Musik Pirat der ersten Stunde schuldig gesprochen.
Einer der Musik Piraten der ersten Stunde der unter dem Pseudonym "Dextro" bekannt gewesen ist und in der Warez Gruppe "aPC"[aPOCALYPTIC pRODUCTION cREW] Mitglied gewesen ist wurde jetzt von einem Gericht schuldig gesprochen und muss mit einer Fünf Jährigen Haftstrafe und 250.000 Dollar Geldstrafe rechnen. Er gehörte zu den ersten Musik Piraten die Systematisch Musik im Internet verbreiteten schon bevor die Alben in den Läden erhältlich waren.
Das Beweismittel in dem Fall war das "Dextro", der im bürgerlichen Leben Barry Gitart heisst, zwischen 2003 und 2004 den Server der Gruppe aPC finanziert und betrieben hat. Dieser wurde genutzt um tausende Musikdatein, Filme, Software & Computerspiele dem Internet zugänglich zu machen. Die Gruppe aPC ging so vor das sie über Musikjournalisten und Mitarbeiter der Musikindustrie die Alben schon vor dem Offizellen Verkaufsstart im Internet anboten. Die Gruppe gibt es seit 1997 und wurde 2004 im zuge der "Operation Fastlink" ausgehoben. Das endgültige Urteil mit verkündung des Strafmaßes wird am 8. August 2008 gesprochen.
Der U.S.-Staatsanwalt Rosenberg kommentierte zum Verfahren: "Musikpiraterie ist Diebstahl. Wenn man nicht in einem Staatsgefängnis landen möchte, sollte man die Finger davon lassen."
Naja man kann dazu meinen was man will, ich finde es Übertrieben.
Viele Grüße,
Hi,
naja übertrieben finde ich das nicht. Schließlich hat er der Musikindustrie einen großen finanziellen Schaden zugefügt.
Allerdings stimmt das Verhältnis der Strafe nicht mit anderen Straftaten überein. Ein Mörder kommt für 15 Jahre ins Gefängnis und einer der Musik illegal vertreibt geht 5 Jahre in den Knast (1/3 von 15 Jahren). Das steht doch in keinem Verhältnis, die 5 Jahre sind OK, aber die 15 Jahre nicht. Außerdem sind die 5 Jahre Höchsstrafe, sprich nicht jeder der illegal mit Musik handelt bekommt automatisch 5 Jahre.
gruß phpman
phpman hat geschrieben:Hi,
naja übertrieben finde ich das nicht. Schließlich hat er der Musikindustrie einen großen finanziellen Schaden zugefügt.
Stimmt schon, aber er hat sich ja daran nicht persönlich bereichert wie es z.B. den Leuten von FTP-Welt der fall war, die Accounts für teures Geld verkauft haben und Raubkopien im großen Stil angeboten haben. Ich finde es Falsch jemanden der Musik über das Internet verteilt hat Fünf Jahre ins Gefängnis zu stecken zusammen mit Mördern & Vergewaltigern.
Viele Grüße,
Naja,
ne Haftstrafe an sich ist nicht schlecht, dann lernen es die Leute vielleicht. Ne Geldstrafe hilft nicht viel. Da melde ich Privatinsolvenz an und das ganze ist wahrscheinlich so gut wie gegessen.
Klar wenn die das richtig publiziert hätten, dann hätte man ne höhere Strafe geben müssen, die es ja aber nicht geben darf. Man muss den Fall sich immer ganz genau anschauen und über die 5 Jahre hat ja nicht nur der Richter entschieden, sondern sicher ein paar andere Leute auch.
gruß phpman
phpman hat geschrieben:Allerdings stimmt das Verhältnis der Strafe nicht mit anderen Straftaten überein. Ein Mörder kommt für 15 Jahre ins Gefängnis und einer der Musik illegal vertreibt geht 5 Jahre in den Knast (1/3 von 15 Jahren).
So ein dummes Zeug mal wieder! Ein Mörder kommt für 15 Jahre in den Bau - okay phpman, wenn Du so wunderbar klug und allwissend bist, kannst Du mir doch auch sicherlich den Beweis erbringen, dass jeder / die meisten Mörder nur 15 Jahre in den Bau wandern. Achso, bedenke bitte dass es sich um Fälle aus den USA handeln muss, nicht dass Du das in deiner unendlichen Weisheit übersiehst. Und wenn es sich um Deutschland handeln sollte bitte ich doch ebenfalls um Beispiele, dass die meisten Mörder hier nur die Mindestrafe bekommen - denn dann wundert mich, dass der Schnitt bei Mord bei 28,7 Jahren liegt. Aber vielleicht kennst Du ja eine Rechnung wieso das statistische Mittel hier fast bei dem Doppelten liegt, ich kenn keine lass mich aber gerne aufklären.
Der Tipp geht auch an alle anderen welche sich zwanghaft wie phpman blamieren wollen: Ihr solltet euch erst einmal informieren bevor ihr dummes Zeug ablasst und auch mal im Kopf behalten, dass wir den Zweiten Weltkrieg am Ende doch verloren haben - die USA sind keine Kolonie des Deutschen Reiches und dort gilt auch eine andere Rechtsordnung, heißt: Man sollte sein Hirn soweit einschalten, dass man zuerst mal beide Rechtsordnungen auseinander halten kann, also auch Urteile die hier oder dort gefällt werden sowie das unterschiedliche Strafmaß. Denn 5 Jahre in den USA heißt in Deutschland vielleicht nur 6 Monate auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe - und 15 Jahre (Mindest) Strafe bei Mord in Deutschland kann schnell die Todesstrafe in den USA bedeuten.
Hi,
oh. Das mit den USA hab ich wohl irgendwie übersehen. Meine Meinung war auf Deutschland bezogen und da gibt es schon viele Fälle die 15 Jahre bekommen und nicht 30. Klar Schwerverbrecher und psychisch Kranke werden auch länger eingesperrt, aber das ist doch nicht so oft der Fall.
Auf Wikipedia steht, dass die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre (also rund 20 Jahre) beträgt.
gruß phpman
Also ganz falsch kann das Urteil nunmal nicht sein, denn er hat sich mit etwas die Finger schmutzig gemacht, was nunmal illegal ist, und die Tatsache, dass es sich hierbei "nur" um geistiges Eigentum handelt macht es die Sache nicht besser. Fuenf Jahre sind schon ein Happen, fuer solch ein Vergehen aber auf der anderen Seite ist es auch irgendwie gerechtfertigt, denn er hat das Eigentum Fremder gestohlen und dies dann millionenfach verbreitet. Der Schaden fuer die Saenger, Publisher etc. ist hierbei viel groesser als die Strafe an sich. Da kann man nicht mehr im sechsstelligen Bereich sein sondern bewegt sich schon auf millionenbetraegen.
Hallo,
ich finde die Stafe durchaus angemessen. Wenn ein Mensch seit 1997 illegal und systematisch Musik hoch- und runterläd, entsteht der Musikindustrie wirklich ein imenser Schaden. Meistens sind es sogar noch genau die Menschen, die sich später beschweren, dass keine tolle neue Musik in den Läden steht.
Bei solchen "Größen" in dieser Szene ist die Strafe meiner Meinung nach also völlig angebracht. Übertrieben finde ich es allerdings, wenn eine Privatperson für ein heruntergeladenes Album mehrere tausend Euro strafe zahlen muss. Ich fände es gut, wenn in solchen Fällen einfach der Ladenpreis berechnet würde.
Der Hsver
hsvrules999 hat geschrieben:Übertrieben finde ich es allerdings, wenn eine Privatperson für ein heruntergeladenes Album mehrere tausend Euro strafe zahlen muss. Ich fände es gut, wenn in solchen Fällen einfach der Ladenpreis berechnet würde.
Wird er doch - nur eben auch so oft das Album eben verteilt wurde . Und bei 200 Uploads mal 15 - 20 Euro ist man schnell bei 3.000 - 4.000 Euro. Und Anwälte arbeiten auch nicht umsonst.
Zuerst mal wird nicht mit Albumpreisen gerechnet, sondern ein Preis von ca. 2 Euro pro Lied festgesetzt! Ein Bekannter von mir hatte das Vergnügen eines Morgens vom BKA geweckt zu werden und letztendlich kam er bei ca. 3000 Titeln auf eine Summe von ungefähr 6000 Euro Strafe.
Allerdings hatte er einen sehr guten Anwalt (in Hamburg irgendwo), der wohl durch Ungereimtheiten bei der Durchsuchung das ganze Verfahren stoppen konnte, da Fernseher etc mitgenommen wurden (was unter Umständen legal sein kann), aber dann an Kindergärten verschenkt wurden, obwohl die meisten Dinge eindeutig keine Tatgegenstände waren. Das ist aber eben der Preis für Deutschland. Auch gibt es in Deutschland kaum Fälle, wo wirklich Gefängnisstrafen verhängt wurden, dies kam nur bei großem Handel zum Einsatz oder eben solche Gruppen, die ihr Hobby dem Verbreiten von Tausenden Raubkopien gemacht haben.
In den USA muss man das eben anders sehen, wie Subbotnik schon gesagt hat, ist dort die Rechtslage um Welten härter als hier, wird ja auch schon oft gesagt, dass die deutsche Justiz und das Gesetz zu weich sind, besonders was Strafen für Kinderschänder angeht. In den USA ist die Überwachung ja auch eingesetzt und zwar in einem größeren Umfang, als Herr Schäuble uns für Deutschland prophezeit. Dort gibt es auch größere Kampagnen zur Abschreckung und, wie schon gesagt, die Strafen sind höher, wo es wirklich beim Verbreiten von nur einem Lied ans Eingemachte geht. In Deutschland sieht man bei solch geringen Schäden von einer Anzeige ab.
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