Steuer - Wenn man umzieht kann man sparen

vom 26.05.2008, 21:37 Uhr

Hallo zusammen,

wenn man umzieht, dann kann man die Kosten hierfür auch von der Steuer absetzen. Muss man aus beruflichen Gründen umziehen, dann kann man die Kosten als Werbungskosten angeben, sollte der Arbeitgeber die Umzugskosten nicht übernehmen. Aber auch wenn man aus privaten Gründen umzieht kann man die Kosten in der Steuererklärung angeben und zwar als haushaltsnahe Dienstleistungen. Allerdings geht das dann nur, wenn man eine Spedition beauftragt hat.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Damit man die Kosten für einen berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen kann, gibt es allerdings noch eine Vorraussetzung die Entfernung zur Arbeitsstelle sollte sich nämlich deutlich verringern, desweiteren sollte es eine dauerhafte Beschäftigung sein.

Bei Befristeten Jobs könnte es Probleme geben bzw. man sollte mit dem Finanzamt vorher abklären ob und welche Kosten absetzbar sind.

» flipper3040 » Beiträge: 178 » Talkpoints: -0,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Für die Absetzbarkeit kommt es weniger auf die Entfernung an, als auf die eingesparte Zeit (m.E 1 Stunde täglich). Wenn man mit Bus und Bahn nicht mehr umsteigen muß, dann kommt man da schnell hin.

Bei befristeten Jobs geht das m.E. nicht.

Grüße,
Sabine

» Sabine70 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,21 »



Sabine70 hat geschrieben:Für die Absetzbarkeit kommt es weniger auf die Entfernung an, als auf die eingesparte Zeit (m.E 1 Stunde täglich). Wenn man mit Bus und Bahn nicht mehr umsteigen muß, dann kommt man da schnell hin.

Das stimmt so nicht ganz, ein Urteil aus dem Jahr 1982 hat auch der steuerlichen Absetzbarkeit zugestimmt, wenn sich der Weg von 20 auf 2 km verkürzte.

Weitere beruflich veranlasste Gründe wären übrigens:
* Der Arbeitgeber fordert den Umzug aber auch wenn der Arbeitgeber seine Betriebsstätte verlegt und der Arbeitnehmer ohne den Umzug von Arbeitslosigkeit bedroht wäre.
* Eine Wohnung (Dienst- oder Werkswohnung) muss bezogen oder geräumt werden. Gleiches gilt für eine Zweitwohnung.
* Beim ersten Antritt einer Arbeitsstelle bzw. wenn eine Arbeitsstelle nach längerer Arbeitslosigkeit angetreten wird.
* Beim Arbeitsplatzwechsel durch Versetzung, egal wer die Versetzung initiiert hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Man kann den privaten Umzug nur dann von der Steuer absetzen, wenn man einen Überweisungsbeleg hat. Das durfte ich im letzten Jahr lernen. Unsere Umzugsfirma wollte das Geld nämlich in bar und hat mir eine Quittung über die Zahlung ausgestellt. Das Finanzamt akzeptiert dies allerdings nicht, sie wollen einen klaren Überweisungsbeleg sehen.

Also darauf achten, dass ihr den Rechnungsbetrag überweisen dürft. Andernfalls bleibt ihr auf euren Kosten wegen des Umzugs nämlich sitzen. In solchen Fällen lässt das Finanzamt auch nicht mit sich reden.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Mein Finanzamt hat auch die Quittung akzeptiert, die wir bei der Barzahlung bekommen haben. Diese zusammen mit der Rechnung des Umzugsunternehmens haben völlig ausgereicht, um die Kosten angerechnet zu bekommen. Eigentlich sollte es auch jedem Finanzamt ausreichen, wenn man die Rechnung und den Beleg hat. Ob nun Barzahlungsquittung oder Überweisungsbeleg. Zumal auf der Rechnung in solchen Fällen ja immer drauf steht, dass der Betrag am Umzugstag in bar zu zahlen ist.
Oder hattest du nur die Quittung, aber keine dazugehörige konkrete Rechnung beim Finanzamt eingereicht?

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn dein Umzug nicht mit einer Verkürzung deines täglichen Weges zur Arbeit zusammenhängt dann hast du wirklich schlechte Karten die Kosten dafür komplett bei der Steuererklärung abzusetzen. Eine kleine Chance hast du aber wenn du glaubhaft versichern kannst dass du dann verkehrstechnisch günstiger wohnst, also zum Beispiel direkt an einem Autobahnzubringer oder aus dem im Winter eingeschneiten Bergdorf in eine Stadt im Flachland ziehst.

Wenn du solche Erwägungen aber nicht vorweisen kannst dann gehst du aber trotzdem nicht ganz leer aus, es gibt da mehrere Möglichkeiten. Das ist dann hier schon richtig genannt dass du deinen Umzug zum Teil als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzten kannst, aber wirklich nur die Kosten für die Arbeitszeit inklusive der Mehrwertsteuer. Die meisten Sachbearbeiter bestehen allerdings auf den Kontoauszug als Nachweis der erfolgten Zahlung. Ich hatte zwar gelesen dass dieses seit 2010 nicht mehr so streng gehandhabt werden soll, aber so richtig ist das bei den Mitarbeitern im Finanzamt noch nicht überall angekommen. Wenn es dort Probleme gibt würde ich versuchen dort persönlich vorzusprechen und ein bisschen herumbarmen, das Ermessen ist ja oft ein dehnbarer Begriff. Vielleicht kannst du ja auch noch den Kontoauszug und die Quittung dort vorlegen.

Die zweite Möglichkeit ist dass du deine Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen könntest. Dieser Weg lohnt sich allerdings nicht in jedem Fall da du erst einen bestimmten Sockelbetrag überspringen musst. Dieser Sockelbetrag nennt sich auch zumutbare Belastung und richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und deinem Familienstand. Bei einer normalen Familie ist das glaube ich drei Prozent vom zu versteuernden Einkommen, verwechsele aber nicht das zu versteuernde Einkommen mit dem Einkommen das auf deiner Lohnsteuerkarte steht. Dort gehen dann immer noch die Pauschbeträge wie die Zahlungen von der Krankenversicherung und so in der Art ab. Wenn du ungefähr abschätzen willst wie hoch dass ist dann nimm deinen Steuerbescheid vom letzten Jahr zur Hand, dort steht das immer drin.

Also mal angenommen euer Haushalt hatte 2010 50 000 Euro an zu versteuerndem Einkommen dann hast du bei drei Prozent Selbstbehalt einen Eigenanteil von 1500 Euro zu tragen. Erst wenn du diese Hürde überschritten hast kannst du dir Hoffnungen auf eine Erstattung machen und dann auch leider nur auf die Differenz zwischen den 1500 Euro und dem ermittelten Wert. Denke auch daran dass du diese Summe nicht 1:1 wiederbekommst, es wird sich so je nach persönlichem Steuersatz um 20-25 % davon handeln. Der Vorteil ist dass du aber deine gesamte Rechnung für den Umzug dort geltend machen kannst, also auch das Frühstück und das Trinkgeld für die Helfer, gekaufte Kartons, die Aufwendungen für das Einholen der Kostenvoranschläge und so weiter.

Da dieser Eigenanteil doch ziemlich hoch ist musst du versuchen dort noch andere Positionen mit reinzupacken, zum Beispiel Kosten die du für eine Brille oder Kontaktlinsen hattest, Arztkosten die du aus eigener Tasche gezahlt hast, Zuzahlungen bei den Rezepten, die Quartalsgebühr beim Arzt und so weiter. Wenn deine außergewöhnlichen Belastungen locker diesen Eigenbehalt übersteigen könntest du dir auch überlegen die Aufwendungen zu splitten und den Arbeitslohn bei den haushaltsnahen Dienstleistungen einzutragen und nur den Rest dann wie oben beschrieben geltend zu machen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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