Reklamation ohne Originalkarton
vom 26.05.2008, 21:49 Uhr
Lustige Verfahrensweisen die teilweise in der Praxis existieren: Eine Kopie eines Kassenbons, die nicht rechtssicher weil manipulierbar ist, wird zugelassen aber der rechtssichere Zeuge nicht.
Da denk ich immer wieder, dass man bei der Ausbildung von Kräften in diesem Segment doch auch mal geringfügig etwas Recht einfließen lassen sollte - würde unnötigen Klagen und unzufriedenen Kunden vorbeugen!
Um es nochmal ernsthaft auf den Punkt zu bringen: Ein Zeuge allein ist für die Rückgabe auch ohne Umkarton ausreichend - eine Kopie eines Kassenbons ist es übrigens nicht.
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