Wie und wann Mitbewohner über geplantes Grillen informieren?
Je nach Mietvertrag ist es erlaubt, auf dem Balkon zu grillen. Das Gesetz sagt dann lediglich aus, dass man wohl bis zu vier Mal im Jahr grillen dürfe und man die Nachbarn rechtzeitig über das Grillen in Kenntnis setzen sollte. Ich meine, die Frist sagt aus, dass dies binnen 48 Stunden vor dem geplanten Grillen stattfinden soll, aber sicher bin ich mir nicht.
Dient die Information an Nachbarn beziehungsweise Mitbewohner des Hauses wirklich zur reinen Information oder könnte es passieren, dass ein Nachbar oder Mitbewohner Einspruch einlegt? Wie soll die Information weitergegeben werden? Sollte sie schriftlich vorliegen? Kann sich ein Mitbewohner/ Nachbar beschweren, dass er die Information nicht gelesen hat, obwohl sie beispielsweise im Hausflur für alle gut sichtbar angebracht war?
Ich würde aus Sicherheitsgründen eine Woche vor dem Grillen einen Zettel direkt an die Haustür kleben. Dann kann niemand sagen, er hätte es nicht gelesen. Ich bezweifle auch, dass einer der Nachbarn Einspruch einlegen kann, wenn im Mietvertrag das Recht zum Grillen festgehalten ist. Lass es einfach drauf ankommen und hänge die Ankündigung hin. Ich bezweifle, dass sich überhaupt jemand dazu bei dir meldet.
Ich finde den Vorschlag mit dem Zettel auch vernünftig. Ich würde da auch einen Zettel in den Hausflur gut sichtbar hinhängen oder aber - abhängig davon wie viele Nachbarn du hast - jedem einen Zettel in den Briefkasten stecken. Eine Woche vorher dürfte definitiv reichen. Ich würde mich da an deiner Stelle nicht allzu verrückt machen. Dass da tatsächlich mal ein Nachbar Widerspruch einlegt, halte ich für unwahrscheinlich - in dem Fall bietest du ihm ein Steak oder eine Bratwurst oder gegrilltes Gemüse an und dann kann die Person auch nichts mehr sagen.
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