift, der aus der oben genannten Reihe fällt, wäre es schon praktisch wenn er soziale Inhalte hat. Wir haben damals im Sozialkundeunterricht den Film "American History X" geschaut. Eigentlich auch nicht die beste Wahl, aber unsere Lehrerin kannte den Film nicht und hat ihn auf den Wunsch eines Schülers(+ Klasse) laufen lassen. Das war in einer ähnliche Situation, in der du auch gerade bist. Ich glaube unsere damalige Lehrerin fand den Film schon ein wenig heftig für den Unterricht und hat es vielleicht auch ein wenig bereut, das sie den Film laufen lassen hat ohne ihn vorher selber gesehen zu haben.
Ich denke nicht das es erlaubt oder geduldet werden würde, wenn ihr Horrorfilme im Unterricht schaut und erst recht nicht Filme die ab 18 Jahren sind(bei Filmen ab 16 mag das anders aussehen). Außer ihr seid schon im entsprechenden Alter. Immerhin haben Lehrer eine Fürsorgepflicht.
Hinzu kommt noch das man nicht irgendwelche Filme (für den Privatgebrauch) in der Schule schauen darf. Wenn man den Film schauen will, steht ja meist am Anfang das man ihn nur für private Zwecke nutzen soll/ darf. Da sind Vorführungen in der Schule also untersagt. Daher müsste sich euer Lehrer erst eine Genehmigung vom Herausgeber des Filmes organisieren bzw. besorgen. Aber das geht in die rechtliche Schiene, wo dir andere User sicher mehr darüber berichten können.
Solange die FSK/FSF bei den Filmen eingehalten wird, spricht nichts dagegen, das man sich auch mal einen "härteren" Film anschaut. Allerdings widerspricht das so ziemlich dem Schulwesen, das man in der Schule was lernen soll, auch nachdem man die Noten schon hat und eigentlich nur noch auf sein Zeugnis wartet. Oftmals wären Filme sinnvoll, die pädagogisch wertvoll sind, davon gibt es ja einige. Oder auch mal ein Zeichentrickfilm, der vielleicht wieder auf ein gelerntes Thema zurückgreift. Das geht natürlich nur, wenn die Klasse auch dazu bereit ist. Ansonsten würde ich sagen, haben diese Filme in der Schule keine Daseinsberechtigung und selbst mit der Einverständniserklärung seitens der Eltern dürfte sich ein 15-jähriger Sproß Filme ab 16 oder 18 nicht anschauen, da die Schule ihre Aufsichtspflicht verletzten würde (und die Eltern gegebenenfalls auch).
So wie ich es mal mitbekommen habe, dürfen Filme ab 16 gezeigt werden, wenn eben jeder in der Klasse mindestens 16 Jahre alt ist. Gleiches gilt dann analog für Filme ab 18. Wobei die gesetzliche Seite ja nur eine Seite ist. Im Normalfall ist eher der Lehrer die Person an der es scheitert. Denn letztendlich muss er es verantworten, was für ein Film gezeigt wird. Und gerade Horrorfilme lassen sich ja nur extrem schwer irgendwie mit dem Lernstoff in Verbindung bringen. Von daher würde ich es so machen wie otsego schon gesagt hat, Filme aussuchen die einen gewissen Anspruch haben, und über die man hinterher auch noch reden und diskutieren kann. American History X ist da ja nur ein Beispiel. Weitere typische Filme für so einen Zweck wären z.B. Das Experiment, The Green Mile, Schindlers Liste oder generell Filme über den zweiten Weltkrieg.
Prinzipiell darf in der Schule ja nicht einfach so "zu eurer Belustigung" etwas gemacht werden, sondern es soll irgendwelche Inhalte vermitteln die mit dem Unterricht zu tun haben. Desweiteren muss die sogenannte Fürsorgepflicht beachtet werden. Auch mit Einverständnis der Eltern darf man Schülern nicht einfach einen Film zeigen, den sie noch nicht sehen sollen, weil sie das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben.
Klar, in der Praxis sieht das manchmal schon anders aus. Wir haben manchmal auch am Zeugnistag noch einen Film geschaut, um unsere Pflichtstunden abzusitzen, weil neue Themen natürlich keinen Sinn mehr machen. Aber von Seiten der Lehrer besteht erstmal eben diese Verpflichtung. Manche sind da strenger als andere. Die beste Idee wäre eben ein Film, den ihr mit schon behandelten Stoffen verbinden könnt (vielleicht auch schon länger abgeschlossenen Themen, wenn es dort die interessanteren Filme gibt )
Also sucht erstmal was ohne Altersfreigabe (da ich mal denke, dass ihr noch nicht alle 16 seid?), über das sich auch ein bisschen diskutieren lässt.
otsego hat geschrieben:Hinzu kommt noch das man nicht irgendwelche Filme (für den Privatgebrauch) in der Schule schauen darf. Wenn man den Film schauen will, steht ja meist am Anfang das man ihn nur für private Zwecke nutzen soll/ darf. Da sind Vorführungen in der Schule also untersagt. Daher müsste sich euer Lehrer erst eine Genehmigung vom Herausgeber des Filmes organisieren bzw. besorgen. Aber das geht in die rechtliche Schiene, wo dir andere User sicher mehr darüber berichten können.
Das stimmt so nicht, ich werde Lehrer und hab mich also auch mit den Copyright Fragen auseinander gesetzt (setzen müssen). Ich weiß die genaue Bezeichnung nicht mehr, aber wichtig ist, dass man den Film nicht öffentlich schaut. Und dabei ist "öffentlich" schon ein schwammiger Begriff.
Wenn man ihn zum Beispiel mit Freunden zu Hause schaut, führt man ihn ja auch vor. Aber es wird davon ausgegangen, dass es privat ist und man alle Personen kennt. Dieses ganze Gesetz ist recht schwammig, denn theoretisch könnte es sein, dass man den Film schon nicht mehr zusammen schauen darf, wenn eine Person jemanden mitbringt, den man nicht kennt. was natürlich Blödsinn ist. Klassen gelten in dem Fall als geschlossene, private Gruppe. Da darf man den Film also ohne Probleme aufführen.
Hallo!
Die Filme dürfen auch in der Schule gezeigt werden, solange kein Eintritt verlangt wird, wie im Kino. Das ist zwar auch öffentlich, wenn man es so nennen will, aber auch nur im kleinen Kreis und ohne dass man es kommerziell nutzt.
Allerdings müssen die Lehrer auf die Altersbeschränkung achten. Ist auch nur ein Schüler dabei, der erst 15 ist, dann macht der Lehrer sich strafbar, wenn der film erst ab 16 ist. Ebenso, wenn der Film ab 18 ist und einer dabei ist, der erst 17 ist. Ansonsten kann der Lehrer ohne weiteres die Filme zeigen. Auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
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