Über rote Ampel fahren?

vom 29.05.2008, 14:00 Uhr

Mich beschäftigt schon seit längerem folgende Frage: Als Kind bin ich mal mit meinen Großeltern im Auto gefahren und standen auch irgendwann mal an einer Ampel. Diese war scheinbar kaputt, denn sie zeigte nur "rot" und wurde überhaupt nicht mehr grün. Es war auch nicht an einer Feuerwehrstation oder ähnlichem, denn da kennt man es ja schon, dass es etwas länger dauert.

So, auf jeden Fall haben wir dann etwa 10 Minuten an dieser Ampel gestanden und sind schließlich einfach vorsichtig (es war auch weit und breit niemand in der Nähe) über rot gefahren.

Wer kennt sich denn hier mit so etwas aus, wie sieht die Rechtslage dazu aus? Ist es erlaubt, falls es wirklich ersichtlich ist, dass die Ampel kaputt ist, nach einer angemessenen Zeit dann einfach zu fahren? Oder muss man in so einem Fall die Polizei rufen und solange an der Ampel stehen bleiben, bis diese eintrifft? Mal angenommen, man kann nicht einfach vor der Ampel eben wenden und woanders herfahren. Habt ihr so etwas schon mal erlebt und wie habt ihr euch verhalten, bzw. wie würdet ihr euch verhalten?

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das hatte ich an einer bestimmten Ampel schon öfter, ich habe da mal bei der Polizei nachgefragt und die meinten, man könne in so einem Fall, wie deine Großeltern es gemacht haben, vorsichtig auch bei rot in die Kreuzung oder was die Ampel regelt einfahren.

Man muß also nicht die Polizei verständigen und warten, bis der Schaden behoben wurde. Aber man soll eben schon eine angemessene Zeit warten. Ich hatte damals den Gegenverkehr zwei Grünphasen gegönnt und als sich bei mir immer noch nichts getan hatte bin ich dann langsam angefahren.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke es ist unnötig an einer sowieso leeren Straße derart lange an einer roten Ampel zu stehen. Solange kein Blitzer und keine andere möglicherweise gefährliche Sache in der Gegend ist, wie kreuzender Verkehr würde ich wahrscheinlich nicht länger als 5 Minuten auf mein Grün warten und dann vorsichtig kreuzen. Notfalls einen anderen Weg wählen.

Auf die Polizei würde ich in so einem Fall nicht extra warten, allerdings denke ich ist es sinnvoll solche verhaltensgestörten Ampeln der Stadt oder halt der Polizei zu melden.

» Gottfried » Beiträge: 197 » Talkpoints: -0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Nach einem Urteil des AG Tettnang sind 5 Minuten warten angemessen. Sollte danach die Ampel nicht auf Grün oder Gelb wechseln kann man davon ausgehen dass es sich um kein Wechsellichtzeichen wie in 37 StVO dargelegt handelt da kein Signalwechsel erfolgt.

3 Minuten können ebenfalls angemessen sein - allerdings nur dann wenn man an einen Defekt glaubt. Allerdings würde das vor Gericht lediglich den Vorsatz wegfallen lassen, ansonsten alles beim alten.

Sollte übrigens doch etwas passieren kann es durchaus sein dass der der das Rotzeichen überfahren hat trotzdem Schuld bekommt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:3 Minuten können ebenfalls angemessen sein - allerdings nur dann wenn man an einen Defekt glaubt. Allerdings würde das vor Gericht lediglich den Vorsatz wegfallen lassen, ansonsten alles beim alten.

Naja, aber es gibt auch Ampelanlagen gerade in den Baustellen die sich auf die Länge hin ziehen und nur Einspurig im Wechsel befahren werden können. Dort sind die Wartezeiten bis zu 10 Minuten. Das kann ich mit Sicherheit sagen, da ich momentan eine solche Baustelle zwischen meiner Wohnung und der Arbeitsstelle habe - genaue Zeit bis zum Umschalten sind 9,5 Minuten.

Und dort steht ebenfalls kein Schild etc. dennoch ist diese Ecke nicht "vorsichtig" zu befahren da es sich um mehrere schlecht einsehbare sehr enge Kurven handelt, und dort auch kein Platz zum Ausweichen ist. Das ist jedesmal schon eine Kunst mit dem Rettungswagen durch zu kommen ... deswegen wird es ab Montag für uns eine Fernbedienung geben, mit der wir die Ampel für uns auf Grün stellen können, egal von welcher Seite wir kommen.

Das Gerichtsurteil ist soweit ich weiß, noch gar nicht so lange her. Denn es gab vor kurzer Zeit (ca. halbes Jahr) doch erst einen solchen Fall um Stuttgart rum. Dort ist auch jemand bei Rot in die Kreuzung eingefahren und hat dabei ein anderes Fahrzeug gerammt. Wenn ich mich nicht täusche, hat der Fahrer der bei Rot eingefahren ist die komplette Schuld bekommen, da er bereits nach weniger als 5 Minuten in die Kreuzung eingefahren ist und die Ampelanlage funktioniert hätte.

Ach ja, und wegen dieser Schaltungen die wir und die Feuerwehr haben - kann es vor Rettungsdienst-, Polizei- oder Feuerwehrausfahren schon einmal länger Rot sein ;) Missbrauchen dürfen wir diese Schaltung jedoch nicht, und es wird genaustens Dokumentiert, wann diese benutzt wurde und aus welchem Grund.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Also ich habe auch schon sieben oder acht Minuten an einer Ampel gestanden, die munter alle anderen Kreuzungsstraßen nacheinander passend grün geschaltet hat, nur meine nicht. Hinter mir war bereits eine riesen Schlange, aber vor mir ein Ampelblitzer. Nach genau der 7. Ampelphase an dieser Kreuzung wurde dann auch mal bei uns grün. Ist mir an dieser Kreuzung erst einmal passiert. Zum Glück wurde es überhaupt grün, denn bei einer Kreuzung mit Ampelblitzer ist nichts mit über rot fahren auch nach zwei Stunden nicht.

Hätte ich an einer Kreuzung gestanden, wo nicht allzu viel Verkehr gewesen wäre und die Ampel hätte nicht geschaltet, wäre ich wohl auch gefahren. Wobei es anscheinend auch Ampeln gibt, die dann nach so langer Zeit tatsächlich nochmal auf Grün schalten. Was das soll weiß ich nicht, eigentlich ging ich damals auch von einem Defekt aus.

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» Qn » Beiträge: 1539 » Talkpoints: 7,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Bei Baustellenampeln gilt wieder eine andere Regelung - denn diese sind meist mit ergänzender Beschilderung versehen, beispielsweise Einfahrtverbotsschildern.

Im Fall der vor dem AG Tettnang verhandelt wurde war dies beispielsweise der Fall - das Fahrverbot wegen Einfahrens trotz roter Ampel wurde aufgehoben aber trotzdem eine Strafe von 35 Euro wegen der Missachtung der ergänzenden Beschilderung verhängt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Eine Wartezeit von 10 Minuten ist wirklich nicht akzeptabel. Wie auch die Polizei bescheinigen wird ist es in solchen Situationen kein Problem, einfach über die Straße zu fahren. Was soll man sonst auch machen? Den Tag auf einer Kreuzung verbringen? :D

Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland diesbezüglich sowieso etwas steng. In Frankreich oder Spanien (und England und vielen anderen Ländern) würden die Fahrer schon nach 4 Minuten weg sein. :D

» NokiaFreaK » Beiträge: 98 » Talkpoints: -0,06 »


5 Minuten sind doch angemessen. Dann kann man sich auch fast sicher sein,dass es sich um einen Defekt der Ampel handelt. Und sollte da eine Ampelgerät installiert sein, was die "über-rot-Fahrer" blitzt, kann man den Sachverhalt schildern. In dem Falle ist man nicht Schuld und hat die Ampel nicht vorsätzlich überfahren.

Strafe von 35 Euro wegen der Missachtung der ergänzenden Beschilderung verhängt.

Besser als Punkte in Flensburg und Führerscheinsperre. Mir persönlich ist das noch nicht passiert. Wir scheinen hier durchweg funktionstüchtige Ampeln zu haben, und das ist auch gut so. In solchen Situationen kann ich mich nämlich immer schlecht entscheiden was ich am besten mache.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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