Deutsche Rentenversicherung: Ansprüche durch Pflege

vom 15.06.2008, 07:41 Uhr

Wer andere zuhause pflegt der erwirbt mit der häuslichen Pflege und Pflegetätigkeit Ansprüche in den gesetzlichen Rentenversicherung - begründet wird dies damit dass die pflegenden Personen zugunsten der häuslichen Pflege fast völlig auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten würden. Dadurch würde eine rentenerhöhende Beitragszeit entstehen.

Allerdings gilt dies nur dann wenn man eine pflegebedürftige Person mindestens 14 Stunden die Woche in der häuslichen Umgebung dieser und auf privater Basis betreut. Dabei ist es unerheblich ob es sich hierbei um einen Verwandten handelt oder nicht. Relevant ist nur, ob diese Person Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Jedoch darf die Pflegende Person selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, angestellt sein oder selbstständig sein.

Zur Berechnung der virtuell eingezahlten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung wird vor allem der Grad der Pflegebedürftigkeit zugrundegelegt - wer beispielsweise jemand mit Pflegestufe II mindestens 21 Stunden in der Woche pflegt wird in der Rente so angesehen als hätte er damit 15.000 Euro (West) / 13.000 Euro (Ost) im Jahr verdient.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das ganze kann grundsätzlich jeder machen, auch wenn es wenig lukrativ ist und ein kürzer Treten im Hauptjob oder dessen Aufgabe notwendig macht damit man den Zeiten noch hinkommt. Jedoch muss das ganze auch Nachweisbar sein, es reicht nicht aus zu sagen das der Pflegeumfang 14 Stunden in der Woche beträgt, wenn es gar nicht so der Fall ist. Deswegen sollte man ein Pflegetagebuch führen, in dem die Zeiten und die Art der Pflege aufgeführt sind.

Dabei ist es wichtig wirklich alles aufzuschreiben, denn am Ende können wenige Minuten bereits viel Geld ausmachen. Und selbst ein Toilettengang der nur 5 Minuten dauert läppert sich über den Tag zusammen, dass man damit schnell 1-2 Stunden beschäftigt ist. Dazu kommen noch Tätigkeiten wie waschen, anziehen oder füttern. Selbst das kochen für eine pflegebedürftige Person wird dabei mit in die Rechnung einbezogen.

Dazu bekommt man regelmäßig Besuch vom medizinischen Fachdienst der Krankenkasse, die auch zeitgleich die Einstufung in die Pflegestufen vornehmen. Sobald diese geändert werden soll oder der Pflegeaufwand größer wird, erstellen diese eine neue Beurteilung.

Generell finde ich es gut und auch anerkennenswert, wenn jemand einen Angehörigen pflegt und somit in seinem Hauptjob kürzer treten muss. Aber was ich einfach nicht gerechtfertigt finde ist, dass diese Form finanziell einfach nicht angemessen berücksichtigt wird. Denn wenn man diesen Angehörigen dann mehrere Jahre so pflegt, dann verliert man selbst viele Rentenansprüche die man hinterher für seine eigene Rente dringend brauchen könnte.

Demnach müsste ich es mir wirklich schwer überlegen ob ich bereit bin einen Angehörigen selbst zu pflegen oder diesen eben pflegen zu lassen. Denn in meinem Hauptjob bekomme ich deutlich mehr Rentenansprüche zusammen. Selbst wenn ich das mit der Pflege und einem Teilzeitjob zusammen rechnen würde, wäre ich immer noch schlechter gestellt als wenn ich nur arbeiten gehen würde.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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