Wird Kindergeld beim Verschwinden eines Kindes eingestellt?

vom 15.10.2014, 19:46 Uhr

Es gelten viele Kinder als vermisst. Plötzlich kommt das Kind nach der Schule nicht mehr nach Hause. Niemand weiß, was dem Kind passiert ist, ob es gekidnappt wurde, ob ein Elternteil es in dessen Heimatland verschleppt hat oder ob es ermordet wurde. Das alles ist ganz besonders schlimm. Man hofft und bangt und wartet auf ein Zeichen.

Wir haben uns kürzlich darüber unterhalten, als die Frage auftauchte, wie das in einem solchen Fall mit der Kindergeldzahlung aussieht. Wenn das Kind vermisst ist und keiner kann sagen, was passierte, selbst die Polizei, die sich viel Mühe gibt, hat keine Lösung, wird die Kindergeldzahlung am Tage des Verschwindens eines Kindes eingestellt? Oder wird sie eine gewisse zeitlang weitergezahlt und das Kindergeld dann zurückverlangt? Über solche banalen Sachen spricht natürlich niemand, wenn ein Kind plötzlich verschwindet. Aber irgendeine Regelung muss es ja geben. Wenn das Kindergeld eingestellt werden sollte, wer veranlasst das? Oder müssen die Eltern sich in all ihrem Kummer auch noch mit der Kindergeldzahlstelle in Verbindung setzen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Für vermisste Kinder besteht nach der entsprechenden Dienstanweisung weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld. Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kindergeld für vermisste Kinder nicht mehr gezahlt. Schließlich ist dann die Zahlung an weitere Bedingungen geknüpft, die ein vermisstes Kind nicht erfüllen kann.

Das gleiche gilt übrigens auch für Kinder die entführt worden sind. Auch für Kinder, die von einem Elternteil ins Auslang entführt worden sind, erhält der in Deutschland lebende Elternteil weiterhin Kindergeld. Die Zahlung wird in diesem Fall erst dann eingestellt, wenn sich deutlich abzeichnet, dass das Kind nicht ins Land zurückkehren wird.

Dann wird der deutsche Wohnsitz abgemeldet und der Anspruch auf Kindergeld erlischt. So lange Aussicht besteht, dass das Kind zurückkehrt und der hier verbliebene Elternteil Anstrengungen unternimmt, das Kind zu finden oder zurückzuholen, wird weiterhin Kindergeld überwiesen. Eine zeitliche Begrenzung ergibt auch hier lediglich durch den 18. Geburtstag oder eben das Einstellen der Bemühungen.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Das ist eine ziemlich interessante Frage finde ich. Meine Recherchen haben dabei ergeben, dass das Kindergeld im Falle des Verschwindens eines minderjährigen Kindes noch so lange weiter gezahlt wird, wie das Kind als vermisst gilt. Sobald es also für Tod erklärt wird, wird auch das Kindergeld nicht mehr gezahlt. Gleiches solle wohl auch für Entführungen ins Ausland gelten, wenngleich es dafür nochmals extra Regelungen gibt.

Die Zugehörigkeit zum deutschen Haushalt ist allerdings wohl auch dann nicht gefährdet, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum im Ausland verweilt, solange die Familie die entsprechenden Schritte einleitet um das Kind zurück zu bekommen und eine Rückkehr nicht aussichtslos erscheint. Und solange das Kind zum deutschen Haushalt dazugehört, wird auch weiter Kindergeld gezahlt. Die Frage habe ich mir aber tatsächlich noch nie gestellt, danke Cid.

» thumper » Beiträge: 819 » Talkpoints: 0,54 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Danke für die interessanten Antworten. Bei mir bleibt jetzt noch die Frage offen, was ist mit dem gezahlten Kindergeld, wenn das Kind nach zwei Jahren gefunden wird, jedoch leider tot. Das ist zwar schrecklich, besonders für die Eltern, aber müssen die Eltern dann das Kindergeld zurückzahlen, wenn aus der Leichenschau hervorgeht, dass das Kind schon zwei Jahre nicht mehr lebt? Oder wird nur die weitere Zahlung eingestellt?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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