Vermieterpfandrecht - Problem wegen fremden Mietrückständen

vom 26.05.2008, 07:43 Uhr

Ich habe damals, bei der Trennung von meiner Frau, einige Sachen in der Zweitwohnung einer Bekannten untergestellt. Nun, als ich gestern die Möbel, Elektronik (Tv, DVD, Anlage usw.) und Kleidungsstücke abholen wollte (ich habe einen Schlüssel der Wohnung), waren die Schlösser ausgetauscht. Ich habe beim Vermieter geklingelt und dieser sagte mir, dass noch Mietrückstände bestehen und er den gesamten Wohnungsinhalt im Zuge seines Vermieterpfandrechts gepändet hat. Ich habe daraufhin erklärt, dass ich nur MEINE Gegenstände abholen möchte.

Doch er meinte, ich müsse beweisen können, anhand Quittungen o.ä., dass ich der Eigentümer bin. Dies ist völlig aus der Luft gegriffen, denn:
1. würden meiner Bekannten die Kleidungsstücke nicht passen (hab 100 Kilo) und deshalb ist ganz klar, dass sie nicht von ihr sind.
2. Hat der Vermieter damals zugesehen, als wir die Möbel in die Wohnung trugen und sich auch mit mir unterhalten, dass ich nur für ein paar Wochen eine Unterstellmöglichkeit brauche.

Da es sich um sehr hochwertige Gegenstände handelt, hab ich das Gefühl, der Vermieter möchte sich daran bereichern. Meine Bekannte ist für mehrere Monate im Ausland und nicht zu erreichen. Was meint ihr, soll ich zum Anwalt gehen (und wer zahlt die Kosten?), oder warten, bis meine Bekannte wieder in Köln ist?

» Fraenky0770 » Beiträge: 22 » Talkpoints: 0,09 »



Hallo, also die Sache ist so, der Vermieter darf Hausgegenstände nicht in Pfand nehmen, wie Kühlschrank etc. auch keine Sachen Dritter.

Ich würde dir empfehlen ein Beratungsgespräch beim Anwalt zu machen. Das kostet meist nur so um die 20 Euro und er kann dir auch dazu mehr sagen. Auch wie das mit den Kosten aus sieht.

» Ranja2006 » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,07 »


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