Wohn Riester / Eigenheim Rente / Immobilien Rente
Nach dem Beschluss der Regierungskoalition müssen alle die beim Eigenheimerwerb im Jahr 2008 / 2009 auf ihre Riester Anlagen und staatliche Förderung zurückgreifen möchten mit einer Mindestentnahmegrenze rechnen.
Diese Grenze soll 10.000 Euro betragen und für Riester Verträge gelten welche vor 2008 geschlossen wurden. Eine Entnahme von Guthaben zur Finanzierung von Immobilien ist nur dann möglich wenn die Höhe des geförderten Guthabens mindestens 10.000 Euro beträgt.
Problematisch daran ist, dass kaum ein Riestervertrag das erfüllen dürfte und so eine Zwangsblockade des Geldes bis 2010 verhängt wird. Desweiteren war bisher keine solche Grenze in Form einer Mindestentnahme vorgesehen was für viele Riester Sparer überraschend ist die ihr Geld eigentlich vor 2010 in eine Immobilie investieren oder damit eine eigene Immobilie kaufen wollten.
Von dem so genannten Wohn Riester habe ich ja auch schon einiges gehört, aber so wirklich verstanden habe ich diese ganze Problematik noch nicht. Mich würde vor allem mal interessieren, wer überhaupt solch einen Wohn Riester Vertrag abschließen kann. Wie funktioniert denn solch ein Wohn Riester Modell überhaupt und wie könnte man die Vorteile und Nachteile beschreiben?
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