Kinder auf dem Beifahrersitz

vom 09.06.2008, 13:59 Uhr

Ich wollte doch mal mein Gedächnis auffrischen. Als ich noch ein Kind war, hieß es, daß ich erst vorne auf dem Beifahrersitz darf, wenn ich das 13te Lebensjahr erreicht hätte. Später kam dann noch eine Körpergröße dazu, die ich mindestens haben müßte. Vor genau18 Jahren wurde ich dann 12 Jahre alt und durfte auch ab und an vorne im Auto platz nehmen.

Ist das immer noch heute so? Gibt es ausnahmen? Ich frage, weil mir heute folgendes Aufgefallen ist:

Ich habe auf dem Parkplatz eine Mutter mit ihrem Kind in einem Mazda MX-5 Roadster Coupé wegfahren sehen. Dieser Mazda ist ein Zweisitzer. Also nahm natürlich ihr Sohn vorne Platz. Er war höchsten sechs Jahre alt und sahs noch im Kindersitz. Ist das Erlaubt? Ich kann mir das nicht vorstellen. Andererseits, wo soll der Junge sonst Platz nehmen.

Nostradamos

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» Nostradamos » Beiträge: 375 » Talkpoints: 27,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bei mir (ich bin mittlerweile 20) hieß es damals auch: Entweder mindestens 13 Jahre alt oder mindestens 1,50m groß. Wie das ganze allerdings in einem Zweisitzer gehandhabt wird, würde mich auch mal interessieren.

Ich weiß übrigens von der Ausnahme für Säuglinge, die in einem komplett-Kindersitz sitzen. Diese dürfen auch vorne platziert werden. Mit komplett-Kindersitz meine ich diese großen, allumgebenden Plastik"schalen". Du meintest mit dem Kindersitz sicher dieses Polster, dass dafür sorgt, dass die Kinder höher sitzen und dadurch der Gurt nicht so leicht einschneiden kann, bzw. einfach besser sitzt, oder?

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Genau, ich meinte den Kindersitz für Kinder, die schon sitzen können. Ich habe meine Tochter im maxiCosi auch vorne sitzen. Aber auch nur, weil man bei meinem Auto den Airbag für den Beifahrer ausschalten kann. Ansonsten würde ich die Schale auch hinten Anschnallen.

Nostradamos

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» Nostradamos » Beiträge: 375 » Talkpoints: 27,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Man darf Kinder, mit dem entsprechenden Sitz natürlich, auch auf dem Beifahrersitz mitnehmen.

Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel: Bei Kindersitzen die entgegen der Fahrtrichtung gerichtet sind sollte der Airbag auf dem Beifahrersitz ausgeschaltet werden. Tut man das nicht kostet es 25 € Verwarnungsgeld, bei fehlendem Hinweis im Auto 5 €. Es gibt wohl auch Fahrzeughersteller die das Verwenden eines Kindersitz, der mit der vorwärts gerichtet ist, untersagen. Mir ist allerdings keiner bekannt.

Wenn der Mitnahme des Kindes auf einem vorwärts gerichteten Kindersitz nichts im Wege steht, sollte man aber trotzdem vorsichtig sein und entweder den Beifahrersitz in die hinterste Position stellen oder den Beifahrer-Airbag ausschalten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe erfahren, daß man bei baulich bedingten Fahrzeugen wie ein Zweisitzter es nun mal ist auf jedenfall so darf. So wie Du JotJot schon geschrieben hast.

Bei einem Oldtimer zum Beispiel wo noch keine Sicherheitsgurte eingebaut waren, braucht man sich nicht anschallen. Die Kinder die man mitführt braucht man dann auch nicht zu sichern. Ob das dann so gut ist, bleibt jeden selbst überlassen.

Nostrdamos

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» Nostradamos » Beiträge: 375 » Talkpoints: 27,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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