Ebay Warensendung verschwunden: Anzeige wegen Betrug?

vom 10.10.2014, 15:42 Uhr

Manche Ebay-Käufer können grundlos ganz schön ungemütlich werden. Ich habe schon welche erlebt, die mich ernsthaft einen einzelnen Tag nach Auktionsende als "Betrüger" beschimpften, weil die Ware noch nicht angekommen sei, obwohl sie doch direkt am vorherigen Abend das Geld überwiesen hätten. Anzeige wegen Betruges bei der Polizei zu stellen, damit wurde mir auch schon gedroht. Glücklicherweise kam die Ware dann, oh Wunder, doch immer nach wenigen Tagen beim Käufer an und damit hatte die Sache sich erledigt.

Nun aber mal ein anderer, theoretischer, Fall, den ich zum Glück noch nicht selbst erlebt habe. Mich würde interessieren, wie hier die rechtlichen Grundlagen aussehen würden.

Nehmen wir an, es gäbe einen Herrn A. Herr A ist volljährig und hat einen Ebay-Account ordnungsgemäß auf seine korrekten Daten angemeldet. Mit diesem Ebay-Account kauft und ersteigert Herr A nicht immer nur Sachen, sondern verkauft auch ab und zu als Privatverkäufer einige gebrauchte Artikel, beispielsweise alte CDs, Bücher oder auch Kleidung. Es sind wenige Verkäufe im Jahr und die Artikel werden normalerweise auch nur für einige wenige Euros verkauft.

Nehmen wir weiter an, Herr A habe wieder einige gebrauchte Artikel versteigert. Einer der Käufer war Frau B. Herr A informierte Frau B darüber, dass eine Warensendung unversichert läuft und dass er im Falle des Verschwindens dieser für diese keine Haftung übernehme. Trotzdem wünscht Frau B den unversicherten Versand als Warensendung. Also packt Herr A den Artikel am Tag, an dem Frau Bs Zahlung auf seinem Konto eingegangen ist, in einen Luftpolster-Umschlag, und wirft diesen am folgenden Morgen auf dem Weg zur Arbeit in einen Briefkasten ein.

Nach zwei Wochen meldet sich Frau B per E-Mail bei Herrn A, dass die Ware noch nicht angekommen sei. Herr A spricht sein Bedauern aus und bietet Frau B an, einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen. Dieser verläuft ergebnislos, die Ware taucht nicht wieder auf. Frau B droht daraufhin, Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu stellen. Sie ist der Meinung, Herr A habe die Ware sicher gar nicht abgeschickt. Herr A allerdings hat die Ware auf jeden Fall abgeschickt, hat bei Ebay bisher nur positive Bewertungen, und hat sich auch sonst noch nichts zu Schulden kommen lassen. Vorbestraft oder sonstwie bei der Polizei in Erscheinung getreten ist Herr A auf jeden Fall noch nicht. Auch bei Ebay ist er noch nicht negativ aufgefallen.

Was würde auf Herrn A in diesem Fall zukommen? Was müsste er machen? Könnte er wirklich wegen Betruges verurteilt werden, weil eine vom ihm verschickte unversicherte Warensendung auf dem Postweg verloren gegangen ist? Dass man einen Brief in einen Briefkasten geworfen hat, kann man ja nicht wirklich gut nachweisen.

Und hat es einen Einfluss auf die ganze Sache, wie teuer oder billig der verschwundene Artikel ist? Wie wäre es beispielweise, hätte der Käufer für Warensendung und Artikel zusammen bloß 2 Euro bezahlt, wobei der Artikelpreis bei 1 Euro lag? Spielt es eine Rolle, ob der Verkäufer dem Käufer vorher mitteilt, dass Warensendungen unversichert sind, oder muss der Käufer das schon selber wissen? Spielt es eine Rolle, ob der Verkäufer anbietet oder nicht anbietet, einen Nachforschungsantrag bei der Deutschen Post zu stellen?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Bei der Rechtslage wäre ich mir zwar nicht sicher, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich nur Folgendes sagen: Die Polizei wird sich nicht mit Ermittlungen aufhalten, wenn Frau B ihren Artikel für einen Euro nicht erhalten hat. Das Verfahren wird zu nahezu 100 % wegen mangelndem Interesse für die Allgemeinheit und wegen mangelnder Schwere eingestellt. Wie es zivilrechtlich aussieht, kann ich nicht sagen, bezweifle aber, dass Frau B wegen einem Euro Streitwert eine Klage einreichen lassen würde.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kenne mich rechtlich nun nicht wirklich gut aus, aber steht da dann nicht Aussage gegen Aussage? Sicher lässt sich der Sachverhalt nicht klären lassen. Wer sagt denn, dass nicht sogar Frau B. lügt und sie den Artikel längst erhalten hat und nun nur ihr Geld zurück haben möchte? Das kann man ihr auch unterstellen und ebenso wenig beweisen, wie dass Herr A. die Warensendung ordnungsgemäß abgeschickt hat.

Ich denke auch, dass da die Polizei erst gar nicht ermittelt und insofern droht Hern A. auch nichts weiter.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Nettie hat geschrieben:Ich denke auch, dass da die Polizei erst gar nicht ermittelt und insofern droht Hern A. auch nichts weiter.

Doch, die Polizei muss in diesem Fall ermitteln, wenn die Anzeige erst einmal erstattet wurde. Fraglich ist aber, ob die Polizei, bei der die Anzeige erstattet werden soll, diese überhaupt aufnimmt oder nicht doch den Käufer erst einmal beschwichtigt und ihm erklärt, dass es in diesem Fall Sinn macht, noch ein wenig mit einer Anzeige zu warten.

Sollte die Anzeige erst einmal erstattet sein, dann werden die Beamten Ermittlungen anstellen, d. h. der Verkäufer würde zu dem Fall befragt werden. Die Ergebnisse der Ermittlungen würden dann der Staatsanwaltschaft übergeben, die dann wiederum über das weitere Vorgehen entscheidet. Relativ wahrscheinlich wird diese dann das Verfahren einstellen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich vermute als juristischer Laie einfach mal, dass das schlimmste, was auf A als Verkäufer zukommen wird eine negative Bewertung bei ebay sein wird. Vielleicht wird der Käufer auch den ebay Käuferschutz einschalten, aber die werden wegen so einer einzelnen Kleinigkeit A kaum von ebay ausschließen oder so.

Wenn die Ware wirklich nur Kleinkram von etwa einem Euro Wert ist, dann ist der Versand im Brief auch durchaus legitim. Wenn A wertvollen Echtschmuck in einem Brief versendet hätte, dann hätte er jetzt eher ein Problem, weil er dafür einen Wertbrief hätte nutzen müssen. Aber nicht für Gegenstände, die so preiswert sind.

Was steht eigentlich in den AGB von Ebay, wer für Verluste auf dem Transportweg haftet? Wie sieht das bei Privatverkäufern denn aus? Das wäre auch dahingehend interessant, ob das überhaupt was zählt, was per eMail vereinbart wurde, denn wenn in der Ebay AGB steht, der Verkäufer haftet immer, dann könnte es kritisch werden.

Letztlich steht es in so einem Fall aber Aussage gegen Aussage. Der Käufer wird auch Schwierigkeiten haben, seinen Betrugsverdacht irgendwie zu beweisen. Denn er war schließlich nicht die ganze Zeit anwesend, als der Verkäufer den Brief abgeschickt haben will. Mein hoffentlich noch gesunder Menschenverstand sagt mir, dass hier der Grundsatz greifen müsste, dass man im Zweifel für den Angeklagten urteilen würde, wenn es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Theoretisch könnte A als Verkäufer sogar eine Gegenanzeige starten, wenn B den A wirklich anzeigt. Aber ich denke, das wäre nicht nötig, denn ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Polizei sich vorrangig um solchen Kleinkram kümmert, wenn es sich wie in dem Beispiel um einen Einzelfall handelt.

Dann käme es für mich auch immer darauf an, wann ein Brief zwei Wochen Laufzeit überschreitet. Jetzt im Winter kann das durchaus passieren, dass im Zuge der Weihnachtspost Verzögerungen entstehen. Oder vielleicht hat B ja versehentlich eine alte Adresse angegeben und der Brief wartet noch darauf, von eine, Nachsendeantrag umgeleitet zu werden. Das dauert mitunter auch ganz schön lange. Oder vielleicht hat A sich versehentlich beim Empfänger verschrieben, beispielsweise ein Zahlendreher bei der Hausnummer. Dann kann es auch länger dauern, bis der Brief manuell zugeordnet wird oder an den Absender zurück geleitet wird. Solche Zufälle kann man im Postverkehr auch nicht ausschließen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn A privater Verkäufer ist, geht das Risiko mit Versand an den Käufer über. Da Käuferin B die günstige Warensendung wollte, auch wenn ihr noch mal mitgeteilt wurde, dass sie unversichert ist, dann ist das das Problem von B. Anders wäre der Fall, wenn A ein gewerblicher Verkäufer ist. Denn diese sind auch für den Versand verantwortlich und haften dafür, wenn Ware nicht ankommt.

Sollte nun Käuferin B zur Polizei gehen und auf die Anzeige bestehen, dann wird sie erst mal aufgenommen. Die Polizei wird da recht wenig machen können und so gehen die Unterlagen zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese wird wohl wegen dem geringen Wert der Sache und da kein öffentliches Interesse besteht, die Sache nicht weiter verfolgen.

Das dauert dann ein paar Monate, bis Käuferin B eine Mitteilung dazu von der Staatsanwaltschaft bekommt. Denn man geht der Sache dort immerhin soweit nach, ob nicht noch mehr Anzeigen gegen Verkäufer A vorliegen und somit von gewerbsmäßigen Betrug gesprochen werden könnte.

Bei Ebay selbst muss man nur mit einer negativen Bewertung rechnen. Diese kann man auch kommentieren. Ich selbst schaue mir bei Verkäufern grundsätzlich nur die negativen und neutralen Bewertungen an, wenn ich etwas ersteigern will. Wenn man sich dort nicht mal die Mühe macht, auf solche Bewertungen einen Kommentar zu schreiben, dann wirkt das für mich noch mal schlechter. Aber die wenigsten Ebay-Nutzer schauen überhaupt auf Bewertungen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


So wie ich das verstanden habe, handelt es sich ja um ein Privatgeschäft. Dazu kann man bei Ebay nachlesen, dass laut § 447 Abs. 1 BGB hier der Käufer das Versandrisiko trägt. Damit hat A denke ich schon einmal gute Karten und alles richtig gemacht, was den Versandweg betrifft. Auf der anderen Seite muss B ihm dann nun beweisen können, dass er die Warensendung wirklich nicht losgetreten hat, was schwierig sein dürfte.

Im Grunde ist A damit auf der sicheren Seite - ich würde allerdings wirklich einen Nachforschungsauftrag stellen, dann hat man im Zweifel auch das in der Hand - und die Angelegenheit ist letztlich nur nervtötend. Käme tatsächlich eine Anzeige würde ich wahrscheinlich mit einer Gegenanzeige revanchieren. Immerhin kann sie die Ware ja erhalten haben und jetzt nur behaupten, dass dies nicht stimmt.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Soweit ich weiß, ist ein Verkäufer bei eBay nicht dazu verpflichtet verloren gegangen Ware zu erstatten oder ähnliches. Gerade, wenn es sich um einen Privatverkäufer handelt, steht ja auch meistens in deren Anzeigen, dass sie keine Haftung übernehmen, wenn man unversicherten Versand wählt und die Ware dann nicht ankommt. Ich denke, dass die Polizei im Falle einer Anzeige schon ermitteln würde, aber das es eben nichts bringt. Gut ist sicherlich, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er die Ware abgeschickt hat. Ich kenne einige Privatverkäufer, die aus solchen Gründen nur noch versichert verschicken. Wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist, dann soll er eben nicht kaufen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Nur als Privatverkäufer bist du aus der Haftung raus, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde. Agiert man als gewerblicher Verkäufer ist man immer in der Verantwortung, dass die Ware gut beim Käufer ankommt. Übrigens kann man nur zu 100% nachweisen, dass man die Ware verschickt hat, wenn man einen Zeugen dafür halt. Alles andere könnte man im Zweifelsfall immer in Frage stellen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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