Kindesunterhalt nach eigenem Ermessen kürzen
Frau A hat zwei kleine Kinder im Alter von 2 und knapp 5 Jahren. Sie ist nun seit einem Jahr von ihrem Ehemann getrennt, und bekommt seitdem Sozialhilfegeld sowie Kindesunterhalt als Vorschuss vom Jugendamt. Die beiden Kinder leben hauptsächlich bei der Mutter, wobei der Vater die Kinder jedes Wochenende sehen möchte, und er die Kinder so abholt, dass diese ein Wochenende von Samstags früh bis Sonntags abends - das andere Wochenenden von Samstag Nachmittag bis Montag früh bei ihm sind.
Nun hat ihr Ehemann Arbeit bekommen, und kann somit auch einen Teil des Unterhaltes zahlen. Er verdient einen Nettobetrag von 1270 Euro und ist somit Unterhaltspflichtig über einen Betrag von 270 Euro, was sich auch mit dem deckt was die Mutter bisher an Unterhaltsvorschuss bekommt, dieser Betrag liegt nämlich bei 266 Euro. Allerdings hat der Ehemann nun gesagt, dass er 70 Euro von dem Unterhalt einbehalten will, weil die Kinder jedes Wochenende da sind, und sich die Mutter damit abfinden müsse. Frau A sieht dies aber als schwierig an, fehlt doch jeden Monat eh schon viel Geld um sich Anziehsachen und den bevorstehenden Geburtstag des großen Sohnes leisten zu können.
Deswegen fragt sich Frau A nun, ob der Mann den Unterhalt aus eigenem Ermessen einfach kürzen darf, ebenso ist fraglich ob Frau A das fehlende Geld vom Jugendamt bekommen würde, denn im Januar wir die Steuerklasse des Mannes wechseln, und er wird somit wesentlich weniger verdienen, wenn er dann weiterhin Geld einbehält hätte Frau A einen Verlust von 200 Euro. Wer wird diesen dann ausgleichen?
Natürlich kann der Vater nicht nach eigenem Ermessen den Kindesunterhalt kürzen. In diesem Betrag ist schon berücksichtigt, dass die Kinder auch einen Besuch beim Vater machen und selbst, wenn der Vater mit den Kindern 3 Wochen in Urlaub fährt muss er fortlaufend weiter Unterhalt zahlen. Es wird alles genau ausgerechnet und auch Tage, die der Vater mit den Kindern verbringt dürfen dann nicht nach eigenem Ermessen einfach vom Unterhalt abgezogen werden.
Der Vater sollte sich mal genauer erkundigen und wenn er das wirklich machen sollte, sollte die Mutter der Kinder für ihre Kinder zu einem Anwalt gehen und den Unterhalt einklagen. Ausgleichen wird keiner diesen Betrag, weil der Vater ihn zahlen muss und wenn nötig mit Beschluss vom Gericht.
Da sollte sich Frau A. ganz schnell juristischen Beistand holen. Denn leider denken viele Väter sie können einfach so ausrechnen, was die Mutter für die Kinder bekommt. Und Besuchszeiten dürfen nicht vom Unterhalt abgezogen werden. Da kann der Vater machen was er will. Aber Frau A. sollte sich auch mit dem Gedanken befassen, dass der Vater weniger als 270 Euro bezahlen muss. Denn von dem Verdienst wird nicht nur der Selbstbehalt abgezogen. Da gibt es noch mehr Posten, die man vom Nettoverdienst abziehen darf, bevor der Unterhalt übrig bleibt.
Natürlich kann der Vater nicht einfach sagen, dass er nun 70 Euro weniger zahlt. Es ist natürlich klar und logisch, dass alle Väter, die Unterhalt zahlen, auch einmal die Kinder haben. Deshalb ist es genau ausgerechnet, wie viel Geld der Mutter für das Kind zusteht. So ist es auch gut so, denn, der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, hat sich schließlich auch um alle größeren Ausgaben, wie zum Beispiel Kleidung und Essen zu kümmern. Es ist daher nur recht und nicht zu viel verlangt, wenn ein dementsprechender Unterhalt eingehoben wird.
Wenn ihm das nicht klar ist, dann sollte Frau A wirklich für ihre Rechte und die Rechte der Kinder einstehen und sich einen Anwalt nehmen. Da sie immer im Recht sein wird, muss sie sich auch nicht um eventuelle Kosten den Kopf zerbrechen. Es würde natürlich auch reichen, einfach beim Jugendamt anzurufen und vor Ort diese Sache zu klären, wenn Frau A sowieso Unterhaltsvorschuss bekommt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-244151.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1275mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen? 2513mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Essen & Trinken
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1137mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1188mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1587mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!