Behindertenparkplatz auch mit Mutterpass nutzbar?

vom 23.09.2014, 13:18 Uhr

Eine Bekannte ist schwanger und sie stellt sich immer wieder auf den Behindertenparkplatz vor dem Supermarkt. Sie legt für diese Zeit dann den Mutterpass vorne hinter die Scheibe und meint, dass man auch mit dem Mutterpass einen Behindertenparkplatz nutzen darf. Ich glaube das nicht, aber ich denke, dass man einer werdenden Mutter da weniger ein Knöllchen gibt. Sie meint, dass sie auch auf öffentlichen Parkplätzen auf dem Behindertenparkplatz parkt und den Mutterpass ins Fenster legt und noch nie ein Knöllchen bekommen hat.

Ist es eher zufällig, dass sie kein Knöllchen bekommen hat oder ist es wirklich erlaubt? Ist das ein ungeschriebenes Gesetz, dass man werdende Mütter damit zeigen will, dass sie nicht so weit laufen müssen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Deine Bekannte hat Glück gehabt, dass sie bisher noch kein Knöllchen bekommen hat oder gar abgeschleppt wurde. Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist ausschließelich Behinderten mit einem entsprechenden Ausweis vorbehalten. Schwangeren ist das Parken auf Behintertenparkplätzen auch nicht durch Aufzeigen des Mutterpasses gestattet.

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» Schleiereule » Beiträge: 827 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Natürlich ist ein Behindertenparkplatz nicht mit einem Mutterpass nutzbar. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit oder Behinderung. Und dem Mutterpass sieht man nun auch nicht an, ob eine Schwangerschaft besteht oder schon vor Jahren entbunden wurde. Ein Behindertenausweis reicht schließlich auch nicht, um auf einem solchen Parkplatz zu stehen, es muss schon eine bestimmte Behinderung vorliegen.

Da auf einem Behindertenparkplatz bereits nach 3 Minuten abgeschleppt werden darf, würde ich mir das überlegen. Die meisten Supermärkte kontrollieren nicht, daher ist bisher nichts passiert. :wink:

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Der Behindertenparkplatz ist nur für Menschen gemacht, die gehbehindert sind und somit eine möglichst kurze Strecke vom Parkplatz zum Ziel zurücklegen sollten. Eine Schwangere ist vielleicht in mehrfacher Hinsicht behindert (Bewegungseinschränkungen), aber sie kann sich normal fortbewegen und hat somit kein Anrecht auf diesen Platz.

Vermutlich würden insbesondere weibliche Politessen kein Aufsehen machen und den Mamapass durchgehen lassen. Korrekt ist es aber nicht, denn die Schwangere hat sich ihren Zustand selbst ausgesucht und nimmt mit ihrem falschen Parkverhalten einer echten, behinderten Person den Parkplatz weg.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kenne Supermärkte wo diese Parkplätze nicht nur behinderten Menschen zur Verfügung stehen, sondern auch Müttern mit Babys. Was aber wiederum deine Bekannte nicht berechtigt sich als Schwangere dahin zu stellen. Da könnte ich ja auch meinen Mutterpass, der schon älter als zehn Jahre ist, ins Auto legen und da parken, wo ich gerne möchte.

Deine Bekannte ist eben einfach nur schwanger und nicht behindert. Und wenn sie dann noch selbst Auto fahren kann, dann geht es ihr auch gut genug um ein paar Meter mehr zu laufen. Aber vielleicht braucht sie auch die Erfahrung, dass das Auto nach dem Einkauf nicht mehr da ist, weil jemand den Abschleppdienst bestellt hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich finde das Verhalten deiner Bekannten schon etwas frech. Eine Schwangerschaft stellt keine Behinderung dar und hat auch sicher nicht das Ausmaß der Einschränkungen zur Folge, das die wirklich Berechtigten häufig vorzuweisen haben. Natürlich ist es bequem, wenn man direkt vor dem Eingang parken kann und ich finde es zum Beispiel auch lästig, dass ein zu großer Teil der Parkplätze direkt vor den Türen der großen Supermärkte als Eltern-Kind-Parkplätze gekennzeichnet sind. Die paar Behindertenparkplätze, die vorhanden sind, finde ich hingegen absolut nicht störend und ich bin auch der Ansicht, dass diese eine echte Berechtigung haben.

Es ist schließlich auch so geregelt, dass die Behindertenparkplätze nur von Leuten genutzt werden dürfen, die wirklich zu einem gewissen Grad gehbehindert sind und für die ein längerer Weg vom Parkplatz bis zum Eingang des Supermarktes nicht so leicht zu bewerkstelligen ist. Natürlich muss dies auch nachgewiesen werden. Ein Mutterpass reicht natürlich nicht aus und deine Bekannte kann froh sein, dass sie bislang nicht abgeschleppt wurde, wenn sie es sich wieder einfach machen wollte und auf dem Behindertenparkplatz geparkt hat. Vielleicht sollte sie beim nächsten Mal zumindest einen Eltern-Kind-Parkplatz auswählen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich finde das Verhalten deiner Bekannten absolut mies. Schwangerschaft ist keine Behinderung und deswegen kann sie dafür auch jederzeit ein Knöllchen bekommen und das auch zu Recht. Immerhin gibt es wirklich Menschen, die kaum noch laufen können und auch Hilfe brauchen. Als Schwangere mag man manchmal auch schlecht laufen können, aber da muss man durch, deswegen kann man behinderten Menschen keinen Parkplatz wegnehmen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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