kostenlose Zeckenimpfung - keine Praxisgebühr?
Hallo,
nein ich mußte die 10 Euro Praxisgebühren nicht bezahlen. Es ist egal was für eine Impfung gemacht wird, da muß ich bei meinem Arzt keine Praxisgebühren bezahlen. Impfleistungen gehören zu den Vorsorgeleistungen wie auch die Krebsvorsorge (z.B. beim Frauenarzt) und da muß keine Praxisgebühr bezahlt werden. Mein Arzt hat mir das so erklärt.
Sibs
Hallöchen,
Oder darf der Zahnarzt die Zeckenimpfung durchführen, dann könnte man meines Wissens sparen.
Klar und der Hausarzt darf bohren. Nein, darf er natürlich nicht, genauso wenig wie ein Zahnarzt die Zeckenimpfung nicht durcführen sollte. Die guten haben sich ja nicht umsonst spezialisiert.
Liebe Grüße
winny
Die beste Möglichkeit herauszufinden ob die FSME Impfung etwas kostet ist - wie schon gesagt - bei der Krankenkasse anzurufen, die Telefonnummer findet man immer auf deren Website, eventuell findet man die Informationen zu den Kosten für die Zeckenimpfung oft auch dort.
Bei der GEK findet man z.B online die Information, das Kosten übernommen werden, wenn "man sich im Gefahrengebiet aufhält", was meiner Meinung heißt das man die Impfung auch bekommen sollte, wenn z.B. man im Gefahrengebiet Urlaub machen will oder dort arbeitet.
Links zu verschiedenen Karten findet man hier bei Wikipedia:
Im Artikel "FSME" ganz unten unter "Karten der Risikogebiete" - Ich darf leider noch keine Links posten .
Man sollte also wenn man es drauf "anlegt" die Impfung kostenlos bekommen, sollte man sie also durch richtige Argumentation bekommen, also z.B. bei der Krankenkasse anrufen und sagen das man in einem Ort der im Gefahrengebiet Urlaub machen will. Das ganze sollte man natürlich nur machen wenn wirklich ein Bedarf besteht, man sich also im Gefahrengebiet aufhält oder dort wohnt (dann sollte die Impfung natürlich kein Problem sein). Wobei ich davon ausgehe, das du, 123 wirklich Bedarf hast für die Impfung, sonst würdest du hier wohl nicht fragen.
wischi
Es gibt die Impfung tatsächlich in einigen Teilen Deutschlands kostenlos und zwar dann, wenn du in einem sogenannten Risikogebiet wohnst. Risikogebiete sind Regionen, in denen Zecken aufgrund der klimatischen und ökologischen Bedingungen vermehrt auftreten. Ob du in einem solchen Gebiet wohnst und ob die Impfung dann von der KRankenkasse übernommen wird, solltest du bei der Service-Hotline der Krankenkasse erfahren können. Die Krankenkasse bei der ich versichert bin, übernimmt in meiner Wohnregion die Zeckenschutzimpfung komplett auch bei über achtzehnjährigen Personen.
Allerdings bleibt ja auch eine Impfung rechtlich ein völlig normaler Arztbesuch. Es ist ja nichts anderes als eine andere Impfung oder ein medikament, welches übernommen wird. Die zehn euro Praxisgebühr wirst du also auf jeden Fall zahlen müssen.
herrmausi hat geschrieben:Hallo,
die Praxisgebühr ist damit nicht gemeint. Denn es besteht ja ein Arztkontakt, und die Impfung wird ja mit der Krankenkasse abgerechnet, und nicht vom Arzt geschenkt. Das heißt, das du natürlich die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen musst. Und wenn du mehrere Impfungen benötigst, und das in 2 Quartale rutscht, dann musst du womöglich auch öfter die Praxisgebühr bezahlen.
Das was hier nicht bezahlt werden muss, ist der Impfstoff, der von deiner Kass übernommen wird. Aber der Impfstoff bring ja eh nur etwas in der Region, wo die Zecken FSME übertragen. Wie zum Beispiel in Bayern!
Völliger Unsinn. Die Praxisgebühr hat rein gar nichts mit dem Arbeitseinsatz des Arztes zu tun. Schlimm was man darüber immer wieder lesen muss. Die Praxisgebühr bekommen die Kassen und kein einziger Arzt. Er treibt es nur ein für die Kassen. Und wer nur Vorsorgeleistungen in Anspruch nimmt, braucht natürlich keine Praxisgebühr bezahlen. Darunter fallen eben auch alle Regelimpfungen, Gesundheitsuntersuchung (z.B. Check-Up 35) oder Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Auch Impfungen die keine Regelimpfungen sind aber empfohlen werden, können von der Praxisgebühr befreit werden. Das war zum Beispiel auch bei der Schweinegrippeimpfung so und wird auch bei Impfungen so gehandhabt, die nur in bestimmten Risikogebieten empfohlen werden. Damit kann auch eine FSME-Impfung ohne Praxisgebühr durchgeführt werden.
Und man zahlt auch keine Praxisgebühr, wenn man eine Überweisung hat. Dafür zahlt man aber eben bei dem Arzt schon von dem man die Überweisung bekommen hat, in der Regel der Hausarzt. Dafür braucht man dann aber eben von genau diesem Arzt für alle weiteren Arztbesuche Überweisungen um nicht noch einmal eine Praxisgebühr entrichten zu müssen.
Ausgenommen davon sind dann aber Zahnärzte. Da der Zahnersatz größtenteils eh aus dem Kassenprogramm herausgenommen wurde, kann man sich dafür keine Überweisung holen, sofern es sich um rein zahntechnische Probleme handelt und muss deswegen dann trotzdem erneut eine Praxisgebühr zahlen, sofern es sich nicht um eine reine Vorsorgeuntersuchung handelt. Sobald der Zahnarzt also mehr macht als sich nur mal die Zähne anzuschauen (und je nach Zahnarzt vielleicht etwa Zahnstein entfernt), muss man zahlen.
Aber grundsätzlich gilt, dass alle Vorsorgeleistungen von der Praxisgebühr befreit sind!
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