Riester Fonds - Abschlusskosten verteilen
Wer an einem Riester Fondssparplan interessiert ist sollte beachten dass die Abschlusskosten seitens des Anbieters nicht auf die gesamte Dauer des Vertrages verteilt werden müssen - Die Neuregelung für Fonds im Investmentgesetz trifft nämlich nicht auf Riester.
Anbieter von Riester-Fondssparplänen müssen die Abschlusskosten nicht auf die Gesamtdauer des Vertrags verteilen. Eine entsprechende Neuregelung für Fonds im seit Jahresbeginn geltenden Investmentgesetz sei nicht für Riester Fonds gültig - diese unterliegen weiter der alten Regelung welche vorsieht dass die Abschlusskosten und Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre zu verteilen sind. Eine Sonderregelung für Riester Fondssparpläne gibt es auch nach dem neuen Gesetz nach wie vor nicht.
Daher sollte man bei Abschluss eines Vertrages darauf achten dass die Abschlusskosten nicht wie sonst bei Fonds auf die Vertragsdauer verteilt werden.
Für mich sind diese ganzen Riester Produkte absolut nichts, weil ich habe einfach gar kein Vertrauen in diese ganzen Anlagen. Horrende Gebühren und Kosten fressen die eh schon magere Rendite auf und im Nachhinein schnappt sich der Fiskus auch noch ein großes Stück vom Riesterkuchen. Das sind doch alles nur Mogelpackungen wie man auch hier ganz gut nachlesen kann.
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