Versicherung: Unwetterschäden werden nur bedingt übernommen
Wenn durch Unwetter, wie z. B. Hagel und Starkregen, Keller überflutet und Häuser oder Autos beschädigt werden sollten wird dies unter Umständen nicht immer komplett oder ganz von der Versicherung getragen.
Schäden am Haus durch Unwetter
Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung deckt beispielsweise weder Schäden durch Überschwemmung, Regen oder Hochwasser ab. Durch die Hausratversicherung sind beispielsweise nur Schäden an der Wohnungseinrichtung abgedeckt welche durch Sturm oder Hagel bedingt sind.
Hier hilft nur eine Versicherung gegen Elementarschäden welche zusätzlich abgeschlossen werden muss - aber: in Risikogebieten, also z. B. Gegenden die oft Opfer von Überschwemmungen werden, wird diese oft nur sehr teuer oder überhaupt nicht angeboten. Hiervon sind lediglich Versicherte ausgenommen welche beispielsweise noch eine Police aus DDR Zeiten haben und wenn diese von der Allianz übernommen wurde - denn hier sind Schäden durch Hochwasser mitversichert.
Allerdings: Wer keine Elementarversicherung aufgrund der Lage in einem Risikogebiet erhält oder nicht gegen Elementarschäden versichert ist kann zumindest einen Teil des Schadens oder etwa die Wiederbeschaffung von Kleidung oder Hausrat als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.
Schäden am Auto durch Unwetter
Die Kasko Versicherung deckt in der der Regel Hochwasserschäden am Auto ab solange der Schaden direkt aus der Überschwemmung resultiert - darunter fällt auch die Innenausstattungen wenn diese vom Hochwasser verschmutzt wurde. Jedoch werden mögliche Reparaturkosten nur bis zum Wiederbeschaffungswert übernommen.
Falls man vom Hochwasser geschädigt wurde sollte man sofort die Versicherung mit einem Einschreiben mit Rückschein davon in Kenntnis setzen - ebenfalls sollte eine Dokumentation über den Schaden mittels Fotos erfolgen sowie eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände erfolgen.
Diese Unwetterschäden haben meine Großmutter auch einmal getroffen. Ihr ist ein Baum auf das Haus gefallen, es war Orkanstufe 9. Der Baum stand dabei auf dem Gelände der Gemeinde. Doch die Gemeinde meinte nun zu ihr, dass ab einer Orkanstufe von, glaube ich, 8 nicht zahlt. Demnach blieb sie auf den Kosten sitzen. Das ist dann echt nicht schön.
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