Stiefvater gibt Kuckuckskind der Mutter im Streit preis
Herr G. war bereits in erster Ehe mit Frau H. verheiratet und aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor. Frau H. hatte bereits während der Ehe einen sehr ausschweifenden Lebensstil, der im Endeffekt bereits vor einigen Jahren zur Trennung führte. Herr G. versuchte weiter sich um die drei gemeinsamen Kinder zu kümmern. Allerdings ist das Verhältnis zu einer Ex-Frau seit der Trennung sehr gespannt und so hat er nur die üblichen Vaterwochenende alle zwei Wochen und zahlt regelmäßig Unterhalt.
Das Verhältnis zu den Kindern ist ansonsten sehr gut und die Kinder vertrauen sich dem Vater, Herrn G., auch an. Die Mutter, Frau H. ist mittlerweile in zweiter Ehe verheiratet und aus dieser Beziehung hat sie bis jetzt noch zwei weitere Kinder. Momentan ist sie scheinbar mit dem dritten Kind aus der zweiten Ehe schwanger.
Nun wandte sich der älteste Sohn total aufgelöst an seinen Vater. Seine Mutter und der Stiefvater haben wohl heftig gestritten. Dabei ging es wohl um die erneute Schwangerschaft. Der Stiefvater muss dabei auch ziemlich laut geworden sein und hat seiner Ehefrau vorgeworfen, dass er ja gar nicht sicher sein könnte, dass sie mit seinem Kind schwanger ist, da sie ja bereits Herrn G. den ältesten Sohn einfach unter geschoben hat. Sohn hatte nun Angst, dass Herr G. nicht sein leiblicher Vater ist.
Der Junge hat seinen Vater nun um einen Vaterschaftstest gebeten und bat darum, dass die Mutter darüber nicht informiert wird. Die Mutter weiß bisher nichts davon, dass ihr Sohn das Streitgespräch mit ihrem zweiten Ehemann mitbekommen hat. Herr G. hat seinem Sohn zu liebe nun den Vaterschaftstest gemacht und es ist nun nachgewiesen, dass sein Sohn eindeutig nicht sein leibliches Kind ist. Der Sohn besteht weiter darauf, dass die Mutter nicht informiert wird.
Nun kam die Tage Post, dass Herr G. mehr Unterhalt zahlen muss, weil sein Sohn älter geworden ist. Herr G. weiß nun nicht wirklich, wie er sich verhalten soll. Sein Sohn ist auch sehr verunsichert. Klar würde dieser gerne wissen, wer sein Vater ist und ist auch ziemlich verstört, weil seine Mutter ihn ja angelogen hat, hinsichtlich seines Vaters.
Wie verhält sich das nun mit den Unterhaltszahlungen von Herrn G.? Muss er weiter Unterhalt zahlen? Wie tritt er seiner Ex-Frau am besten gegenüber? Herr G. sieht den Jungen durchaus als seinen Sohn, fühlt sich durch seine Ex-Frau aber auch sehr betrogen. Er würde sich gerne weiter um den Jungen kümmern, sieht aber nicht mehr ein, dass der Lebensstil seiner Ex-Frau mit seinem Geld mit finanziert wird.
Herr G. hat den Vaterschaftstest ohne Einwilligung der Mutter gemacht, was eine Straftat ist. Also sollte Herr G. sich damit zurückhalten und er sollte froh sein, wenn der Sohn dicht hält. Herr G. hat die Vaterschaft anerkannt als das Kind geboren wurde. Ist das Kind in der Ehe geboren? Dann ist Herr G. automatisch der Vater, wenn er nicht die Vaterschaft anfechtet.
Das einzige was der Sohn machen kann ist, dass er hingeht und der Mutter mitteilt, dass er das Gespräch mit angehört hat. Der Sohn kann dann darauf bestehen, dass ihm mitgeteilt wird, wer der Vater ist und der Vater kann eine Nichtvaterschaftsklage machen.
Dass Herr G. den Vaterschaftstest gemacht hat, kann ihm zum Verhängnis werden, weil es nicht gestattet ist, wenn nicht beide Elternteile damit einverstanden sind. Wenn der Sohn aber weiterhin drauf besteht, sollte Herr G. die Füße still halten und Unterhalt zahlen. Das Geld ist ja für den Sohn und nicht für den Lebenstil der Mutter. Damit wird die Mehrmiete ausgeglichen, die man für ein Zimmer mehr braucht, die Nebenkosten, die der Junge verbraucht und Kleidung und Essen usw.
Dass Herr G. den Vaterschaftstest gemacht hat, kann ihm zum Verhängnis werden, weil es nicht gestattet ist, wenn nicht beide Elternteile damit einverstanden sind.
Von einem Verhängnis würde ich hier nicht sprechen, das wird, wenn überhaupt, maximal zu einer Geldstrafe führen und daher würde ich das nicht als Verhängnis bezeichnen. Ich finde, es gibt Dinge im Leben, da sollte man nicht danach fragen, ob das nun explizit erlaubt ist, sondern es einfach machen, weil es einem höheren, wichtigerem Zweck dient.
Herr G. sollte sich deswegen mal mit einem Anwalt für Familienrecht unterhalten. Der wird sich dann um alles weitere kümmern und auf dem Klageweg gegen die Mutter, sofern sie nicht von allein sagt, wer der leibliche Vater ist, wird dann auch die Vaterschaft festgestellt. Den Vaterschaftstest wird dann das Gericht anordnen und dann ist das Ergebnis auch legal.
Auch wenn Herr G. emotional den Jungen als seinen Sohn ansieht, so wäre er doch schön blöd, wenn er weiterhin für ihn aufkommt. Sofern die Mutter den leiblichen Vater benennen kann, hat Herr G. auch noch die Chance zumindest teilweise schon gezahlten Unterhalt dort wieder einzuklagen.
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