Muss ich gekündigte Lebensversicherung melden?

vom 31.05.2008, 12:18 Uhr

Hallo,

ich habe vergangenes Jahr meine Kapitallebensversicherung gekündigt, und zwar mit weniger als 12 Jahren Laufzeit. Bisher war ich noch nicht verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Muss ich das durch den Verkauf jetzt tun? Oder ist die Kapitalertragssteuer schon von der Versicherungsgesellschaft an das Finanzamt abgeführt und die Sache dadurch für mich erledigt?

Bin gerade etwas verunsichert, weil ich im Netz widersprüchliche Infos finde und wäre über Hinweise dankbar.

» lluna » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,50 »



Die Kapitalertragssteuer hat hierbei schon die Versicherung abgeführt. Das müsste man dir allerdings bei der Auszahlung in schriftlicher Form mitgeteilt haben. Diese Steuer kannst du dir sogar unter gewissen Bedingungen vom Finanzamt wieder zurück holen. Wenn du beispielsweise von der Einkommenssteuer befreit bist, weil den Einkommen zu gering ist oder du beispielsweise nur eine geringe Rente beziehst.

Aus dem schriftlichen Bescheid der Versicherung über die Kündigung der Lebensversicherung geht dieser Betrag der Kapitalertragssteuer hervor. Den Betrag kannst du dir dann unter Umständen wieder in voller Höhe vom Finanzamt wieder holen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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