Härtere Bestrafung für Freier
Hallo zusammen,
heute morgen las ich in der Tageszeitung, dass unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Strafen der Freier für eine Zwangsprostitution drastisch erhöhen möchte. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Freier, die die Zwangslage von vielen Frauen ausnutzen, einer härteren Strafe unterzogen werden sollen. Der Entwurf steiß bei den Politikern auf Anerkennung, Experten befürchten jedoch die Praxistauglichkeit des Gesetzes.
Demnach sollen Freier bei einer Ausnutzung der Lage mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das Gesetz sieht es vor, wenn das Opfer dem Täter aufgrund seiner Lage ausgeliefert sei und sexuell missbraucht werde, dieses Strafmaß anzuwenden.
Von Seiten der CSU seien Worte laut geworden, dass dieses Gesetz "reichlich spät" und "zu dünn" formuliert sei. Die Beweislage für das Opfer ist zudem nur schwierig zu erlangen. Ein Freier könnte nur dann belangt werden, wenn es dem Opfer gelinge, eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit vorliege. Wann sei dies bitte schön einmal der Fall?
Wie seht ihr den Vorschlag der Bundesjustizministerin? Ist eine Anhebung der Strafzeit auf zehn Jahre sinnvoll und begründet? Haltet ihr das Maß für ausreichend oder sollte die Bestrafung noch härter Ausfallen? Bringt dieser neue Gesetzesentwurf überhaupt etwas? Gebe es vielleicht Möglichkeiten, die Überführung der Freier zu erleichtern?
Viele Grüße, IceKing32
Ich denke mal, das es andere Probleme in diesem Land gibt, wo die Strafen angepasst werden müssen. Ein Freier soll bis zu 10 Jahre hinter Gittern und Kinderschänder bekommen 2 Jahre auf Bewährung. Wo sind da die Relationen?
Ich hatte das gestern im Fernsehen schon mitbekommen. Und wie soll ein Freier denn unbedingt merken, ob eine Frau gezwungen wird oder das freiwillig macht? Wenn man danach fragt, werden die einem kaum die Wahrheit erzählen. Selbst blaue Flecke (wie es im TV gesagt wurde) sind da kein Beweis. Die können auch von einem vorherigen Schäferstündchen stammen, wo der Freier auf härtere Spielchen gestanden hat.
Hallöchen,
Wie sollte man denn eurer Meinung nach die Bestrafungen angleichen. Die Bestrafungen sind in den meisten Fällen schon gerechtfertigt. Natürlich sieht man das als Angehöriger selten so,wenn ein Sexualstraftäter "nur" 2 Jahre bekommt und anschließend frei herumläuft. Aber das ganze muss man eben trotzdem objektiv betrachten.
Und wenn man es so sieht: Wenn Prostituierte sich ihre "Arbeit" so ausgesucht haben, denn es gibt ja viele, die das auch gerne machen, dann trägt der Freier nur dazu bei,dass sie Essen auf dem Tisch hat. Man sollte das meines Erachtens also nur Bestrafen,wenn die Prostituierte sich nicht freilig prostituiert und der Freier davon wusste.
Liebe Grüße
winny
Ich denke es ist schwer umsetzen dieses Gesetz, weil eben bewiesen werden muss das die Frau in einer Notlage war, und der Freier dies gewußt und ausgenutzt hat. Nur wie will man sowas beweisen? Muss der Freier sich in Zukunft Kontoauszüge zeigen lassen nur um sicherzugehen das sie nicht in einer finanziellen Notlage steckt?! Meiner Meinung nach, ist das ein Schuß aus der Hüfte von den Politikern, und so vielleicht nicht umsetzbar.
Wie immer bei neuen Gesetzen ist die Auslegung wieder Larifari, heißt, da gibt es keine klaren Grenzen und sicher kann ein kluger Anwalt alles so auslegen, wie er möchte. Ich persönlich finde es eh schon abstoßend, zu einer Prostituierten zu gehen, aber jedem das Seine.
Wie aber soll der Freier nun feststellen, ob die Prostituiert dies freiwillig tut oder nicht. Fragen kann er sie, sie wird wohl kaum sagen, das sie gezwungen ist, dann ist der Freier weg und sie bekommt sicher Ärger. Also wird sie sagen, alles ist freiwillig. Dann kam der Vorschlag, man solle schauen, ob sie blaue Flecken, wie von Schägen, hat. Alles ist meist recht schummrig, kein richtiges Licht und ich kann mir nicht vorstellen, das ein Freier erstmal eine Ganzkörperuntersuchung macht, um zu sehen, ob blaue Flecken da sind und wenn ja, woher stammen sie. Das ist zwar alles schön gedacht, das man die Prostituierten, die gezwungen werden, anschaffen zu gehen, schützen will, aber so wird es nicht klappen. Eher werden die Freier noch vorsichtiger, alles wird sich noch mehr aus den offiziellen Bordellen verschieben und mehr die "Hinterhöfe" verlagern. Das ist ja auch nicht Sinn der Sache.
Dann muss ich natürlich meine Vorrednern Recht geben, 10 Jahre Gefängnis, weil jemand mit einer Prostituierten Sex hatte, die es nicht freiwillig macht und Kinderschänder, Totschläger, Vergewaltiger und all das andere Übel kommt mit kleineren Strafen davon, das kann es ja auch nicht sein. Da fällt mir der Spruch ein " mit Kanonen auf Spatzen schießen".
Jaja, wieder unsere Rechtsprofis urilemmi und IceKing32 am schreiben - da kommt`s einem als Fachmann wiedermal hoch.
Keine Ahnung von den tatsächlichen Strafen aber Hauptsache mal dummes Zeug reden - Schade dass es dafür keine Strafe gibt. Aber die würde sowieso zu gering ausfallen gemessen an anderen Dingen, nicht wahr?
Gewöhnt euch mal an richtig zu lesen, vielleicht fehlt es hier auch nur hochgradig an Wissen: Es heißt maximal 10 Jahre. Auch wenn ihr es nicht versteht, um die Höchststrafe zu bekommen muss man schon einiges auf dem Kerbholz haben, in der Regel fällt das ganze geringfügiger aus.
Was mich zum anderen Punkt bringt: Auch hier mal ein Gramm Bildung aneignen, denn was ihr hier immer anführt ist das Mindestmaß. Im Grunde ist das so bescheuert wie man es von Rechtslaien gewohnt ist: Auf der einen Seite übertreiben, auf der anderen Seite untertreiben - es nervt!
Da fällt mir nur der Spruch ein: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...".
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