Onkel verkauft das Erbe der erbenden und behinderten Nichte
K. ist 20 Jahre alt und schwerbehindert. Ihre Mutter, Frau M. hat die gesetzliche Betreuung für ihre Tochter, die im Haushalt der Mutter lebt. Die Schwiegermutter von Frau K. hat die junge Frau als Alleinerbin eingesetzt. Das war allerdings zu ihren Lebzeiten nicht bekannt.
Nun ist die Schwiegermutter und Großmutter verstorben. Der Schwager von Frau M. hat nach dem Tod seiner Mutter ohne Nachfragen einfach den Haushalt aufgelöst und dann die Erbschaft ausgeschlagen. Da wusste aber noch keiner, dass die behinderte Enkeltochter als Alleinerbin eingesetzt ist.
Als die Erbschaft bekannt wurde, hat Frau M. als rechtliche Vertreterin das Erbe für ihre Tochter ausgeschlagen, da ja eh keine Erbmasse mehr vorhanden war. Frau M. denkt aber mittlerweile, dass ihre Handlung ein wenig übereilt und impulsiv war.
Was kann Frau M. denn nun machen, um dafür zu Sorgen, dass ihre Tochter ihr Erbe bekommt? Kann der Schwager da irgendwie haftbar gemacht werden, da er sich ja scheinbar das Erbe unter den Nagel gerissen hat und dann offiziell das Erbe ausgeschlagen hat?
Ich glaube da hätte sie es an sich annehmen müssen. Immerhin hätte sie dann anerkannt, dass sie es haben will und mit dieser Willenserklärung wäre er dann sicherlich haftbar gewesen. Das ist aber nur meine Meinung, ich denke, dass man dazu auf jeden Fall einen Anwalt befragen sollte und sich da fachlichen Rat holen muss. Da wird es sicherlich auch Fristen und Gesetze geben, die das regeln, aber die kennt man ja als Laie nicht, weswegen da nur der Gang zum Anwalt bleibt.
Bei einem Erbe bei dem es um so viel geht wie ein Haus, hat bei einer gesetzlichen Betreuung immer das Amtsgericht die Finger mit drin. Die Mutter kann ohne das Amtsgericht kein Erbe ausschlagen. Der Onkel kann ohne Erbschein das Haus nicht verkaufen. Der Erbschein wird nur ausgestellt, wenn der Onkel ein Testament hat. Da aber noch andere Erben, wie der Vater der behinderten Tochter da ist, kann der Erbschein gar nicht ausgestellt worden sein. In dem Beitrag sind einige Denkfehler, die eine Antwort die auch wirklich richtig ist, nicht möglich machen.
Ein einmal ausgeschlagenes Erbe kann nicht wieder im Nachhinein angenommen werden. Wenn der Schwager einen Erbschein hatte, weil vielleicht kein Testament da war oder aus sonst einem Grund, hat er sich das Erbe nicht unter den Nagel gerissen, sondern das Gericht hat ihm das durch den Erbschein zugesprochen.
Aber selbst wenn der Onkel den Erbschein beantragt, wird der nicht gleich ausgestellt. Da wird geprüft, wer noch als Erbe da ist. In dem Fall wäre es erst mal der Bruder gewesen und wenn dieser nicht mehr am Leben ist, dann werden seine Nachkommen angeschrieben. Da wird mitgeteilt, dass Person X. den Erbschein beantragt hat und man eben selbst, wenn es eine gesetzliche Erbfolge ist, auch erbberechtigt ist. Sollte man etwas dagegen haben, dass Person X. den Erbschein allein bekommt, muss man sich schriftlich dazu äußern.
Da hier nun aber ein Testament aufgetaucht ist, muss das ja irgendwo hinterlegt worden sein. Entweder beim zuständigen Amtsgericht oder bei einem Notar. Da wird in aller Regel auch ein Ratschlag mitgegeben, ob man lieber ausschlagen sollte oder nicht. In wieweit hier nun ein Haus vorhanden war, steht ja nicht im Beitrag. Aber selbst wenn, hätte es der Onkel gar nicht so schnell verkauft bekommen ohne dass die anderen Erben etwas davon bemerken.
Ging es allerdings nur um eine Wohnung und ihrem Inhalt, so kann man vielleicht sogar froh sein, dass der Onkel alles aufgelöst hat. Wenn ansonsten nichts zu erben war, musste man sich nicht mehr mit der Auflösung des Hausrates beschäftigen, was ja unter Umständen auch Kosten mit sich bringt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-243753.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1271mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen? 2513mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Essen & Trinken
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1136mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1186mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1587mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!