Rechte bei Kindern - Vater und neuer Partner
Hallo zusammen,
wenn für die Kinder das gemeinsame Sorgerecht besteht, dann haben beide Elternteile das Recht über das Kind und sein handeln zu entscheiden. Was die Alltagsfragen angeht, zum Beispiel in welchen Kindergarten das Kind gehen soll oder in welche Schule, das Recht liegt allerdings bei der Person, bei der das Kind wohnt.
Wenn man einen neuen Partner hat, dann ist es Sinnvoll ihm eine Vollmacht auszuschreiben. Grund hierfür, sollte zum Beispiel mal ein Unfall passieren, dann kann der Partner über eventuelle Behandlungen entscheiden, was sonst nicht erlaubt ist (Operation).
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Hallo Laufmasche!
Dem neuen Partner eine Vollmacht schreiben ist gar nicht so einfach, wenn der Vater, der auch das Sorgerecht hat, nicht damit einverstanden ist. Bei einer Trennung/Scheidung ist es heute meist so, dass der Vater das Sorgerecht mit hat und die Mutter auch das Sorgerecht hat, obwohl das Kind bei der Mutter lebt.
Die Mutter hat so nicht das alleinige Recht zu entscheiden, in welchen Kindergarten oder Schule das Kind geht. Und für jede Vollmacht müssen beide sorgeberechtigte unterschreiben. Die Mutter kann, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht nicht mal entscheiden, in welcher Stadt sie mit dem Kind leben darf.
Wenn der Vater allerdings einverstanden ist, dann ist so eine Vollmacht immer gut. Auch was Gesundheitsfragen betrifft. Aber die wenigsten Väter geben aus Angst, dass sie ihre Kinder an den andren Mann "verlieren" diese Einverständnis nicht.
Dass manche leiblichen Väter sich weigern, dem neuen Partner der Frau eine Vollmacht auszustellen kenne ich auch, wenn zum Glück auch nicht aus persönlicher Erfahrung.
Allerdings ist meine Beobachtung auch, dass in den meisten Fällen die Eitelkeiten des alten Paares noch so verletzt sind, dass es den Ex-Partnern nicht möglich ist, sich da vernünftig und zum Wohle seines Kindes zu entscheiden. Ob nun die Mutter oder der Vater querschießt sei einmal dahin gestellt. Ich denke, dass sich in diesem Falle die Erwachsenen an einen Tisch setzen sollten und dem leiblichen Vater deutlich gemacht werden sollte, dass es sich bei dieser Vollmacht nur um eine Absicherung für Notfälle handelt. Dies kann man sicher auch so in der Vollmacht ausdrücken.
Sollte so eine Unterredung nichts fruchten, sollte man auch ruhig Dritte einschalten, wie z. B. das Jugendamt. Wenn der Ex dann ein Einladung zum Gespräch vom Jugendamt und im Beisein eines eines Mitarbeiters des Amtes erhält, wird dann doch oft eingelenkt, so meine Erfahrung.
Da kann ich doch sagen, dass ich froh bin, das alleinige Sorgerecht zu haben. Und mein Freund hat mit meinen Kindern nichts zu tun. Das ist meine Verantwortung, war es seit ihrer Geburt, und ich könnte mir echt nicht vorstellen, mir da hereinreden zu lassen. Sollte mir etwas passieren, gehen beide Kinder zu meinen Eltern, das ist alles notariell festgelegt, da meine Kinder beide keinen Kontakt zum Vater haben.
Auch in bin alleinerziehende Mutter! Der Vater hat rechtlich gesehen kein Mitentscheidungsrecht über Aufenthaltsort, etc. des Kindes. Auch wenn er mit ihm in den Urlaub will o.ä. muss ich meine Einverständnis geben!
aber da mein Freund und ich uns gut verstehen (meistens ) ist das bei uns überhaupt kein Thema. Wir wollen halt beide nur das beste (ich denke wie jede anderen Eltern auch) für den Kleinen und somit sind wir uns über so grundlegende Dinge wie z.B. das Übernachten oder in den Urlaub fahren mit Oma und Opa einig! Da gibt es keinen Streit wegen oder ich mache auch nicht von meinem Alleinerziehenden-Recht Gebrauch in dem Moment. Aber leider gibt es viele andere Eltern, bei denen dies nicht so einfach ist!
Eine Vollmacht wird, wie gesagt, nur äusserst ungern ausgeschrieben! Die Väter haben wirklich einfach die Angst, ihre Kinder zu verlieren! Auch wenn das Blödsinn ist und wirklich nur zum Wohle des Kindes gehandelt wird - aber leider ist gegen diesen "Starrsinn" der Väter dann auch nix zu machen!
Ich habe auch schon davon gehört, dass manche Väter sich dann einfach weigern. DAs finde ich echt mies und vor allem auch ängstlich und nicht selbstbewusst. Wenn das Kind wirklich mal einen Unfall haben sollte und in dem Moment gerade weder Mutter noch Vater (Erziehungsberechtigte) anwesend sind, sondern nur der Partner der Mutter und der dann nicht entscheiden darf, ob jetzt eine lebensnotwendige Operation durchgeführt wird, dann ist das schon ein bisschen doof. Daher finde ich, dass der Vater sich da nicht so anstellen sollte und über seinen Schatten springen sollte. Ich meine, es ist ja zum Wohl und zum Schutz des Kindes.
Hallo,
also meine Partnerin hat auch zwei Kinder und der leibliche Vater würde niemals dafür unterschreiben, das ich bevollmächtigt bin für die, wie du sie nennst, alltäglichen Dinge. Auch wenn die Kinder bei uns leben, möchte er doch an so wichtigen Entscheidungen immer teilhaben, was ich auch durchaus verstehen kann, denn er hat ja auch ein regelmässiges Umgangsrecht.
Bei der Scheidung ist es ja mittlerweile so üblich, das im Normalfall, beide das Sorgerecht bekommen und die Frau ggf. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber solange alles gut läuft ist das auch gar kein Problem, das der neue Partner keine Vollmacht hat.
Aber für den Fall, das meiner Partnerin etwas passiert, wie z.B. Autounfall oder so, hat ihr Exmann mir eine Vollmacht ausgeschrieben, das er damit einverstanden ist, das die Kinder dann trotzdem weiterhin bei mir wohnen, weil er es aus beruflichen Gründen nicht hinbekommen würde.
@Laufmasche und Diamante ihr habt beide nur halb recht in eueren Aussagen.
Denn, da hat Diamte Recht, darf die Mutter nicht allein über Kindergarten oder Schule entscheiden. Nur kann dies schnell ausgehebelt werden, wenn der Vater kein Interesse zeigt. Ich selbst hatte diese Situation jetzt wegen der Lese-Rechtschreibschwäche einer Tochter. Der Vater wurde darüber informiert und wusste auch wann die letzten Tests waren. Keinerlei Fragen von seine Seite aus, wie die Tests ausgefallen sind. Aussage dazu vom Jugendamt war, das ich in dem Falle allein entscheiden darf, da er in die Pflicht gewesen wäre sich zu informieren.
Allerdings darf nach einer Trennung die Mutter ohne seine Zustimmung umziehen, das sie zwar gemeinsames Sorgerecht besitzen, aber die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Demzufolge kann sie auch mit dem Kind nochmals umziehen, was mir letztes Jahr auch vom Gericht so gesagt wurde. Nur der erste Wohnortwechsel muss vom Vater genehmigt werden.
Was die Vollmacht für einen neuen Partner angeht. So würde ich das als Mutter gar nicht wollen. Nötige medizinische Versorgung ist bei uns in Deutschland gewährleistet, selbst wenn ich nicht sofort zur Stelle bin und ich würde einem Nichtverwandten nie die Verantwortung aufdrücken da eine Entscheidung zu treffen.
Punktedieb hat geschrieben:Allerdings darf nach einer Trennung die Mutter ohne seine Zustimmung umziehen, das sie zwar gemeinsames Sorgerecht besitzen, aber die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Demzufolge kann sie auch mit dem Kind nochmals umziehen, was mir letztes Jahr auch vom Gericht so gesagt wurde. Nur der erste Wohnortwechsel muss vom Vater genehmigt werden.
Meine Freundin hatte gemeinsames Sorgerecht und wollte letztes Jahr von Schwalmtal, wo auch der Vater des Kindes wohnt, nach Bielefeld umziehen. Das musste vom Vater genehmigt werden, da es mehr als 200 Kilometer sind. Dem Vater, wenn er das Sorgerecht hat ist es nicht zuzumuten, dass er so weit fährt um die Kinder zu sehen. Deswegen musste meine Freundin sich dann eine Wohnung im Umkreis von bis zu (ich glaube) 100 Kilometer suchen. Ich weiß nicht mehr genau, aber ich glaube 100 Kilometer sind zuzumuten. Kann aber auch weniger sein. Meine Freundin ist dann nur 30 Kilometer weit weggezogen.
Ein Mitspracherecht beim Umzug hat der Vater auf jeden Fall. Egal der wievielte Umzug es ist. Man darf dem sorgeberechtigten Vater durch einen weiteren Umzug nicht den Umgang erschweren. Wenn der Vater allerdings einverstanden ist, dann kann man auch umziehen. Deswegen war ich auch damals sehr froh, dass ich das alleinige Sorgerecht hatte.
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