Fahrschein läuft wegen Zugausfällen ab: Wer haftet?
Nehmen wir an, in einer Stadt ist ein Einzelfahrschein nur zeitlich eingeschränkt gültig, sagen wir mal, zwei Stunden ab Stempelung. Person X will eine Reise zu einem Ort bisschen weiter weg antreten. Die Fahrt dorthin dauert laut Fahrtroutenberechnung der städtischen Verkehrsbetriebe etwa eineinhalb Stunden. In dem Fall könnte Person X also einen normalen Einzelfahrschein kaufen und für diese Fahrt nutzen, denn zwei Stunden Maximaldauer werden dabei nicht überschritten.
Nun muss Person X während der Fahrt aber mehrfach umsteigen. Erst geht alles gut, aber beim letzten Umstieg ist die Strecke plötzlich spontan gesperrt. Auch die Durchsagen auf dem Bahnhof melden eine "kurzfristige Störung des Zugverkehrs". Person X wartet und wartet auf dem Bahnsteig. Erst 40 Minuten später geht die Fahrt weiter. Eine Alternativ-Route, mit der Person X früher ans Ziel gekommen wäre, gibt es nicht.
Person X hat nun nicht daran gedacht, dass die Fahrt sich aufgrund der nicht durch ihn selbst verschuldeten Verspätung verzögert hat. Kurz vor dem Ziel kommt Person X in eine Fahrkartenkontrolle. Der zwei Stunden gültige Fahrschein ist um 10 Minuten abgelaufen! Person X wird daher als Schwarzfahrer behandelt und soll 40 Euro Strafe zahlen.
Wer haftet? Hat Person X eine Möglichkeit, der Strafe zu entkommen, weil sie ja bloß wegen der Streckensperrung die Höchstgültigkeit der Fahrkarte leicht überschritten hat? Muss sie das irgendwie nachweisen? Wie ist das möglich, denn die Fahrkarte wird ja nur beim Losfahren gestempelt, und über welche Punkte der Fahrgast dann damit fuhr, ist nirgends auf der Karte ablesbar?
Und generell gesprochen: Ist Person X verpflichtet, einen neuen Fahrschein zu kaufen, wenn der alte nur aufgrund von durch die Bahngesellschaft verschuldeten Zugausfällen oder Zugverspätungen abläuft? Kann Person X das Geld dafür irgendwo zurückfordern? Denn ohne die Verspätungen der Bahn hätte der neue Fahrschein ja gar nicht gekauft werden müssen.
Und unterscheidet sich die Haftung eigentlich je nachdem, was die Ursache für die Zugverspätung oder Zugausfälle war? Was, wenn es technische Defekte der Bahnen sind? Was, wenn es aufgrund eines Suizidversuchs zu einem Rettungseinsatz kam und die Strecke daher gesperrt worden ist? Und woher soll der Fahrgast eigentlich genau wissen, was die Ursache war? Das wird ja nicht immer bekanntgegeben.
Ich würde das gar nicht zahlen und schriftlich Beschwerde an den Verkehrsbetrieb einlegen. Ich gehe mal davon aus, dass das Verkehrsunternehmen irgendwo schriftlich dokumentiert, wo an welchen Tagen unerwartet Störungen und Verspätungen vorkgekommen sind. Das weiß zwar der Kontrolleur vielleicht nicht, aber der kann ja auch nicht alles wissen.
Zudem würde ich als Beweis einen Ausdruck aus einem Routenplaner für diesen Verkehrsverbund vorlegen, dass man vom Startpunkt A, an dem die Fahrkahrte gestempelt wurde zum Zielpunkt B an diesem Wochentag und zu dieser Uhrzeit in der Regel ohne Störungen pünktlich angekommen wäre und man genau diesen Service gekauft hat. Warum sollte ich als Kunde mehr bezahlen, wenn der Dienstanbieter nicht in der Lage ist, einen fehlerfreien Service gemäß Kaufvertrag zu liefern? Das erschließt sich mir als Passagier nicht.
Ich würde zudem eben schreiben, wann ich an der Haltestelle angekommen bin, an der die Störung dann auftrat und eben auch ganz klar schreiben, dass es da keine alternative Route mehr zum Zielpunkt gab.
So ein System kenne ich vom Berliner Verkehrsverbund. Und zumindest da hat mich mal eine freundliche Schaffnerin darauf hin gewiesen, dass da in solchen Fällen kein neues Ticket gelöst werden muss. Klar, für dich ist das jetzt nicht verwertbar, denn ich hab mir nun nicht den Namen aufgeschrieben. In Berlin kommt ja noch erschwerend dazu, dass seit einiger Zeit die zeitlich beschränkt gültigen Tickets nur noch in eine Fahrtrichtung gelten. Man dürfte laut Beförderungsbedingungen seit einer Weile sogar nicht mehr zurück fahren, um eine andere Route einzuschlagen. Das so weit dazu.
Auf jeden Fall würde ich den Kundenservice vielleicht auch telefonisch zuerst kontaktieren und mich in einem Schreiben darauf berufen. Aber das Vorgehen ist eine absolute Frechheit.
Da ich ja selbst in dem Verkehrsverbund öfter mal fahre, habe ich mittlerweile nachgesehen, wie das geregelt ist. Dass man Dir da einen Strafzettel ausstellt, das ist eigentlich die blanke Frechheit. Es steht dir sogar ein Gratisfahrschein als Entschädigung zu, da die Verspätung mehr als 20 Minuten betrug.
Lies zu dem Thema doch einfach mal diesen Artikel aus dem Tagesspiegel. Ich muss sagen, mir ist das auch neu. Aber es wirft ein ganz anderes Licht auf die ganze Angelegenheit.
Und es scheint durchaus so, dass solche Verspätungen dann dokumentiert werden, sonst könnte ja niemand objektiv entscheiden, wem so eine Entschädigung nun zusteht und wem nicht. Ich würde es in jedem Fall mit einer Beschwerde versuchen. Dem VBB sollte auch möglich sein nachzuvollziehen, welcher Kontrolleur dich so unqualifiziert behandelt hat. Das denke ich, sollte auch Konsequenzen nach sich ziehen.
Ich finde ein derartiges Verhalten ganz schön dreist und ich persönlich würde die Strafe nicht zahlen. Aber es gibt überall kulante und eben weniger kulante Mitarbeiter. Ich habe auch schon miterlebt wie ein Schaffner beide Augen zugedrückt hat, weil der Zug wegen eines Personenunfalls Verspätung hatte. Das finde ich auch gut so, die Bahn macht sich ja sonst immer mehr Feinde und noch mehr Menschen meiden sie. Das kann sich auf Dauer geschäftsschädigend auswirken, deswegen kann ich die Reaktion des Schaffners nicht nachvollziehen. Selbst wenn er dem Fahrgast nicht glaubt, dass die Strecke gesperrt ist, lässt sich so etwas doch sehr leicht über Funk überprüfen.
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