Der unterste Mieter hat die Gemeinschaftsfläche zu reinigen?

vom 07.10.2014, 20:16 Uhr

Frau A ist vor einigen Monaten in ein Mietshaus im ersten Stock gezogen. Da sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal befindet, ist sie die Mieterin die am nähesten zum Erdgeschoss wohnt. Wenn man bei ihr durch die Haustür tritt hat man einen sehr langen Flur vor sich, der sicherlich mit allem drum und dran seine 40-50 qm2 hat.

Nun hat sie bei der Reinigung des Flures immer ihr Stockwerk sowie die Treppe hinunter zum. Erdgeschoss berücksichtigt. Nach ein paar Wochen wurde ihr von anderen Mietern erklärt, dass die untersten Mieter immer den gesamten unteren Flur gemacht haben. Daran hat sich Frau A dann auch gehalten und den gesamten unteren Bereich mit gereinigt. Allerdings gab es dazu nie eine Absprache mit dem Vermieter, auch im Mietvertrag wird ihr diese Fläche nicht zu Grunde gelegt.

Nun sind zwei neue Mieter eingezogen, deren Kinder immer durch den Flur rennen und ihn immer wieder neu verschmutzen. Dies ist an sich kein Problem, Frau A hat selber Kinder und weiß, dass Kinder nunmal Dreck verursachen.

Die Verschmutzung ist allerdings so stark, dass sie eigentlich jeden Tag wischen müsste, damit man dem Dreck gerecht werden kann, da die Kinder auch gerne über den Tag im Flur herumsitzen und auch ihren Abfall dort hinter lassen. Die Eltern interessiert dies nicht. Sie bestehen darauf, dass Frau A den Flur putzt.

Frau A sieht das aber nicht ein, und überlegt, die Flurreinigung einzustellen, da sie weder Zeit noch Energie in den Dreck anderer stecken möchte. Da nichts im Mietvertrag steht, geht sie davon aus, dass sie die Gemeinschaftsfläche momentan aus Kulanz reinigt.

Bevor sie jetzt den Vermieter kontaktiert, würde sie gerne wissen, inwiefern sie damit im. Recht ist, dass der untere Fluranteil eine Gemeinschaftsfläche darstellt, bis vor kurzem standen dort auch von zwei Vormietern Kinderwagen, weswegen es die Eindeutigkeit einer Gemeinschaftsfläche noch mehr hervor hebt. Inwiefern befindet sich Frau A im Recht?

» Kleinnightwish85 » Beiträge: 684 » Talkpoints: 33,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Häufig hat der Mieter im Erdgeschoss die Popokarte, weil ihm viel mehr Pflichten ausgebürdet werden als den anderen Mietern. Aber so einfach geht das nicht. Ohne besondere Vereinbarung hat kein Mieter etwas mit Gemeinschaftsflächen zu tun, sondern jeder putzt nur die Treppen, die zu seiner Wohnung führen. Dass der Mieter im Erdgeschoss dann normalerweise noch die in der Regel kleine Fläche an der Eingangstür putzt, ist üblich. Bereits das Putzen der Kellertreppe dagegen müsste rein rechtlich besonders vereinbart werden.

Natürlich kann es sein, dass ein Mieter im Erdgeschoss mehr Pflichten übernimmt. Das muss aber immer individuell vereinbart werden, Formulierungen in einem Formularmietvertrag oder ein Verweis auf die Hausordnung reichen nicht aus. Denn ohne besondere Übereinkunft mit dem Vermieter müssen alle Mieter ähnlich viel leisten. Das heißt, dass der Zugang zum Keller, der Keller selbst, die Treppe zum Dachboden, der Dachboden und eventuelle Außenanlagen im Wechsel gereinigt werden. Auch wenn der Mieter im Erdgeschoss viel mehr belastet wird, weil dort auch der Zugang zu einem Geschäft oder einer Praxis liegt, muss über eine höhere Frequenz der Reinigung separat verhandelt werden.

Die Rechtssprechung schließt eine sogenannte "überbordende Belastung" der Mieter im Erdgeschoss aus. Soll dieser Mieter mehr leisten, dann muss das in einer frei formulierten, individuellen Vereinbarung festgehalten werden. "Das haben wir schon immer so gemacht" oder "Das steht in der Hausordnung" gilt in diesem Fall nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Das Problem ist, dass es wohl scheinbar keinerlei Verabredungen oder Paragraphen im Mietvertrag gibt. Sollte dorthin stehen, dass der Flur quasi in gemeinschaftlicher Arbeit gereinigt wird, so ist der Mieter im Erdgeschoss nicht allein für den Flur verantwortlich. Aber letztendlich wäre es sinnvoller, das Ganze bei einer eventuellen Mieterversammlung zu besprechen oder doch auch den Vermieter zu kontaktieren, um Lösungsvorschläge anzusprechen und eine gleichmäßige Verteilung auf die Mietergemeinschaften zu verteilen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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