Anspruch auf Halbwaisenrente

vom 13.06.2008, 10:43 Uhr

Seit zwei Jahren beziehe ich Halbwaisenrente von der Rentenversicherung Bund und zusätzlich von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen und habe nun zwei Fragen dazu.

Die erste ist Folgende: Ich werde im August fünfundzwanzig, bin aber noch in der Berufsausbildung, ich studiere. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass in einem solchen Fall der Rentenanspruch bis siebenundzwanzig weiterläuft, mit 25 erlischt er nur, wenn man dann die Ausbildung beendet hat. Ich habe diverse Merkblätter gewälzt, bin aber nicht durchgestiegen. Das Kindergeld läuft ja dann definitiv aus, wie steht es mit der Halbwaisenrente? Kann mir jemand sagen, wie das aussieht?

Meine zweite Frage bezieht sich auf meinen Auslandsaufenthalt: Meine Studienordnung schreibt vor, dass ich, um zum Examen zugelassen zu werden, einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt ableisten muss. Beziehe ich während dieser Zeit auch weiterhin meine Rente oder ist mein Anspruch sozusagen stillgelegt, weil ich mich ja dauerhaft nicht in Deutschland aufhalte? Es ist schließlich kein Privatvergnügen, sondern eine Zwangsveranstaltung, also sollte der Anspruch doch weiter bestehen, oder nicht? Weiß das jemand?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zumindest Deine erste Frage kann ich beantworten: Die Rente läuft weiter. Du wirts ja in regelmässigen Abständen diese Formulare bekommen, und wenn Du sie entsprechen ausfüllst (also angibst, dass Du weiterhin studierst), sollte es keine Probleme geben.

Was die zweite Frage anbelangt, so denke ich sehr stark, dass es auch hier keine Probleme geben sollte, da es ja nur ein begrenzter Aufenthalt ist. Und ich bin mir nicht sicher, ob Du soetwas überhaupt angeben musst...

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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