Versicherung darf Privatgutachten mit Beteiligung verlangen

vom 13.06.2008, 01:48 Uhr

Falls seitens der Versicherung z. B. nach einem Unfall der Verdacht bestehen sollte dass dieser gestellt wäre so darf die Versicherung ein Privatgutachten einholen und den Versicherungsnehmer an dessen Kosten beteiligen.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Verdacht begründet sein muss - dies kann auch vor einem Richterspruch geschehen wenn Anhaltspunkte bestehen. Eine Versicherung muss diesen also nicht abwarten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn sich das Gutachten im Nachhinein als berechtigt erwiesen hat, dann finde ich das ja auch völlig ok. Aber wenn die Verdachtsmomente unbegründet waren, dann würde ich natürlich auch nichts bezahlen. Oder der Versicherungsnehmer müsste die eventuell vorab geleistete Kostenbeteiligung zurückfordern.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Und wenn er unbegründet war, darf man jahrelang prozessieren, wofür man oft weder das Geld noch die Gesundheit oder die Zeit hat und die Versicherung wird sich sicher einen genehmen Gutachter aussuchen, der in ihrem Sinne entscheidet. Dass man dies auch noch mitfinanzieren darf, ist der Gipfel der Frechheit.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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