kostenlose Zeckenimpfung - keine Praxisgebühr?

vom 19.05.2008, 19:53 Uhr

Hallo!

Ich habe gehört, dass sich jetzt jeder kostenlos gegen Zecken impfen lassen kann. Nun wollte ich mal nachfragen, ob das heißt, dass ich einfach zu irgendeinem Arzt gehen kann und ohne Praxisgebühr bezahlen zu müssen die Impfung erhalte?

Außerdem müsste ich noch wissen, ob man seinen Impfausweis unbedingt mitnehmen muss, da der bei mir momentan an einem anderen Ort ist (Hauptwohnung/Zweitwohnung)

Danke im Voraus.
Gruß
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» magic_eagle » Beiträge: 102 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich weiß nicht woher du das aufgeschnappt hast, mit dem kostenlosen Impfen, jedoch muss die Impfung bei Volljährigen Personen selbst bezahlt werden. Selbstverständlich fällt dann auch die Quartalsgebühr von 10 Euro an in der Arztpraxis und ja, wer zum Impfen geht sollte seinen Impfpass mitnehmen. Im äussersten Notfall kann man dies zwar nachtragen lassen, machen die Ärzte aber eher ungerne und stellen daher lieber ein zweites Impfheft mit aus. So etwas sollte man meiner Meinung nach mit sich führen, da dort auch nützliche Informationen für den Notfall drinnen stehen wie z.B. die Blutgruppe, Tetanusschutz uw. sofern man es hat eintragen lassen.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Ich weiß nicht woher du das aufgeschnappt hast, mit dem kostenlosen Impfen, jedoch muss die Impfung bei Volljährigen Personen selbst bezahlt werden. Selbstverständlich fällt dann auch die Quartalsgebühr von 10 Euro an in der Arztpraxis und ja, wer zum Impfen geht sollte seinen Impfpass mitnehmen.


Dem muss ich aus eigener Erfahrung widersprechen: ich habe letztes und dieses Jahr eine Zeckenimpfung bekommen (sind ja drei Spritzen ueber einen laengeren Zeitraum verteilt) und ich musste weder eine Gebuehr fuer die Impfung noch eine Praxisgebuehr zahlen.

Ich muss zwar dazusagen, dass ich letztes Jahr noch wegen einer anderen Sache beim Arzt war und deshalb ohnehin die Praxisgebuehr zahlen musste. Aber in diesem Jahr, als ich die letzte Spritze bekam, ging das voellig ohne Ueberweisung und ohne Bezahlung der Praxisgebuehr.

Fuer die Impfung selbst musste ich ebenfalls nichts bezahlen, die wurde komplett von der Kasse uebernommen. Vielleicht ist das auch regional oder abhaengig von der Krankenkasse unterschiedlich? Ich wuerde einfach vorher beim Arzt oder der Kasse anfragen, wenn Du sichergehen willst, dass keine Kosten entstehen.

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



misspider hat geschrieben:Fuer die Impfung selbst musste ich ebenfalls nichts bezahlen, die wurde komplett von der Kasse uebernommen. Vielleicht ist das auch regional oder abhaengig von der Krankenkasse unterschiedlich? Ich wuerde einfach vorher beim Arzt oder der Kasse anfragen, wenn Du sichergehen willst, dass keine Kosten entstehen.


Bist du volljährig ? Denn wenn nicht, dann ist es noch eine Kassenleistung. Da es keine Pflichtimpfung ist, wird diese in der Kasse normalerweise nicht übernommen. Ausnahmen könnten jedoch Gebiete sein, in denen vermehrt Zecken auftreten die überdurchschnittlich oft die Erreger übertragen.

Die Praxisgebühr wird normal immer Fällig wenn man einen Arzt aufsucht, und auch als ich dieses Jahr bei meiner letzten Impfung da war, musste ich die 10 Euro Praxisgebühr im neuen Quartal bezahlen. Denn ein Arzt kann ebenfalls die Impfung mit der Krankenkasse berechnen, und da wäre es unsinnig, wenn er zwar die Abrechnet aber dazu keine Praxisgebühr verlangt. Wenn es nachgerechnet wird und zu oft vorkommt, trägt der Arzt die Arschkarte und es könnten ihm die Kassenzulassung entzogen werden (obs das schlimmste ist, muss jeder Arzt für sich selbst entscheiden).

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Hallo,

ich meine, daß die Zeckenschutzimpfung (FSME) im süddeutschen Raum oder bei begründetem Risiko (Arbeit im Wald o. ä.) von der Krankenkasse übernommen wird. Eine Praxisgebühr sollte bei Impfungen auch nicht anfallen, da es sich um eine Vorsorgeleistung handelt.

Ich habe bisher generell für Impfungen nichts bezahlen oder eine Praxisgebühr abdrücken müssen - und ich bin deutlich älter als 18 :-). Dies galt auch für die FSME-Impfungen.

Um ganz sicher zu gehen, solltest Du aber ggf. bei Deiner Krankenkasse nachfragen. Das hatte ich vor der ersten FSME-Impfung auch gemacht.

Grüße, M.

» masc-online » Beiträge: 101 » Talkpoints: 61,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallöchen,

Auch bei einer kostenlosen Impfung hat der Arzt ja Arbeitseinsatz. Die kostenlose Impfung impft sich ja nicht von allein. Daher fallen auch die zehn Euro Praxisgebühr an.

Zum mindest bei mir wurde das so gehandhabt - es sei denn man hat eine Überweisung von einem anderen Arzt (wenn du jetzt Bespielsweise zuerst beim Zahnarzt warst und da schon gezahlt hast, kannst du dir ja eine Überweisung geben lassen um die 10 Euro nicht doppelt zahlen zu müssen).

Aber gut möglich , dass das von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden ist, wobei ich das ehrlich gesagt bezweifle. Aber da blickt ja eh kaum einer mehr durch.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Über die Praxisgebühr sollte hier wohl eher nicht gestritten werden, denn da gib es zwar eine Regel, dafür aber so viele Ausnahmen (unter 18, Teilnahme am Hausarztmodell, Befreiung wegen Überschreitung der Grenzen etc. pp.), dass man da als "Ferndiagnose" keine wirklich richtige Aussage machen kann.

Was die Zeckenimpfung anbelangt ist das wohl auch unterschiedlich. Soweit ich gehört habe, richten sich die meisten Kassen (aber eben nicht alle) nach den Empfehlungen der STIKO und die gibt da ganz klare Empfehlungen, die auch jährlich erneuert werden.

Also bleibt wohl wirklich nur die Anfrage bei der Krankenkasse mit der konkreten Schilderung Deiner Situation.

winny2311 hat geschrieben:Zum mindest bei mir wurde das so gehandhabt - es sei denn man hat eine Überweisung von einem anderen Arzt (wenn du jetzt Bespielsweise zuerst beim Zahnarzt warst und da schon gezahlt hast, kannst du dir ja eine Überweisung geben lassen um die 10 Euro nicht doppelt zahlen zu müssen).

Das wäre mir nun neu, dass ich nach dem Gang zum Zahnarzt mir eine Überweisung zu einem anderen Arzt (beispielsweise Gynäkologen) geben lassen kann. So weit ich weiß, muss dann trotzdem noch gezahlt werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallöchen,

Tja dann soltest du mal nachfragen. Unser Ärzte fragen nach bezahlen der Praxisgebühr immer, ob man eine Überweisung braucht ;) Mit Überweisung zahlst du dann eben nichts, wozu auch überall doppelt bezahlen.

Die Idee die dahinter steckte ist auch einfach zu erläutern: Wenn du ein arg gebrechlicher Mensche bist und häufiger zum Hausarzt, Gynäkologe, Orthopäde usw musst und das in diesem einem Quartal zahlst du dich ja dumm und dämmlich. Aus diesem Grund sind die Ärzte befugt, Überweisungen auszuschreiben, bei denen man kein Cent Praxisgebühr zahlen muss - für das gesamte Quartal im übrigen.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Tja dann soltest du mal nachfragen. Unser Ärzte fragen nach bezahlen der Praxisgebühr immer, ob man eine Überweisung braucht ;) Mit Überweisung zahlst du dann eben nichts, wozu auch überall doppelt bezahlen.

Die Idee die dahinter steckte ist auch einfach zu erläutern: Wenn du ein arg gebrechlicher Mensche bist und häufiger zum Hausarzt, Gynäkologe, Orthopäde usw musst und das in diesem einem Quartal zahlst du dich ja dumm und dämmlich. Aus diesem Grund sind die Ärzte befugt, Überweisungen auszuschreiben, bei denen man kein Cent Praxisgebühr zahlen muss - für das gesamte Quartal im übrigen.

Das ist mir schon klar, allerdings bezahle ich trotz beispielsweise beim Hausarzt entrichteter Praxisgebühr, beim Zahnarzt noch mal. Weil zum oder vom Zahnarzt im Normalfall keine Überweisung möglich ist. Das hat mich jetzt erstaunt. Ich selbst nehme nämlich am Hausarztprogramm teil, zahle so einmal jährlich 20 € und bin dafür ein ganzes Jahr befreit, muss aber beim Zahnarzt trotzdem noch mal zahlen.

Oder darf der Zahnarzt die Zeckenimpfung durchführen, dann könnte man meines Wissens sparen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo,

die Praxisgebühr ist damit nicht gemeint. Denn es besteht ja ein Arztkontakt, und die Impfung wird ja mit der Krankenkasse abgerechnet, und nicht vom Arzt geschenkt. Das heißt, das du natürlich die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen musst. Und wenn du mehrere Impfungen benötigst, und das in 2 Quartale rutscht, dann musst du womöglich auch öfter die Praxisgebühr bezahlen.

Das was hier nicht bezahlt werden muss, ist der Impfstoff, der von deiner Kass übernommen wird. Aber der Impfstoff bring ja eh nur etwas in der Region, wo die Zecken FSME übertragen. Wie zum Beispiel in Bayern!

» herrmausi » Beiträge: 916 » Talkpoints: -0,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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