Unterschied: Umtausch - Reklamation
Als rechtlicher Laie will ich mal kurz das Thema anreißen.
Bei einem Kauf muss der Verkäufer dem Käufer mangelfreie Ware übergeben. Tut er das nicht, so darf der Käufer reklamieren. Der Verkäufer hat auf diese Reklamation mehrere Reaktionsmöglichkeiten. Ein Möglichkeit ist der Umtausch der mangelhaften Ware. Dieser Weg wird häufig bei geringwertigen Gütern gewählt. Eine andere Möglichkeit ist die Wandlung. Der Verkäufer bekommt die mangelhafte Ware zurück, der Käufer sein Geld.
Nun gibt es noch den Fall, dass die Ware mängelfrei ist, der Käufer aber die Ware so nicht mag. Beispielsweise hat der Käufer die verkehrte Größe gewählt, die Farbe gefällt nicht mehr. Dieses Umtauschrecht räumt der Verkäufer freiwillig ein. So weit ich weiß, gibt es dafür auch keine gesetzlichen Vorgaben.
Hallo JotJot,
leider enthält dein Text erhebliche Mängel
Das du die Möglichkeit des Umtausches hast liegt am Verkäufer. Du hast sicherlich recht das die meisten das im Falle eines preiswerten Artikels machen, aber sie müssen nicht. Bei einem Mangel besteht auch nicht sofort die Wandlung. Der Verkäufer hat zwei Nachbesserungsversuche, die aber jeweils nicht länger als 14 Tage dauern dürfen. Schafft er es nicht den Mangel zu beseitigen, dann erst besteht das recht auf Wandlung des Kaufvertrages.
Zum Thema einwandfreie Ware zurück geben hatte ich schon mal etwas geschrieben. Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet etwas zurück zu nehmen. Aldi, Lidl, C&A und wie sie alle heissen machen dies jedoch, entweder innerhalb von 7 Tagen, 14 Tagen oder sogar 4 Wochen. Bei kleineren Geschäften würde ich mir das immer auf dem Kassenbon bestätigen lassen, also mit Unterschrift und Stempel. Dies ist gerade bei Geschenken wichtig, sollte es dem Beschenkten nicht gefallen.
Das ganze war nun auch eher kurz gehalten, denn da spielen noch mehrere Faktoren mit, wie zum Beispiel Zeitpunkt der Rückgabe, Garantie oder Gewährleistung und so weiter.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
Wir haben das Thema auch in lang und ausführlicher! Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung - auch mit weniger Rechtsirrtümern .
@sambaboy, danke, den hab ich nicht gefunden.
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