Rücksichtslose Bauvorhaben rechtswidrig
Wenn die Baubehörde Bauvorhaben genehmigen sollten die rücksichtslos gegenüber Nachbarn wären sind diese rechtswidrig und damit nichtig. Dies erging in einer Entscheidung des OVG Bautzen (Az 1 B 143/08).
Genau heißt dies: Würde die Baubehörde eine Genehmigung erteilen die gegen geltende Auflagen verstößt und die Baubehörde dies übersehen hat wäre dies ein rücksichtsloses Bauvorhaben.
Im Beispielfall ging es um den Ausbau eines metallverarbeitenden Betriebes am Rande eines Wohngebietes welcher Lärmschutzauflagen die den Häuslebauern auferlegt wurden verletzt hätte was seitens der zuständigen Behörde (die Auflagen) übersehen wurde.
Das ist natürlich für die Anwohner schon eine gute Sache, dass sie sich nicht damit abfinden müssen, auch wenn schon eine Baugenehmigung erteilt wurde. Aber für den Bauherrn ist das natürlich nicht so schön, wenn er sich darauf verlässt, dass alles rechtens ist und mit dem Bau beginnt und danach dann die Baugenehmigung wieder entzogen wird. Es ist einfach eine zweischneidige Angelegenheit.
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