Mit Flip-Flops Auto fahren ist erlaubt
Es gibt schon lange den Trugschluss, das wenn man mit Flip-Flops Auto fährt, den Versicherungsschutz verliert. Das ist aber falsch, denn es gibt keine genauen gesetzlichen Vorschriften für die richtigen Schuhe zum Auto fahren.
So übernimmt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung auf jeden Fall den Schaden eines Unfallgegners. Sogar Schäden am eigenen Auto, die von der Vollkaskoversicherung abgedeckt werden, werden gezahlt, denn mit Flip-Flops Auto zu fahren ist nicht grob fahrlässig, denn erst da wird die Versicherung von der Schadensregulierung freigestellt.
Natürlich versuchen Versicherungen immer mal wieder, die Leistungen wegen nicht angepasstem Schuhwerk zu kürzen. Dann sollte man auf jeden Fall dagegen klagen. Um dies aber zu verhindern, empfehle ich dennoch, feste Schuhe anzuziehen, denn die bieten zum einen wesentlich mehr Sicherheit beim Autofahren und bei einem Unfall gibt es hinterher keine Streitereien.
Ich habe auch den Artikel gelesen und war deswegen etwas beunruhigt. Ich bin mal mit meiner Schwester Auto gefahren, die unbedingt mit Flip Flops Auto fahren wollte. ich habe es ihr zum Glück noch ausreden können, denn ich hatte gar kein gutes Gefühl dabei.
Ich finde, mit solche Schuhe, sowie HighHeels und Barfuß, sollte wirklich verboten werden Auto zu fahren. Barfuß oder mit weniger festem Schuhwerk tritt man nun mal nicht so beherzt auf die Bremse, wie man in einer Situation vielleicht gerne möchte.
Also bitte, tragt trotz alledem weiterhin festes Schuhwerk, auch für Kurzstrecken. Die schicken Schuhe kann man ja mitnehmen und vor Ort anziehen.
Es gibt schon lange den Trugschluss, das wenn man mit Flip-Flops Auto fährt, den Versicherungsschutz verliert.
Falsch. Wenn bewiesen werden kann, dass der Unfall entstanden ist, WEIL du Flip-Flops anhast, verfällt der Versicherungsschutz. Lediglich wenn dir zum Beispiel einer reinfährt verfällt der nicht,weil das damit nichts zu tun hatte.
Laut Gerichtsbeschluss ist das vielleicht nicht verboten, aber glaub mir,wenn man nachweisen kann,dass das nur passiert ist Weil du diese Schuhe anhast, dann hast du ein Problem-oder kein Geld. Bußgeld gibt es auch,wenn man zu hohe Schuhe oder ungeeignetes Schuhwerk anhatte und einen Unfall verursacht hat.
Ich trage zwar auch mal gern Zehentrenner, ganz unbeeindruckt von der Diskussion Flip-Flops schädlich für die Füße. Allerdings ist es wohl kein Problem zum Autofahren geeignetere Schuhe zu tragen und diese dann beim Ein- bzw. Aussteigen zu wechseln. So mach ich es zumindest und fühl mich damit recht sicher und auch im Falle des Falles abgesichert.
Man darf sogar barfuß autofahren, siehe Ohne Schuhe: Darf man barfuß Auto fahren? - nur wie winny schon sagte: Passiert etwas und es ist darauf zurückzuführen dass man mit FlipFlops, barfuß oder Schneestiefeln autogefahren ist (also bei korrektem Schuhwerk das ganze vermeidbar gewesen wäre) ist man halt der Dumme.
Insofern ist es nicht erlaubt sondern nur geduldet - und die Versicherung übernimmt eben nicht "auf jeden Fall" den Schaden wenn eine Teilschuld besteht die sich auf das falsche Schuhwerk begründet.
Man sollte doch sehr im eigenen Interesse mit geeignetem Schuhwerk fahren. Allein der Gedanke, dass man wegen der Hitze mit Flipflops oder gar ohne Schuhe fährt und dann vielleicht nicht richtig die Bremse trifft oder abrutscht und dann etwas passiert hält mich davon ab.
Es geht ja nicht nur darum, wer dann zahlt, sondern auch ob man überhaupt noch in der Lage ist zu zahlen. Klar, ich denk mir auch immer, dass schon nichts passieren wird, aber mal ganz ehrlich: bei so vielen Unfällen, da kann es einen auch mal treffen. Man muss ja auch gar nicht schuld sein, wenn man einfach nur übersehen wird und der andere fährt auf die Hauptstraße raus oder es passiert ein Wildunfall.
Man sollte immer optimal bremsen können. Und wenn ich mal Schuhe mit hohen Absätzen anhabe und fahre ins Theater, dann hab ich immer noch Turnschuhe dabei, die ich dann zum Autofahren anziehe, denn hohe Absätze sind auch nicht gerade so toll zum Fahren.
Da liegt der Hund begraben. Deine Aussage ist falsch. Aus folgendem Grunde. FlipFlops wie du sie wahrscheinlich meinst, Zehensandalen sind aus folgendem Grund nicht erlaubt. Sie besitzen ganz einfach keinen Riemen. Und dies kannst du auch sehr oft nachlesen. Dies wird ganz einfach hergeleitet. Dass mittlerweile die STVO auch auf vereinzelte Gesetze von Berufsfahreren greift.
Und zum Beispiel das mit den Schuhen ist genau hier verankert. Gut bei den Berufsfahrern wird es noch weiter beschrieben, gilt nun aber nicht für den normalen Fahrer, dass sie geschlossenes feste Schuhwerk zu tragen haben. Komischerweise schliesst dies Sandalen mit ein und schliesst Gummistiefel aus. Witzige Geschichte. Bin im Rechtswesen unterwegs und hatte auch schon solche Fälle. Also bei dem Thema wäre ich sehr vorsichtig. Im normalen Leben ist barfuss und Schlappen im allgemeinen ausgeschlossen, leider keine "Buffallo" oder Highheels oder sonst was.
Doch wenn man mit einem solchen Schuhwerk fährt sollte man sich immer der Gefahr bewusst sein, dass es auch nicht so gut gelaunte Versicherungsarbeiter, sowie Polizisten und auch Staatsanwälte gibt. Und wenn die dir reindrücken, dass du mit deinem Schuhwerk nicht sicher fahren konntest, bekommst du eine Teilschuld. Das ist das selbe, wie sie schon gesagt haben, dass ein Motorrad nicht umgefallen ist, weil der jenige angefahren wurde, sondern weil die Sitzhöhe angeblich zu hoch war um dieses Fahrzeug sicher zu führen. Es ist alles immer Auslegungssache.
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