Schnee und Eis - Wann muss geräumt werden

vom 08.06.2008, 19:16 Uhr

Da man dafür verantwortlich ist, wenn im Winter jemand wegen Eis und Glätte fällt, muss man den Weg vor seinem Haus räumen. Man muss allerdings nicht mitten in der Nacht aufstehen, sondern es reicht, wenn man Wochentags zwischen sieben und einundzwanzig Uhr räumt und am Sonntag oder Feiertag zwischen neun und einundzwanzig Uhr.

Wer nicht zu Hause ist, der ist trotzdem verantwortlich. Das heißt, man ist auch in dieser Zeit für den Gehweg vor seinem Haus verantwortlich. Wenn man wegen Abwesenheit nicht räumen kann muss man entweder einen Nachbarn fragen oder sich um sonstigen Ersatz kümmern.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich weiß nicht, aus welcher Gegend von Deutschland du kommst. Ich kenne die Räumungspflicht nur bis zwanzig Uhr. Spätestens eine Stunde nach dem Schneefall, beginnt die Räumungspflicht. Es ist auch nicht gestattet, den Schnee auf die Straße zu fegen.

Die Räumungspflicht haben die Kommunen auf die Grundstücksbesitzer abgewälzt und genau festgelegt, ab wann und bis wann geräumt werden muss. Sie selbst jedoch räumen nur die Hauptstraßen und die, durch die die Verkehrsbusse fahren. Die anderen bleiben fast immer liegen, obwohl die Anlieger das Schneeräumen auf den Straßen bezahlen müssen, auch wenn nichts getan wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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