Hinterbliebene und Beantragung einer Dreimonatsrente

vom 22.09.2014, 10:18 Uhr

So wie ich das mitbekommen habe, können Hinterbliebene ja eine so genannte Dreimonatsrente beantragen. Nur was sind denn die Hintergründe dieser Dreimonatsrente und unter welchen Umständen kann man denn diese beantragen? Weiß denn jemand etwas genaueres zum Antragsgebaren und den zu beachtenden Feinheiten einer Dreimonatsrente zu berichten?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das sogenannte Sterbevierteljahr gilt seit den Reformen aus dem Jahre 2002. Demnach erhalten Witwen und Witwer in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners dessen volle Rente. So sollen die ersten drei Monate nach dem Verlust finanziell gesichert werden. Die Rente wird nicht automatisch gezahlt, es ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung nötig.

Um die erhöhten Zahlungen im Sterbevierteljahr zu erhalten, müssen die gleichen Voraussetzungen wie für den Erhalt der kleinen oder großen Witwenrente erfüllt sein. Der Verstorbene muss entweder die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (also mindestens 5 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben) oder wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Wartezeit vorzeitig erfüllt haben oder er muss bereits Rente bezogen haben.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich weiß ja nicht was du da gehört hast. Aber ich kenne es so, dass man als Ehepartner für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen bekommt. Erst danach gibt es die Hinterbliebenenrente, die ja wesentlich geringer ist. Ich gehe davon aus, dass man diese Regelung getroffen hat, weil man nach dem Tod des Partners auch diverse finanzielle Belange regeln muss und man damit eben nicht sofort nach dem Todesfall belastet wird.

Außerdem kostet auch eine Beerdigung nicht gerade wenig Geld und diese Kosten können damit eben auch durch den vollen Rentenbezug in den drei Monaten halbwegs gedeckt werden. Es wäre mir aber neu, dass man diese Dreimonatsrente extra noch beantragen muss. Sofern der Verstorbene schon eine Rente bezogen hat, wird einfach ein Antrag auf Hinterbliebenenrente beim zuständigen Rententräger gestellt und dann bekommt man nach diesen drei Monaten eben die neu berechnete Hinterbliebenenrente.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Auch meines Wissens wird bei "normalen" Rentnern die drei Monate das Geld automatisch ausgezahlt. Die dreimonatige Rentenzahlung steht jedem Ehepartner zu und wird automatisch ausgezahlt.

» klugscheisser300 » Beiträge: 5 » Talkpoints: 0,81 »



Die volle Rente für die ersten drei Monate wird absolut nicht "automatisch" ausgezahlt. Sie ist übrigens rentenrechtlich Teil der Hinterbliebenrente, die eben in diesem besonderen Zeitraum höher ausfällt. Automatisch kann es die gar nicht geben, weil der Ablauf das nicht zulässt.

Der Todesfall wird beim Standesamt beurkundet und das Standesamt wiederum meldet den Tod des Versicherten dem Rentendienst der Deutschen Post. Der Rentendienst und nicht die Rentenversicherung (!) stellt daraufhin die Zahlung der Rente ein. Der Rentendienst kann gar nicht entscheiden, ob die Rente weiterzuzahlen ist. Denn diese Stelle weiß gar nicht, ob es eine Witwe oder einen Witwer gibt. Er kann auch nicht beurteilen, ob die Rente gewährt wird.

Das passiert alles erst bei der Rentenversicherung, die eben den Antrag erhalten und prüfen muss. Das ist ein ganz normaler Ablauf in Deutschland.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^