Neue Gas-Therme: Sache des Vermieters?
Habe da mal eine paar Aktuelle Frage an alle. Wer kann helfen? Wohne seit 5 Jahren in der gleichen Mietwohnung. Nun wurde die Gas-Therme beanstandet, von Stornsteinfeger und vom Installateur. Sie wurde 1984 in diese Wohnung eingebaut. Die Gas-Therme ist an mehreren Stellen defekt (Reparatur möglich doch sehr teuer und Aufwendig) und verbraucht zu viel. Der Stornsteinfeger meinte, sie solle doch, auch wegen des Alters, ausgetauscht werden durch eine Neue!
Nun meine Fragen: Ist der Vermieter dazu verpflichtet diese besagte Gas-Therme durch eine Neue zu ersetzen? Ist der Vermieter dazu verpflichtet die vollen Kosten zu tragen? und Kann er diese Kosten für die Gas-Therme mir monatlich als Mehrkosten zur Miete in Rechnung stellen?
Das ist nun schon eine ganze Weile her, aber ich möchte dir mal von meinen Erfahrungen schreiben. Bei uns musste auch schon die Therme getauscht werden, da sie kaputt war. Es ist schon Sache des Vermieters diese zu erneuern und man kann es nicht einfach auf den Mieter schieben. Sicherlich kann sich das der Vermieter aber auch über eine Mieterhöhung wiederholen. Die Dinger sind leider wirklich ziemlich teuer, aber dein Vermieter hat dir die Wohnung ja auch mit Gastherme vermietet und deswegen muss er auch dafür Sorge tragen, dass sie funktioniert. Bei dem Alter der Therme musste er ja auch damit rechnen, dass sie mal erneuert werden muss.
Der Vermieter kann sich die Kosten nicht so einfach über eine Mieterhöhung wieder holen. Eine Mieterhöhung muss begründet sein. Wenn der Vermieter die Mieterhöhung mit dem Austausch der Gastherme begründet, dann ist das rechtlich nicht gültig. Denn er hat die Wohnung mit der Gastherme vermietet und muss auch für deren Instandsetzung aufkommen.
Alles was unter Instandsetzung verbucht wird, kann nicht auf die Miete umgelegt werden. Er kann die Miete nur aus anderen Gründen erhöhen. Etwas anderes wäre es, wenn er die Gastherme erneuern würde und damit dem Mieter ein Vorteil entsteht, weil sie zum Beispiel eben wesentlich weniger Gas braucht. Dann ist das eine Modernisierung und kann umgelegt werden.
Selbstverständlich ist es so, dass in so einem Fall der Vermieter die Kosten für die Instandsetzung der Heizungsanlage tragen muss. Immerhin handelt es sich doch bei der Heizung um einen wesentlichen Bestandteil der gemieteten Wohnung und daher ist in jedem Fall der Vermieter dafür zuständig. Die Miete darf aufgrund dieser Reparatur auch nicht erhöht werden. Es ist ja so, dass es sich um eine wichtige Reparatur handelt, ohne welche die Mietsache sich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet und daher ist es unerlässlich, dass der Vermieter nun handelt.
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