Ein Kind ist da - Was muss man nun alles erledigen?
In Deutschland braucht man für alles eine Urkunde, eine Unterschrift, ein Schriftstück und was weis ich noch alles, der reinste Bürokratendschungel. Ich selbst habe noch keine Kinder und sie sind auch für die absehbare Zeit nicht geplant. Ich weis nur das man früher Erziehungsgeld bekommen hat und heute gibt es das so genannte Elterngeld, welches wohl nicht mehr so lange bezahlt wird.
Da es hier im Forum die ein oder andere Mutti gibt könnt ihr ja mal hier rein schreiben was man so alles nach der Geburt des Nachkommens zu erledigen hat, welche Papiere man benötigt und was man alles beantragen muss, damit man auch alles erhält, was einem zusteht (Elterngeld, Erziehungsurlaub, Kindergeld und so weiter). Vor allem wäre es auch gut, wenn ihr dazu schreibt wo man das alles beantragen muss und ob man dabei eine bestimmte Reihenfolge einhalten muss, damit man nicht hin und her läuft. Bestimmt gibt es für das ein oder andere Formular auch eine bestimmte Einreichungsfrist, die man auch erwähnen sollte.
Bei mir ist die Geburt von meinem Sohn ja noch nicht all zu lange her. Deswegen kann ich mich noch gut an das Formular erinnern, dass ich damals erhalten habe. Da standen genau diese Sachen darauf. Ich war ganz froh dass ich dieses Blatt hatte, denn ansonsten hätte ich kaum alles durchgecheckt.
Also bei mir war es so, dass ich direkt nach der Geburt im Krankenhaus die Papiere bekommen hatte für die Geburtsurkunden. Ich habe es direkt dort ausgefüllt und beim Entlassen wurde es einfach an der Rezeption abgegeben. Das Krankenhaus leitet das dann direkt weiter zum Standesamt.
In manchen Krankenhäuser kann es aber auch sein, dass man eben selbst direkt zum Standesamt Vorort gehen muss, das sollte dann innerhalb einer Woche geschehen. Man muss auch etwas dafür zahlen, ich glaube es waren so 15 Euro insgesamt, die Rechnung begleicht man allerdings erst wenn die Urkunden fertig sind und man sie beim Standesamt dann abholt.
Den Antrag auf Eltern-und Kindergeld gibt es dann beim Rathaus im eigenen Wohnort. Man holt ihn einfach ab, füllt ihn aus und gibt ihn dann wieder dort ab oder wer möchte kann es auch selbst abschicken, ich hab es aber direkt dort wieder abgegeben. Der Antrag auf Elterngeld muss innerhalb 3 Monaten bei der Elterngeldstelle ankommen, da es sonst nicht rückwirkend ab der Geburt ausgezahlt wird. Also das sollte man auf jeden Fall schnell erledigen.
Wichtig ist es auch nach der Geburt eine Krankenversicherung abzuschließen. Die ersten Wochen nach der Geburt ist das Baby noch auf die Mutter versichert, ich glaube es waren 6 Wochen,danach braucht das Baby aber die eigene Versichertenkarte. Ich hatte damals einfach bei der AOK angerufen und einige Tage später war die Karte auch schon da.
Ansonsten muss man das Baby eben noch beim Einwohnermeldeamt melden und dort kann man die Steuerkarten auch gleich umschreiben, da sich ja dann die Steuerklasse ändert. Das sollte man am besten auch so schnell wie möglich erledigen.
Falls ich etwas vergessen habe oder falsch in Erinnerung habe, dann verbessert mich bitte. Aber die Angaben müssten so schon richtig sein.
Ist zwar schon über 5 Jahre her bei mir, aber so viel hat sich da nicht geändert, was die Formulare angeht. Wobei ich da mein Krankenhaus loben muss, wo ich entbunden habe. Denn dort hat man zumindest die Formulare für das heutige Elterngeld bekommen und musste die nicht selber besorgen.
Ansonsten hab ich im Vorfeld nur den Antrag auf das Kindergeld beim Arbeitsamt geholt. Den gibt man dort auch wieder ab oder schickt ihn per Post. Entsprechende Nachweise, das man das Kind wirklich bekommen hat, erhält man direkt beim Standesamt, wo man auch die Geburtsurkunde holt. Die geben einem für diese Anträge auch gleich die entsprechenden Abschriften mit.
Den Antrag für das damalige Erziehungsgeld hab ich dann beim Bürgerbüro abgegeben. Die Damen und Herren sind dort nämlich so nett und schauen mit dem Antragsteller gemeinsam durch, das alles richtig angegeben wurde. Dazu brauch man bei uns keinen Termin und auch die Eingänge sind kinderwagenfreundlich, falls man das Würmchen schon mitbringen muss.
Das meiste kann man ja vorher schon mal ganz gut ausfüllen. So muss man natürlich das Kindergeld beantragen und das Elterngeld. Beim Kindergeld gibt es online Anträge, die druckt man sich aus, füllt sie aus, fügt dann die Geburtsurkunde bei uns schickt es weg. Beim Elterngeld kann es natürlich sein, wenn man vorher gearbeitet hat, dass man Gehaltsnachweise beilegen muss, aber die kann man ja auch vorher heraussuchen.
Ansonsten muss man natürlich die Geburt bei der Krankenkasse melden, von denen man dann Papiere bekommt, die man ausfüllen muss, damit das Kind bei einem mitversichert ist. Wir haben da auch so eine Mappe bekommen, in der noch mal alles drinnen gestanden hat und vor allem wo dann auch die passenden Urkunden vom Kind schon dabei waren und ausgestellt waren. Das hat uns natürlich Arbeit abgenommen.
Den Elterngeldantrag konnte ich vorher schon ausfüllen online und habe ihn dann zum Unterschreiben zugeschickt bekommen. Dann habe ich nur noch den Rest beigefügt und wieder los geschickt. Wie gesagt vieles kann man vorher schon machen.
Außerdem sollte man sich schon mal nach einem Kinderarzt umschauen, weil man diesen dann für die nächsten U Untersuchungen und Impfungen braucht. Wenn man noch keinen hat, kann man sich ja auch im Krankenhaus noch einen empfehlen lassen.
Die meisten Dinge kann man bereits vorbereiten, die Formulare gibt es inzwischen Online oder man holt diese vorher im Bürgeramt ab oder auch bei der Familienkasse für das Kindergeld.
Das wichtigste wurde allerdings noch gar nicht genannt, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht und in Elternzeit gehen möchte, dann muss das dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Und zwar muss das spätestens 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes gemacht werden, somit spätestens genau eine Woche nach der Geburt. Denn damit man das ganze beantragen kann, braucht man das genaue Geburtsdatum des Kindes und somit ist das im Vorfeld gar nicht möglich. Man kann es zwar ansprechen und auch absprechen, offiziell ist es damit jedoch noch nicht.
Auch um das Mutterschaftsgeld muss man sich kümmern. Dieses wird in zwei Teilen ausgezahlt, einmal die Wochen vor der Geburt und danach nach der Geburt. Damit der zweite Teil kommt, muss die Geburtsurkunde auch an die Krankenkasse übersendet werden. Manche Kassen fordern dazu noch ein Internes Formular. Vorher bekommt man auch kein Mutterschaftsgeld, das Elterngeld wird damit ebenfalls verrechnet und bekommt man erst nach dem Mutterschaftsgeld.
Vor allem der Antrag auf Elternzeit kann nicht nachträglich eingereicht werden, verpasst man diese Frist dann hat man 8 Wochen nach der Entbindung wieder auf der Matte zu stehen da der Arbeitgeber es entsprechend einfach ablehnen kann. In dieser Zeit darf man sich dann neben den anderen Formularen noch nach einer Betreuung umsehen und auch die Eingewöhnung abschließen. Somit ist das das erste und wichtigste, die Gelder werden auch nachträglich gezahlt wenn man es innerhalb der ersten Tage und Wochen nicht schafft diese Formulare fertig zu machen oder man ewig auf die Geburtsurkunde wartet.
Fristen dazu gibt es im einzelnen ebenfalls beim Elterngeld sind es 3 Monate Rückwirkend, bei Kindergeld 3 Jahre. Mutterschaftsgeld kann ebenfalls nicht nachträglich ausgezahlt werden, bzw. wird es nur solange die Mutterschutzfrist mit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung läuft. Danach jedoch nicht mehr unabhängig davon ob man das komplette Geld erst nach der Entbindung beantragt oder bereits vorher einen Teil vor der Entbindung beantragt hat.
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