Schwarz Surfen ist NICHT erlaubt!
Hallo!
Ich habe die Suchfunktion betätigt, aber leider den Thread nicht mehr gefunden. Vor einiger Zeit gab es hier eine Diskusion, wo sich ein User in ein fremdes W-Lan eingewählt hatte und meinte, dass es legal wäre. Auch viele User sahen das als Fehler des Anschlussinhabers, weil derjenige nicht das WLAN gesichert hat. Sie meinten, dass der Anschlussinhaber selber schuld ist, wenn das jemand macht.
Unsere Wochenendzeitung hat einen langen Bericht darüber geschrieben. Das Amtsgericht Wuppertal sprach am 3.4.07 ein Urteil. Es hat sich mit der Prblematik des "Schwarz-Surfens" auseinendersetzen müssen. Der Sachverhalt war so, dass sich ein Fremder ohne vorherige Erlaubnis mit einem Laptop vom Bürgersteig aus in ein offenes WLan des Anzeigenerstatters eingeloggt hat. Der Beschuldigte suchte nach offenen, ungesicherten WLANs und loggte sich ungefragt in das erstbeste WLAN ein. Die Polizei stellte als erstes mal den Laptop des Beschuldigten sicher und dann kam die Anzeige. aufgrund der ungeklärten Sachlage wurde zunächst nur eine Verwarnung ausgesprochen. Gleichzeitig wurde die Vollstreckung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen vorbehalten.
Das Amtsgericht Wuppertal sah aber in dem Suchen und Einloggen in ein fremdes WLAN einen Verstoß gegen §89 S.1, 148 Abs.1Satz TKG und §§ 44 43 Abs 2 Nr. 3 BDSG und sah eine srafbare Handlung. Der Angeklagte hat sich wegen Abhörens von Nachrichten einer funkanlage und wegen unerlaubten Abrufens personenbezogener Daten strafbar gemacht. Ihm wurde auch vorgeworfen, dass er billigend in Kauf genommen hat, dass dem Anschlussinhaber Kosten anfallen würden, weil er keine Flatrate hat, die volumen oder zeitanhängig ist. Denn viele Anschlussinhaber lassen bei einem Kurzurlaub das WLAN an. Das Schwarz Surfen. Also das einloggen in ein fremdes WLAN, dass nicht gesichert ist, ist das gleiche, als wenn jemand mit einem fremden Auto fährt, nur, weil der Schlüssel gesteckt hat.
Da Anschlussinhaber, die nicht mal ihr WLAN sichern auch meist nicht wissen, das bei ihnen fremd gesurft wird, sollte man sich, wenn man sich WLAN zulegt, auch einen Fachmann dazu holen, der das WLAN sichert.
Hallo,
Wenn man bei Google nach "Mitsurfen und Nutzung eines ungesicherten WLANs legal!" sucht, kommt man auf den Thread den den du möglicherweise meintest. (Leider kann ich mit <10 Beiträgen keine Links posten)
Zum Thema:
Oft ist es doch sehr schwer nachzuweisen wer sich in das drahtlose Netzwerk illegal mitbenutzt, oder? Selbst wenn man jemanden mit dem Laptop neben seinem Haus sieht, wie soll man dem nachweisen, dass der über das eigene WLAN surft? Oder gar vor Gericht beweisen?
Es benötigt (wenigstens bei meiner Hardware) sicher keinen Fachmann das WLAN zu sichern! Ich denke wenn jemand überhaupt keine Ahnung von Technik hat, dann steht derjenige der ihm das einrichtet meiner Meinung nach in der Pflicht ihm das zu sichern oder wenigstens mitzuteilen, das es ungesichert ist, dann denke ich würde es viel weniger ungesicherte Netzwerke geben. Denn welcher rational denkende Mensch würde wenn ihm die Risiken bekannt sind sein WLAN freiwillig offen stehen?
Noch was anderes: Wo es jetzt verboten ist sich in offene Netze einzuhängen, wer haftet dann, wenn Missbrauch (Filesharing etc.) mit dem Anschluss betrieben wird? Normalerweise doch der Inhaber, hat sich da dann was geändert? Weil wenn ja könnte der Inhaber behaupten, wenn er selber Filesharing betreibt, dass sich irgendjemand in sein Netzwerk eingeloggt hätte und das der es Schuld sei.
grüße Stefan
Hallo!
Ich werde dann hier mal den Thread verlinken
Mitsurfen und Nutzung eines ungesicherten WLANs legal!
Danke fürs Suchen und finden
Ich habe jetzt oben nur mal etwas aus dem Zeitungsartikel ein wenig verändert hier reingepostet. Es steht noch drin, dass man es auch durch eine Softwäre herausfinden kann, ob jemand mitsurft. Aber wer sich so eine Software instalieren kann und sie bedienen kann, wird das WLAN vermutlich auch sicher. Weiterhin können Fachmänner, die extra durch die Straßen fahren und ungesicherte WLANs aufspüren auch feststellen, ob aus der näheren Umgebung jemand mitsurft.
Es ist also sehr riskant, wenn man ungefragt mitsurft. Und man sollte nicoht stolz drauf sein, wenn man es "geschafft" hat, sich einzuwählen.
Ohja, weil es auch irre schwer ist, sich in ein offenes WLAN einzuwählen - fast so schwer wie durch eine offene Tür zu gehen.
Als Tipp an die Vorposter: Wie wär`s mal mit etwas Bildung bzw. Aneignen von Hintergrundinformation? Denn daran mangelt es mal wieder gewaltig - wie in jeden Thread von Rechtslaien zu Rechtsthemen!
Jaja, die Fachmänner die durch die Gegend fahren - das sind die die sich einwählen! Und feststellen kann man so einen Wardrive ganz einfach - denn die meisten WarDriver sind n00bz und hinterlassen bereitwillig ihre Daten auf dem Router den sie mitbenutzen. Denn ohne LogIn geht gar nichts! Achso, die ominöse Software die das speichert nennt man Logs und das ist keine Software!
Wie man das nachweisen kann? Siehe oben!
Und jetzt zum eigentlichen Thema:
Ein Urteil. Von einem Amtsgericht. Und es ist so weich, man gibt selber zu dass es keine echte Grundlage für ein Urteil gibt, dass man die Vollstreckung der Strafe vorbehielt - ja was soll ich denn davon halten? Wenn das keine Einladung zur Revision ist, also die Richter mehr oder weniger zugeben, dass sie keine echte Handhabe haben macht man hier gleich ein nicht erlaubt draus?
Auf welcher Grundlage bitte sehr? Das Amtgericht ist nicht der BGH oder ein OLG - Urteile werden hier von Gericht zu Gericht anders gesprochen und landen in schwierigen Fällen immer bei der höheren Instanz, oft zu Recht. Und ein Vorbildfall wird das sicher nicht, da wie gesagt der Richter hier wohl mehr eine Rüge aussprechen wollte ohne juristische Grundlage, im Grunde ein schönes Beispiel für Steuerverschwendung.
Ihr könnt ja gerne mal anfangen zu suchen, wo das illegal ist und wo er gegen §89 TKG sowie § 44 und § 43 BDSG verstoßen hat. Naja, erst einmal wissen was drin steht, nicht wahr? Na dann schaut mal nach!
Ich mach es euch mal leicht und sag gleich warum die angeführten Gründe Kappes sind!
§ 89 TKG, Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen hat geschrieben:1 Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2 Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. 3 § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. 4 Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
So jetzt dürft ihr euch als Rechtslaien auch mal die Frage stellen, wo jemand, der nur den Internetanschluss von jemand anderen mitbenutzt, denjenigen abhört - Antwort: Gar nicht! Wenn er "nur" mitsurft, und nicht auf den Rechner des anderen zugreift kann er ihn gar nicht abhören!
So hier mal
§ 43 BDSG (2) 3 hat geschrieben:(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,
Wenn er nur den Internetanschluss mitbenutzt hat fällt das ebenfalls weg! Wie soll es auch gehen?
Das einzige was hier zulässig wäre wäre ein Schadenersatz den der Mitsurfer dem anderen leisten muss - alles andere entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage bei einem reinen Mitbenutzen ohne Zugriff auf andere Rechner im Netzwerk! All unsere schönen Gesetze greifen nur dann, wenn ich nicht nur das Netzwerk benutze sondern eben auch auf andere PCs im Netzwerk zugreife und folglich auch auf die Daten - mehr nicht!
Solange der "Erwischte" dies nicht tat kann er sich ins Fäustchen lachen, in Revision gehen und dem Geschädigten am Ende vielleicht 12,16 Euro Schadenersatz zahlen - denn es ist eben nicht strafbar nur zu surfen. Es wird es nur dann wenn man meint, mal den Rechner (vielleicht auch noch den Router" des freigiebigen Netzwerkbetreibers inspizieren zu müssen.
Und nein, das Schwarzsurfen ist nicht das gleiche wie der Diebstahl eines Autos - mal über die rechtlichen Unterschiede der verschiedenen Taten und Güter schlaumachen.
Hallo,
niemand hat infrage gestellt, dass es leicht sei sich einzuwählen.
Und zu den Logs, die müssen doch auch erst einmal erstellt werden! Und dazu braucht man dann doch die entsprechende Software oder auch Hardware (Router), denn nciht jeder Router loggt alles mit.
UNd was meinst du mit ohne Login in geht gaarnichts? Ich muss mich bei meinem WLAN Netz auch nciht einloggen, auch wenn es unverschlüsselt ist.
Das Einzige (eindeutige) was ich beim Schwarzsurfen hinterlassen würde wäre doch die MAC-Adresse und die ist schwer irgendeiner Person zuzuordnen.
grüße Stefan
Für Logs braucht man die entsprechende Software? Fast jeder Router der heute und vor 5 Jahren verkauft wurde loggt automatisch alles mit - außer man ist so clever und stellt das ab. Ansonsten wird es mitgeloggt, ganz einfach, da braucht man keine spezielle Software.
Natürlich - Du loggst Dich nicht ein. Ich nehme an, Du stellst deinen Rechner nur auf den Tisch und durch mystische Kräfte erscheint dann eine Netzwerkanbindung.
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