Erklärung von Dienstwagen bei Privatfahrt beim Finanzamt

vom 17.09.2014, 19:35 Uhr

Herrn B steht in seinem Berufsleben ein Dienstwagen zur Verfügung. Der Dienstwagen ist natürlich nur während der Arbeitszeit und für dienstliche Fahrten gedacht. Allerdings handelt es sich dabei um einen Transporter, den Herrn B gut für das Transportieren von Antiquitäten benötigt beziehungsweise dazu sehr gut gebrauchen könnte

Ehe er nun den Arbeitgeber fragen möchte, wie es mit dem Dienstwagen aussähe, hätte Herr B gern einige Argumente vorliegen, die eine Privatfahrt mit dem Dienstwagen beim Finanzamt erklären könnte. Als Dienstfahrt kann er seinen geplanten Transport natürlich nicht verkaufen.

Könnte Herrn B legal dennoch den Dienstwagen leihen oder müsste sich Herr B doch eher nach einem Leihwagen umsehen, den er dann selbst finanziert? Lassen sich generell Privatfahrten mit einem Dienstwagen gestalten oder ist das eher eine sogenannte Grauzone?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Die private Nutzung eines Dienstwagens ist steuerlich kein Problem. Allerdings erhält der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil, schließlich muss er kein eigenes Auto unterhalten oder eben wie Herr B keinen Leihwagen mieten. Sofern der entstandene Vorteil versteuert wird, gibt es von Seiten des Finanzamts kein Problem. Herrn B und seinem Arbeitgeber stehen zwei Möglichkeiten der Besteuerung zur Verfügung.

Bei der sogenannten Ein-Prozent-Regelung wird pauschal ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil angenommen. Rabatte durch den Händler oder eine Anschaffung des eines Gebrauchtwagens als Dienstwagen beeinflussen den vom Finanzamt zugrunde gelegten Wert nicht. (Deshalb sind Oldtimer als Dienstwagen nicht unbeliebt, der Listenpreis ist da so gering.) Kostet der Lieferwagen, den Herr B nutzen möchte, beispielsweise als Listenpreis 30.000 Euro, liegt der geldwerte Vorteil, den Herr B aus der privaten Nutzung des Dienstwagens zieht bei 300 Euro monatlich. Für diesen Betrag muss Herr B dann Lohnsteuer entrichten.

Es gibt auch die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen. Dann muss Herr B die tatsächlich anfallenden Kosten für die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Welche der beiden Regelungen besser ist, hängt vom Listenpreis des Dienstwagens, dem Umfang der Nutzung und der Höhe des Einkommens ab. Nach der Auswahl einer Methode muss diese das ganze Jahr beibehalten werden. Ein Wechsel ist nur zu Beginn eines neuen Steuerjahres möglich. Daher sollten im Vorfeld beide Methoden verglichen werden und erstmal ein Fahrtenbuch geführt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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