Reklamation ohne Kassenzettel?
Der Steuerberater braucht auch nur die Kopien und keine Originalbelege - der vertraut auf die Dokumente die man ihm gibt, denn wenn man ihn mit falschen Dokumenten täuscht ist es ja nicht sein Problem. Erst bei einer Buchprüfung muss man diese vorlegen - auch zeigen die meisten Finanzbeamten eine gewisse Kulanz wenn mittlerweile schlecht lesbaren Originalbeleg eine Kopie existiert auch wenn sie es nicht müssen und ein Duplikat bei einer nicht vollständig lesbaren Kopie verlangen können.
Der Zeuge muss nur den Einkauf bezeugen können, also dass der Einkauf in dem Geschäft gemacht wurde - natürlich am besten noch an welchem Tag und ungefähr zu welcher Uhrzeit. Je genauer, je glaubwürdiger bzw. schwieriger anfechtbar. Der Aussage "Hat der hier gekauft, war mit dabei!" würde ich auch weniger Vertrauen schenken als "Hat der hier am XX.XX.XXXX mittags gekauft - wir sind danach gleich zu meinen Eltern zum Mittagessen / zu unserer Nachmittagsvorlesung / usw. gefahren.".
Auch wenn die meisten wohl den Kassenbon aufheben und es somit nicht zwingend wichtig ist, trotzdem möchte ich mitteilen, was ich diese Woche diesbezüglich gelesen habe.
Das der Zeuge, der Kontoauszug oder die verpackte Ware ausreichen sollte und muss, dass wurde jetzt schon ein paar mal geschrieben und soweit auch richtig. Den Kassenbon muss man allerdings dann aufheben, wenn einem der Verkäufer ein Rückgaberecht innerhalb einer gewissen Zeit einräumt (Aldi einen Monat, Lidl einen Monat, IKEA drei Monate, C&A zwei Wochen). Denn hier muss man den Kassenbon dann vorlegen, da man die Ware ja zurück gibt, ohne das daran ein Fehler vorhanden ist. In diesem Fall kann der Verkäufer auf einen Kassenbon bestehen.
Manchmal reicht es auch, wenn man häufiger in dem Geschäft einkauft und glaubhaft versichern kann, dass man den Artikel zu einem bestimmten Preis dort gekauft hat. So ging es mir gestern, da hatte der Reißverschluss der Winterjacke meines Sohnes nach nur 4 Monaten völlig den Geist aufgegeben.
Da bei Ernsting's aber sämtliche Winterware schon zurück an die Lager gegangen ist und ich keinen Kassenbon mehr hatte, durfte mir die Verkäuferin laut Dienstanweisung nur einen Gutschein ausstellen. Sonst hätte ich Bargeld bekommen. Da ich aber ohnehin öfter bei Ernstings einkaufe kein Problem. Ansonsten hätte ich noch zwei Cent drauf gelegt und ihn einer Freundin zur baldigen Geburt ihres Kindes geschenkt.
Merke: bei Ernsting's family nur dann Bargeld zurück wenn Kassenbon vorliegt oder die Reklamation innerhalb der Saison erfolgt in der man die Ware gekauft hat. Sonst nur Gutschein.
In den ersten sechs Monaten wird immer noch darüber gestritten, ob ein Kassenbon vorliegen muss, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Ist man dem Geschäft bekannt (weil man zum Beispiel des öfteren dort einkauft) oder handelt es sich um einen elektronischen Artikel, der eine Seriennummer aufweist, so sollte das auch kein Problem darstellen, da immer der Händler beweisen müßte, das der Fehler in den ersten sechs Monaten aufgetreten ist.
Danach allerdings wird man ohne Kassenbon kaum was erreichen können, es sei denn, man ist dem Geschäft bekannt oder der Händler bietet von sich aus eine Kulanzweiterleitung an (was selbst mit einem Kassenzettel so wäre). Eine Garantie hingegen ist kaum möglich, es sei denn, der Hersteller bietet auch hier eine Kulanzmöglichkeit an, da das Gerät ja nicht bei ihm, sondern nur vom ihm verkauft wurde an den Händler).
Häufig kann man aber mit einem freundlichen Auftreten mehr erreichen als mit schreien, das haben viele aber noch nicht begriffen. Wenn jemand freundlich nachfragt, ob man es auch ohne Kassenbon reklamieren könnte, weil man den zettel nicht mehr auffinde und hier freundlich nachfragt, werden das die meisten Händler mit sich machen lassen - nennt sich dann Service und für den Händler beinahe kostenlose positive Mundpropaganda. Und die ist nahezu unbezahlbar.
Vor ein paar Wochen ist es mir auch passiert, dass ich den Kassenbon nicht mehr hatte. Es handeltes sich hierbei um 2 Netzwerkdosen aus dem Baumarkt, die der Elektriker dann noch nicht brauchte.
Als Zeugen hatte ich meinen Vater dabei. Die meinten aber erst lapidar, dass ein Umtausch ohne Bon nicht ginge. Da ich schon merkte, dass der Verkäufer ziemlich stur war, dachte ich, dass es jetzt nicht so toll wäre, auf Gesetze zu pochen, zumal ich nicht genau wußte, um welchen Paragraphen genau es sich bei dieser Zeugen-Geschichte handelte.
Ich bat ihn daraufhin, doch ein Auge zuzudrücken, da wir öfters in dem Markt einkaufen, er fragte daraufhin den Geschäftsführer, der dann meinte, dass dies ausnahmsweise ginge. Ich bekam mein Geld bar zurück und alles war okay. Manchmal ist es wohl doch besser, Dinge so zu regeln, ich glaube, hätte ich gesagt "guter Mann, dies und das ist mein Recht", wäre ich wohl eher gegen eine Wand gerannt.
Laufmasche hat geschrieben:weil im Beitrag Reklamation ohne Originalkarton erwähnt wurde, dass auch Discounter nun nur noch mit Kassebon die Ware zurück nehmen. Dies ist doch vollkommen nachvollziehbar.
Es geht aber auch anders. In dieser Hinsicht ist Kaufland ein absoluter Vorreiter, dort kann man alles aber auch wirklich alles ohne jeglichen Kaufbeweis zurückgeben. Und das ganze in der Regel auch ohne zu murren. Es gab sogar schon Leute die dort angefangene Lebensmittel zurückgegeben haben.
Ich selbst habe auch schon mal ein Geschirr-Set zurückgebracht und hatte keinen Kassenbon mehr. Es wurde nur kurz der Barcode gescannt und ich bekam sofort mein Geld wieder. Da ich selbst bei Kaufland nebenbei arbeite habe ich auch schon einmal mitbekommen, dass dort ein DVD-Player zurückgenommen wurde ohne Kaufbeleg, der nie im Sortiment bei Kaufland war. Da deswegen auch kein Preis aufzufinden war, vertraute man einfach der Aussage des Kunden und er bekam sein Geld.
Ansonsten kann man ja bei Elektrogeräten auch noch auf die Herstellergarantie hoffen. Ich hatte mir vor einigen Jahren im Internet einen Monitor von BenQ bestellt. Der ging dann allerdings nach knapp 2 Jahren kaputt und der Shop in dem ich bestellt hatte war Pleite. Ich habe dann einfach mal bei BenQ angerufen und musste lediglich die Seriennummer durchgeben. Anhand dieser Nummer stellte die Dame am anderen Ende der Leitung dann fest, dass das Gerät vor weniger als 3 Jahren hergestellt wurde und ich bekam ohne Anstand und ohne etwas nachweisen zu müssen einen Ersatzmonitor zugeschickt mit neuen 3 Jahren Garantie.
Es gibt also auch durchaus positive Beispiele beim Umtauschservice, auch wenn diese wohl eher die Ausnahme sind, wenn man keinen Nachweis für den Kauf hat.
Klehmchen hat geschrieben:In dieser Hinsicht ist Kaufland ein absoluter Vorreiter [...] dass dort ein DVD-Player zurückgenommen wurde ohne Kaufbeleg, der nie im Sortiment bei Kaufland war. Da deswegen auch kein Preis aufzufinden war, vertraute man einfach der Aussage des Kunden und er bekam sein Geld.
Und genau das hat eigentlich nichts mehr mit Kulanz zu tun, sondern eher mit grenzenloser Dummheit des Unternehmens (den Mitarbeiter möchte ich jetzt nicht expliziet aufschliessen, aber auch nicht komplett in die Haftung dafür nehmen).
Wie bitte kann ich als Mitarbeiter/Unternehmer etwas zurücknehmen, wenn ich im System keinen Preis finde? Zumal auf den Geräten auch kein Preisaufkleber zu finden ist, woraus ersichtlich ist, was das Gerät gekostet hat. Entweder bindest du uns hier einen Bären auf die Nase (was ich dir nicht unterstellen möchte) oder das ist einfach so dämlich, das es keine Worte dafür gibt.
Falls letzteres, sollte ich vielleicht mal zum Kaufland gehen und mein "Taschengeld" aufbessern, indem ich was zurückgebe, was ich nicht mehr brache, aber auch nicht dort gekauft habe und dafür einen deutlich höheren Preis angeben.
Es zeigt aber auch, das dieser Fall nichts mit einer regulären Rückgabe zu tun hat und auch gar nichts mit einer Gewährleistung (gehört Kaufland eigentlich zur Metrogruppe?).
Entertainment hat geschrieben:Klehmchen hat geschrieben:In dieser Hinsicht ist Kaufland ein absoluter Vorreiter [...] dass dort ein DVD-Player zurückgenommen wurde ohne Kaufbeleg, der nie im Sortiment bei Kaufland war. Da deswegen auch kein Preis aufzufinden war, vertraute man einfach der Aussage des Kunden und er bekam sein Geld.
Und genau das hat eigentlich nichts mehr mit Kulanz zu tun, sondern eher mit grenzenloser Dummheit des Unternehmens (den Mitarbeiter möchte ich jetzt nicht expliziet aufschliessen, aber auch nicht komplett in die Haftung dafür nehmen).
Grenzenlos dumm würde ich das nicht nennen. Eher eine ganz nette Werbeform. Wie viele Kunden nutzen denn solche Kulanz wirklich aus? Wie viele Kunden geben denn überhaupt etwas zurück, wenn es kaputt geht und kein Kassenbon mehr vorhanden ist? Wenn ein Kunde das doch tut und sehr kulant behandelt wird, dann spricht er darüber und betreibt kostenloses Empfehlungsmarketing! Wenn so etwas überhand nimmt, dann wird das Unternehmen sicher seine Kulanz einschränken.
@netti, da stimme ich Dir zu: man muss schön auch höflich sein. Ich habe die Mitarbeiterin auch nett gefragt und nicht mit der Faust auf den Tisch gehauen. Gerade bei niedrigpreisigen Artikeln würde man ja doch nicht vor Gericht ziehen. Da ist es schon besser, den Mitarbeiter ein wenig zu umgarnen
Entertainment hat geschrieben:Es zeigt aber auch, das dieser Fall nichts mit einer regulären Rückgabe zu tun hat und auch gar nichts mit einer Gewährleistung (gehört Kaufland eigentlich zur Metrogruppe?).
Nein die gehören zur Schwarz Gruppe (dem dritt- oder viertreichsten in Deutschland). Sicherlich ist das keine normale Reklamation, sondern sicher eher eine Ausnahme, zeigt aber doch wie weit das Thema Kulanz bei Kaufland gefasst wird.
Und natürlich gibt es nur sehr wenige Leute, die das so sehr ausnutzen, ebenso wie es auch kaum Leute gibt, die tatsächlich eine halbe Leberwurst zurückbringen und behaupten die wäre nach wenigen Tagen abgelaufen, obwohl sie in Wirklichkeit schon 4 Wochen zu Hause lag. Deswegen kann sich das Unternehmen es wohl auch leisten, soweit zu gehen beim Thema Rückgabe.
Zum Thema grenzenlose Dummheit könnte ich noch ganz andere Sachen erzählen, die haben dann aber nichts mehr mit dem eigentlich Thema zu tun.
Alles in allem ist dies aber sicher ein sehr guter Werbeschachzug, genauso wie die Versprechen, dass du einen 2,50 Euro Gutschein bekommst, wenn du etwas abgelaufenes findest oder wenn du länger als 5 Minuten an der Kasse stehst und nicht alle offen sind, siehe hier.
Das wirkt auf den Kunden alles sehr positiv und kundenfreundlich, aber trotzdem nutzen nur wenige diese Angebote, obwohl sie eigentlich oft genug dazu Gelegenheit hätten, aber wer bringt schon Lebensmittel zurück und wer schaut denn schon sofort auf die Uhr, wenn er sich an der Kasse anstellt?
Ich wäre sojemand, der auf die Uhr schauen würde und der auch schonmal die Produkte nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum durchforstet (da ich grundsätzlich immer die Produkte nehme, die hinten eingeräumt sind und nicht die, die vorne sind (da hier die Mindesthaltbarkeit kürzer ist (eben das FiFo Prinzip (First in, First out).
Allerdings habe ich diese Regelungen im örtlichen Kaufland noch nicht gesehen, vielleicht habe ich auch nicht genug geschaut, mal genauer hinsehen, wie das dort ausgeschildert steht.
Ebenfalls eine 3-jährige Garantie ist zwar interessant, ohne genauere Definitionen aber eher unnütz.
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